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Dauerbrenner Krankenkassen

Keystone

Die Sorgen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit der Krankenversicherung sind ein Dauerbrenner.

Oliver Peters, Vize-Direktor des Bundesamts für Gesundheit beantwortet konkrete Fragen der Delegierten.

Wer seinen Wohnsitz ausserhalb der Schweiz hat, wird von den hiesigen Krankenversicherungen nicht obligatorisch versichert.

Je nach Wohnsitzland sind die Auswanderer mit ganz anderen Obligatorien konfrontiert; geniessen völlige Freiheit oder haben überhaupt keinen Schutz. Dabei spielt das Alter und der Gesundheitszustand eine Rolle.

Der Eintritt in ausländische Kassen fällt in jenen Staaten leichter, die mit der Schweiz ein Sozialversicherungs-Abkommen abgeschlossen haben. 

Stets auf dem aktuellen Stand über solche Anbieter ist der Solidaritätsfond für Auslandschweizer soliswissExterner Link

Grundsätzlich gilt das Territorialprinzip. Wer die Schweiz verlässt und sich ausserhalb der EU/Efta-Staaten niederlässt, muss die Versicherungen im Wohnsitzland abschliessen und/oder eine Privatversicherung oder internationale Versicherung abschliessen.

Auslandschweizer im EU/Efta-Raum müssen am Erwerbsort versichert sein. So untersteht beispielsweise ein in Frankreich niedergelassener und erwerbstätiger Schweizer dem französischen Krankenversicherungssystem.

Die Nachbarländer der Schweiz, Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien, geben unter gewissen Bedingungen den Pensionierten das Recht, sich in der Schweiz oder im Wohnsitzland zu versichern.

Wer in die Schweiz zurückgekehrt, hat das Recht, von jeder Krankenkasse in die obligatorische Versicherung aufgenommen zu werden.

In der Zusatzversicherung ist es zwar auch möglich, aber je älter jemand ist, umso schwieriger wird es, eine Versicherung zu vernünftigen Bedingungen zu bekommen.

Wer als Auslandschweizer eine Zusatzversicherung in der Schweiz behalten kann, zahlt meistens deutlich höhere Prämien. Dabei stellen sich auch Fragen für den Leistungsbezug im Ausland.  

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