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Schweizer Abgeltungssteuer, ein Auslaufmodell

Hat über Jahre ein Konto in der Schweiz vor dem deutschen Fiskus verheimlicht: Alice Schwarzer, Frauenrechtlerin. AFP

Das Modell einer Abgeltungssteuer ist keine Alternative mehr zum automatischen Informationsaustausch (AIA), der von der OECD noch in diesem Jahr zum Standard erklärt wird. Der AIA regelt nur künftige Steuervergehen, nicht aber die Altlasten.

Die Moralistin und Feministin Alice Schwarzer, der Strahlemann und FC Bayern-Präsident Ueli Hoeness und rund 25’000 andere Deutsche haben es bisher getan: Steuern hinterzogen, ihr Schwarzgeld in der Schweiz versteckt und sich selber beim Fiskus angezeigt.

Freiwillig erfolgten die Anzeigen nicht. Gestohlene CDs mit Daten von Steuersündern, medial inszenierte Verhaftungen von Prominenten, Angst und ein landesweites Programm, das den Selbstanzeigern weitgehendende Straffreiheit garantiert, haben in Deutschland zu einer Flut von Selbstanzeigen geführt. Der deutsche Fiskus hat bisher dank den nachversteuerten Einkünften rund 3,5 Milliarden Euro eingenommen. Damit hat sich der bilaterale Steuerstreit zwischen Deutschland und der Schweiz in den vergangenen Monaten spürbar entspannt.

Auch Frankreich gewährt seit Juni 2013 sich selbst anzeigenden Steuersündern Straffreiheit und gewisse “Rabatte” bei den Nachsteuern. Bisher haben 11’000 Steuersünder davon Gebrauch gemacht.

Wegen des massiven Drucks auf das Bankgeheimnis entwickelte die Schweiz vor einigen Jahren das Modell einer Abgeltungssteuer auf den Konten ausländischer Kunden in der Schweiz.

Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Quellensteuer. Ihr unterliegen alle Kapitalerträge. Der Steuersatz beträgt 25%. Die Kontoinhaber bleiben anonym.

Die Schweiz hat mit Österreich und Grossbritannien Abgeltungssteuer-Abkommen abgeschlossen. Die beiden sind seit 1. Januar 2013 in Kraft.

In Deutschland ist das Abkommen im Dezember 2012 am Nein des Bundesrates (Länderkammer) gescheitert.

Mit andern Ländern wie Italien und Griechenland oder Spanien strebte die Schweiz zwar ein Abgeltungssteuer-Abkommen auch für die Zukunft an, doch angesichts der weit fortgeschrittenen Arbeiten der OECD für einen Standard zum automatischen Informationsaustausch werden die Verhandlungen nicht weitergeführt.

Probleme mit Italien

Italien hat am 31. Januar ein ähnliches Programm aufgelegt, das allerdings höhere Bussen für Schwarzgelder in der Schweiz als für Gelder, die in EU-Ländern liegen, vorsieht. Zusätzlich sollen italienische Steuersünder begünstigt werden, wenn sie die in der Schweiz gelagerten Gelder gleichzeitig auf eine italienische Bank oder eine Bank in einem EU-Land transferieren.

Ein Abgeltungssteuer-Abkommen, das auch die Zukunft umfasst und nicht lediglich die Altlasten regelt, ist mit Italien kein Thema mehr. Überhaupt ist das Modell Rubik, das noch vor einem Jahr offiziell als Schweizer Antwort auf den automatischen Informations-Austausch der Bankkundendaten gehandelt wurde, mehr oder weniger vom Tisch.

Ambitionierter Zeitplan

“Die internationale Entwicklung geht klar in Richtung eines automatischen Informationsaustausches, der für alle Finanzplätze gelten wird. Wir streben daher zumindest für die künftige Besteuerung nicht aktiv neue Quellensteuer-Abkommen mit weiteren Ländern an. Hingegen sind wir weiterhin an einer Regularisierung der Vergangenheit auf Basis einer Quellenbesteuerung interessiert“, sagt Mario Tuor, Leiter Kommunikation beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen.

Der Zeitplan der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Einführung des AIA ist nicht nur ambitioniert, sondern auch konkret: Das Modell wird am 22. Februar anlässlich des G20-Ministertreffens in Sydney offiziell vorgestellt und im September 2014  für verbindlich erklärt werden.

Die Schweiz hat als Mitglied der OECD am Rahmenabkommen mitgearbeitet und ihre Hauptanliegen – die Gegenseitigkeit des Datenaustausches, einen Minimalstandard für Datensicherheit und das Prinzip der gleichen Regeln für alle Staaten – eingebracht. Der neue OECD-Standard umfasst auch Versicherungen und Trusts. Klar ist, dass der AIA nicht rückwirkendangewendet wird. Das Rahmenabkommen wird die Grundlage bilden für bilaterale Staatsverträge.

Schweiz: einziges Land mit Parlamentsentscheid

Beobachter gehen davon aus, dass Staaten wie Deutschland, Grossbritannien oder die USA, also Länder, die den AIA schon lange wollen, diesen bereits 2015 einführen werden. In der Schweiz steht ein innenpolitischer Prozess mit Vernehmlassungen, Parlamentsdebatten und einer möglichen Volksabstimmung an, dessen Dauer noch nicht abzusehen ist.

Will die Schweiz verhindern, dass sie als Steuerparadies auf die Schwarze Liste der OECD kommt, muss sie den AIA einführen. Damit müssen die Banken die Kontodaten ihrer ausländischen Kunden den Schweizer Steuerbehörden melden, die sie anschliessend dem Fiskus der entsprechenden Länder weiterleiten. Steuersünder werden damit zwangsläufig entlarvt.

Der AIA bedeutet einen Paradigmenwechsel im internationalen Kampf um Steuergerechtigkeit.

Für die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellt er eine Weiterentwicklung des Informationsaustauschs auf Anfrage dar. Ziel des AIA ist es, im Ausland deponierte Schwarzgelder sichtbar zu machen.

Das Fiskalkomitee der OECD, dem die Schweiz angehört, hat den Standard des AIA soweit festgelegt, dass er am 22. und 23. Februar anlässlich des G20-Ministertreffens in Sidney vorgestellt werden kann.

Der Bundesrat hat im Juni 2013 der Verwaltung den Auftrag erteilt, an der Erarbeitung eines Standards mitzuarbeiten.

Im Juni 2014  wird das Fiskalkomitee der OECD den neuen Standard genehmigen. Im September wird die G20 diesen voraussichtlich auch auf politischer Ebene verabschieden.

Der Standard umfasst ausdrücklich keine Regelung der Altlasten.

Banken setzen Kunden unter Druck

Auch die Bankier-Vereinigung hat sich den neuen Bedingungen angepasst und lehnt den Informationsaustausch nicht mehr ab, wie sie das bis vor knapp einem Jahr getan hat. “Der Weg geht in Richtung AIA” und wir sind bereit, einen solchen international gültigen Standard zu akzeptieren”, sagt Thomas Sutter, Kommunikationschef der Schweizerischen Bankiervereinigung gegenüber swissinfo.ch. “Die Schweiz muss aber schauen, dass es mit den Ländern, mit denen sie den AIA vereinbart, auch eine Lösung gibt für die Vergangenheit.” Eine solche müsse “einfach zu handhaben und fair” sein und dürfe für “Leute, die lediglich eine einfache Hinterziehung gemacht haben” keine strafrechtlichen Konsequenzen beinhalten.

Ziel der Schweizer Banken ist es, dass bis zur Einführung des AIA möglichst alle ausländischen Kunden ihre Gelder legalisiert haben. Deshalb fordern die Banken die Kunden auf, das zu tun, und drohen im Fallfehlender Beweise, dass das Konto beim Fiskus ihres Heimatlandes gemeldetwirdist , innerhalb einer bestimmten Frist das Konto zu künden.

Deutschland “wäre ein Muster für die EU-Länder”, sagt Sutter: “Alle unsere Bedingungen für die Lösung der Vergangenheit sind erfüllt. Wir haben seit ein paar Wochen einen erleichterten Marktzugang und mit dem strafbefreienden Selbstanzeigeprogramm eine gute Lösung für die Vergangenheit.”

Probleme mit Italien

Während sich das bilaterale Steuerproblem bezüglich Altlasten mit Deutschland und zu Teilen auch mit Frankreich zusehends und ohne bilaterale Abkommen entschärft, sucht die Schweiz mit Italien nach einer Lösung. Dazu wäre ein auf die Altlasten bezogenes Abgeltungssteuer-Abkommen sinnvoll, sagt Sergio Rossi, Wirtschaftsprofessor an der Universität Freiburg, gegenüber swissinfo.ch. “Mit dem nun von Italien beschlossenen Selbstdeklarations-Programm kann die Schweiz keine Gegenleistungen einfordern, und das Problem der Altlasten wird bei Einführung des AIA nicht vollumfänglich gelöst.”

Rossi erachtet es als wahrscheinlich, “dass sich Inhaber von Konten nicht selber anzeigen, weil sie möglicherweise die strafrechtlichen Konsequenzen fürchten”. Deshalb sei ein Abkommen auch für Italien von Vorteil, da das Land dringend auf zusätzliche Einnahmen angewiesen sei. Die Schweiz könnte in den Verhandlungen also Gegenleistungen einfordern, so Rossi.

Nicht nur wegen seiner prekären finanziellen Situation habe Italien ein Interesse an einem Abgeltungssteuer-Abkommen für die Vergangenheit, sagt Rossi. Denn mit der Einführung des AIA werden zwar die Steuersünder offen gelegt, die Auswertung der immensen Datenmengen stelle die Steuerbehörden jedoch vor grosse Herausforderungen. “Im Gegensatz zum deutschen oder auch zum französischen Staat verfügt der italienische Staat nicht über eine administrative Organisation, die es ihm erlaubt, alle Informationen, die ihm die Schweizer Banken in Zukunft liefern werden, auch auszuwerten.”

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