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Tunesien fordert endlich Ben-Ali-Gelder zurück

Kurz nach dem Fall von Zine Ben Ali wird ein Porträt des Präsidenten entsorgt. AFP

Nach dem Sturz von Tunesiens Herrscher Ben Ali hatte die Schweiz im Eiltempo Vermögen seines Clans auf hiesigen Banken eingefroren. Jetzt lasse die Rückgabe zu lange auf sich warten, sagt Anwalt Enrico Monfrini, der die Interessen von Tunis vertritt.

Monfrini ist geübt im Aufspüren von Potentatengeldern auf Schweizer Bankkonten.

So hatte der Genfer Anwalt wesentlich dazu beigetragen, dass ein grosser Teil der geraubten Vermögen, die der 1998 verstorbene nigerianische Diktator Sani Abacha während seiner Regentschaft in die Schweiz in Sicherheit gebracht hatte,  in dessen Heimat zurückfliessen konnten.

Im letzten Dezember erhielt Monfrini von der neuen Führung Tunesiens das Mandat, die Vermögen des Landes in die Republik zurück zu holen, die Ben Ali und seine Günstlinge ausser Landes gebracht hatten. Das Mandat gilt nicht nur für die Schweiz, sondern für die ganze Welt.

Gemäss Monfrinis Recherchen zählt der Ben-Ali-Clan insgesamt rund 300 Personen. Der Anwalt geht davon aus, dass in der Schweiz mehr als die 60 Millionen Franken lagern, von denen Bern anfänglich gesprochen hatte.

swissinfo.ch: Macht die neue, vom Volk gewählte Regierung in Tunis mehr Druck als die Übergangsregierung davor?

Enrico Monfrini: Nein, die dringliche Anfrage war schon kurz nach dem Sturz Ben Alis gestellt worden. Die Forderung auf rasche Rückerstattung der Ben-Ali-Gelder entstammt dem tiefen Wunsch des tunesischen Volkes.

Die triumphale Ankündigung Berns, dass auf Schweizer Bankkonten 60 Mio. Franken zum Vorschein gekommen seien, wurde von der tunesischen Bevölkerung begeistert aufgenommen. Heute aber hat diese kein Verständnis, dass die Rückführung so lange dauert. Ich muss ihnen jetzt erklären, dass es das Ziel des juristischen Prozesses ist, möglichen Missbrauch zu verhindern.

swissinfo.ch: Ist Tunesien ein besonders schwieriger Fall?

E.M.: Es ist für mich der erste Fall, der auf der neuen Gesetzgebung beruht. Seit Einführung des neuen Bundesstrafgesetzes sind sämtliche Angelegenheiten, die über die Landesgrenzen hinausgehen, Sache der Bundesanwaltschaft.

Aber diese ist nicht immer mit Personal dotiert, das für den Kampf gegen Wirtschaftskriminalität und Organisiertes Verbrechen genügend kompetent ist. 

swissinfo.ch: Ist die Bundesanwaltschaft also mit dem Fall Tunesien überfordert? 

E.M.: Sie ist sicher überlastet, auch macht sich die fehlende Erfahrung auf diesem Gebiet bemerkbar. Ich hatte im November mit dem Vertreter der Bundesanwaltschaft gesprochen, der den Fall Tunesien betreut. Das Resultat: Er hat mir sofort den Zugang zu sämtlichen Dossiers untersagt.

Ein Angeklagter besitzt sozusagen heilige Rechte. In deren Namen muss genau abgeklärt werden, ob der klagende Staat Einsicht in das betreffende Dossier hat oder nicht. Damit erhalten grosse Kriminelle aber die Möglichkeit, sich besser verteidigen zu können.

Wir sind gar soweit, dass Staatsanwälte bei den Angeklagten sozusagen die Erlaubnis einholen müssen, gegen sie Klage einreichen zu dürfen. So können Angeklagte das Verfahren verschleppen, ja sogar dirigieren. Das ist kafkaesk!

Dabei war es eines der Ziele des neuen Gesetzes, die Verfahren zu vereinfachen und beschleunigen.

swissinfo.ch: Stellen Sie das neue Bundesstrafgesetz oder die Rolle des Bundesanwalts in Frage?

E.M.: Das neue Gesetz hat keine Schwachstelle, denn es sieht den direkten Zugang zu den Akten seitens des Klägers vor. Der verantwortliche Bundesanwalt erklärte mir, dass er Tunesien den Status eines Klägers zugestehen wolle, folglich hätte er mir auch Akteneinsicht gewähren müssen.

Die jetzige Situation öffnet der Gegenseite Tür und Tor für Einsprachen. Den Zeitgewinn nutzt sie insbesondere auch, um die Wege der gewaschenen Gelder besser verschleiern zu können.

swissinfo.ch: Welche Rolle spielt hier der Finanzplatz Schweiz?

E.M.: Historisch betrachtet ist die Schweiz eine Art Drehscheibe, die sehr oft erste Station von geraubten Geldern ist. Die Erklärung dafür liegt in der panischen Angst der Kleptokraten, jederzeit ihre Macht oder ihr Leben verlieren zu können. Wer sein Volk bestiehlt, muss jederzeit Zugriff auf sein Vermögen haben, denn davon hängt sein Schicksal ab.

Herrscher wie Ben Ali, Mubarak etc. konnten sich nur dank ihres Geldes an der Macht halten. Damit finanzierten sie sich eigene Sicherheitsdienste und erkauften sich den politischen Rückhalt.

Andere Finanzplätze wie Singapur oder Honkong liegen für Potentaten aus Nordafrika oder dem Mittleren Osten zu weit weg.

Solange die Schweiz am Bankgeheimnis festhält, so lange wird sie Herrscher anziehen, welche ihr Land und dessen Bevölkerung plündern. Aber das Geschäft mit dem Fluchtgeld hat seinen Höhepunkt hinter sich, denn die Schweizer Banken zeigen sich misstrauischer.

swissinfo.ch : Wo sonst noch hat der Ben-Ali-Clan Fluchtgelder deponiert?

E.M.: Ich konnte nicht alle Spuren so verfolgen, wie ich es gerne getan hätte. Sicher aber ist, dass Personen aus dem Umfeld Ben Alis Gelder nach Kanada gebracht hatten. Wir haben uns mit den kanadischen Behörden verständigt, damit diese aktiv werden können. Wir gehen zudem davon aus, dass viel Geld in französische Immobilien floss.

Die Bundesanwaltschaft erklärt die lange Verfahrensdauer damit, dass Tunesiens Status als Kläger noch nicht anerkannt sei.

Sprecherin Jeannette Balmer sagte gegenüber swissinfo.ch, dass mehrere Bankverbindungen von Personen aus dem Umfeld des ehemaligen Präsidenten Ben Ali blockiert worden seien.

Dies sei im Rahmen des Strafverfahrens sowie der Anliegen der tunesischen Rechtshilfe-Kommission erfolgt.

Die Schweizer Behörden arbeiteten mit der tunesischen Seite “eng und effizient” zusammen, um die Vermögenswerte so rasch als möglich dem tunesischen Volk zurückgeben zu können, sagte Balmer weiter.

Die Zulassung des Staates Tunesien als Kläger und die Akteneinsicht sei Gegenstand einer Einsprache, die vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hängig sei.

Das Bundesstrafgericht prüft laut Balmer diese Frage vertieft, um die künftige Vorgehensweise der Bundesanwaltschaft in ähnlichen Fällen festzulegen.

(Übertragung aus dem Französischen: Renat Kuenzi)

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