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“Nulltoleranz” mit pädophilen Straftätern

Pädophile Straftäter sollen beruflich nie mehr mit Kindern zu tun haben. Keystone

Verurteilte Pädophile sollen nie mehr einen Beruf oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben dürfen, bei der sie in Kontakt mit Minderjährigen kommen. Das Schweizer Stimmvolk sagt mit 63% der Stimmen Ja zur sogenannten Pädophilen-Initiative. Die Vorlage wird in allen Kantonen deutlich angenommen.

Wer pädophil veranlagt ist, bleibt es ein Leben lang. Für Christine Bussat, die Gründerin der Organisation Marche Blanche und die Befürworter ihrer Initiative ist deshalb klar: Es braucht eine harte Linie, ein automatisches und lebenslängliches Berufs- und Tätigkeitsverbot für alle, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben.

Das unwiderrufliche Berufs- und Tätigkeitsverbot soll auch für Personen
gelten, die verurteilt wurden, weil sie eine abhängige oder urteilsunfähige Person sexuell missbraucht haben. Christine Bussat ist sehr erleichtert, dass sich bei der Pädophilie-Initiative ein klares Ja abzeichnet. “Ich war überzeugt, dass wir mit unserer Initiative durchkommen.” Die Gegner hätten Lügen verbreitet, sagte Bussat: Jugendlieben, zum Beispiel zwischen einem 18- und einer 15-Jährigen, seien von der Initiative nicht betroffen. Es genüge, im Ausführungsgesetz Ausnahmen dafür festzuhalten.

“Verfassungsbestimmung widerspricht einer anderen”

Nachdenklich und besorgt trat Justizministerin Simonetta Sommaruga nach der Annahme der Pädophilen-Initiative vor die Bundeshausmedien. “Die direkte Demokratie ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine grosse Verantwortung”, sagte sie.

Laut Sommaruga stehen Bundesrat und Parlament nun vor einem Dilemma: “Eine Verfassungsbestimmung wurde angenommen, die einer anderen widerspricht”, sagte sie.

Entweder werde die Initiative wortgetreu umgesetzt und damit das Gebot der Verhältnismässigkeit verletzt. Oder der neue Artikel werde in der Umsetzung relativiert, womit der Volkswille missachtet würde. Die Verfassung werde also in jedem Fall verletzt

“Rechtsstaatlichkeit ausgehebelt”

Enttäuscht zeigt sich Nationalrätin Christa Markwalder (FDP.Die Liberalen) vom Nein-Komitee: Sie bedaure es, dass einmal mehr eine Initiative angenommen werde, die den Rechtsstaat ausheble. Denn mit dem neuen Verfassungsartikel müsse ein Automatismus eingeführt werden, wonach Pädokriminelle automatisch ein lebenslanges Berufsverbot erhalten – unabhängig von der Schwere der Tat. “Das widerspricht dem rechtsstaatlichen Prinzip der Verhältnismässigkeit”, sagte Markwalder.

Wie die Initiative umgesetzt werde und zu welchen Lösungen die Befürworter bereit seien, werde sich in der Rechtskommission zeigen. Die Befürworter hatten bereits im Abstimmungskampf angekündigt, dass sie zu einer Relativierung des Initiativtexts bereit seien.

Im Jahr 2012 wurden in der Schweiz laut dem Bundesamt für Statistik 1203 Personen wegen sexuellen Handlungen mit Kindern überführt.

Die Dunkelziffer, also die strafrechtlich nicht verfolgten Fälle, dürften jedoch viel höher sein.

Schätzungen gehen davon aus, dass eine von vier Frauen und einer von zehn Männern während der Kindheit sexuell missbraucht worden ist.

Die am stärksten betroffene Altersgruppe sind die 7 bis 12-Jährigen.

Manche Kinder erleben diese Form der Gewalt nur einmal, andere werden wiederholt und über Jahre missbraucht.

(Quelle: Kinderschutzbund)

“Schüler warnen”

Der Lehrer-Dachverband LCH bedauert die Annahme der Pädophilen-Initiative – und fürchtet Probleme bei der Umsetzung. Jürg Brühlmann, Leiter der pädagogischen Arbeitsstelle beim LCH, sagte, er hoffe auf einige Anpassungen im Ausführungsgesetz.

Es müssten unbedingt Ausnahmen für Jugendlieben geschaffen werden, sagte Brühlmann. Wenn dies nicht geschehe, müssten Lehrer oder die Schule ihre Schüler anzeigen, wenn zum Beispiel ein älterer Schüler eine Beziehung mit einer 15-Jährigen hätte. “Das ist inakzeptabel”, sagte Brühlmann.

Um die Schüler vor solchen Situationen zu warnen, müsse das Thema wohl in der Schule thematisiert werden.

Schwerer Stand für Regierung

Abgesehen von der Schweizerischen Volkspartei (SVP), der Bürgerlich Demokratischen Partei (BDP) und der Eidgenössischen Demokratischen Union (EDU) hatten zwar alle Parteien die Nein-Parole, beschlossen, aber das Parlament konnte sich zu keiner Abstimmungsempfehlung durchringen.

Die Landesregierung hatte die Initiative zur Ablehnung empfohlen. Sie war der Meinung, dass die vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung die Kinder und andere schutzbedürftige Personen vor Wiederholungstaten schütze, ohne grundlegende Werte des Rechtsstaates zu verletzen. Dieses sei streng und trage gleichzeitig dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung.

Ausserdem schliesse es Lücken, welche die Initiative offen lasse. “Die Gerichte können ein Verbot nicht nur bei Sexualdelik­ten aussprechen, sondern auch bei Straftaten aller Art, also auch zum Beispiel bei körperlicher oder psychischer Gewalt ohne sexuelle Absicht. Nötigenfalls können die Gerichte auch weitere Schutzmassnahmen anordnen. So können sie einem Straftäter zum Beispiel verbieten, über Internet mit Kindern Kontakt aufzunehmen oder sich in der Nähe eines Schulhauses aufzuhalten”, argumentiert die Landesregierung.

All diese Argumente scheinen, sofern sie überhaupt gehört wurden, eine Mehrheit der Stimmenden nicht überzeugt zu haben.

Nun wird die Landesregierung den Willen des Volks einmal mehr “à contre-coeur” umsetzen müssen.

AKW Mühleberg

Das Kernkraftwerk Mühleberg muss nicht sofort abgeschaltet werden. Das Berner Stimmvolk hat die Initiative “Mühleberg vom Netz” mit fast 64 Prozent Nein-Stimmen deutlich verworfen.

Der Stromkonzern BKW hatte letzten Herbst angekündigt, den Reaktor 2019 stilllzulegen. Die Initianten hielten an der Forderung einer raschen Abschaltung fest.

Lavaux

Das Weinbaugebiet Lavaux am Genfersee soll nicht unter absoluten Schutz gestellt werden – gewisse Bauprojekte sollen möglich bleiben. Das Waadtländer Stimmvolk lehnte die 3. Initiative zur Rettung des Lavaux von Umweltschützer Franz Weber wuchtig ab und hiess mit 68,47 Prozent Ja-Stimmen den Gegenvorschlag der Regierung gut.

Rüebli statt Karotten:

In Aargauer Kindergärten darf künftig nur noch Mundart gesprochen werden. 55% der Stimmenden des Kantons sagten Ja zur Volksinitiative “Ja für Mundart im Kindergarten” der Schweizer Demokraten (SD). Das Anliegen wird nun im aargauischen Schulgesetz verankert.

Steueramnestie:

Tessinerinnen und Tessiner können ihr Schwarzgeld kostengünstig legalisieren. Fast 53% der Stimmenden hiessen die Regierungspläne zu einer kantonalen Steueramnestie gut.

Neues Stipendiengesetz:

In Luzern erhalten künftig weniger Studenten ein Stipendium oder ein Darlehen, dafür bekommt der Einzelne mehr Geld. Neu unterstützt der Kanton den Zugang zu privaten Ausbildungszuschüssen. Das Stimmvolk des Kantons hat das neue Stipendiengesetz mit 70,3 Prozent der Stimmen angenommen.

Kirchensteuer:

Unternehmen im Kanton Zürich müssen auch in Zukunft Kirchensteuern zahlen. Das Stimmvolk hat die Volksinitiative “Weniger Steuern fürs Gewerbe” mit 71,8% Nein-Stimmen abgelehnt.

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