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Ärzte-Tarif Tarmed dürfte 2017 laut Berset gleich bleiben

Status quo beim Ärztetarif: Wegen des ungelösten Konflikts beim Tarmed bleibt der Ärztetarif im Jahr 2017 unverändert. Für 2018 strebt der Bundesrat eine neue Lösung an, wie Gesundheitsminister Alain Berset vor dem Ständerat sagte. KEYSTONE/ANTHONY ANEX sda-ats

(Keystone-SDA) Am Ärzte-Tarif Tarmed dürfte sich bis Ende 2017 nichts ändern. Das sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch im Ständerat. Die Tarifpartner seien auf seine Bitte übereingekommen, die Gültigkeit der heutigen Tarifstruktur zu verlängern, sagte Berset.

Diese Übereinkunft hätten sie am 15. September zur Genehmigung vorgelegt. Der Bundesrat werde rasch darüber entscheiden. Mit der Übergangslösung will Berset eine Situation ohne gültige Tarifstruktur verhindern. Für 2018 soll dann eine neue Lösung gefunden werden.

Die Tarmed-Verhandlungen waren im Sommer für gescheitert erklärt worden. Der Bund gewährte den Tarifpartnern aber eine Nachfrist von vier Monaten, um sich auf eine neue Tarifstruktur zu einigen. Der Bundesrat könne erst eingreifen, wenn festgestellt worden sei, dass sich die Tarif-Partner nicht geeinigt hätten, betonte Berset.

Keine Einigung in Sicht

Nach einem Treffen vom 30. August werde nicht damit gerechnet, dass die Tarifpartner bis Ende Oktober zu einer Einigung kämen. Werde keine Einigung gefunden, seien die Tarifpartner eingeladen, gemeinsam oder individuell Vorschläge zu unterbreiten.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) würde Anpassungen an der bisher gültigen Tarifstruktur vorbereiten und dem Bundesrat zur Verabschiedung vorlegen. Die von den Tarifpartnern eingereichten Vorschläge würden dabei geprüft und soweit möglich berücksichtigt.

Neue Lösung nicht vor 2018

Durch den Bundesrat verfügte Anpassungen könnten wohl nicht vor 2018 in Kraft treten, erklärte Berset. Passe der Bundesrat die Tarifstruktur an, würde es sich zudem nicht um eine komplett neue Struktur handeln.

Im Sinne des Vorrangs der Tarifautonomie sollte eine komplett neue, noch nie angewandte Tarifstruktur nicht vom Bundesrat festgelegt werden müssen. Der Bundesrat werde insbesondere die Anpassung übertarifierter Leistungen prüfen sowie die Möglichkeit, Positionen zusammenzufassen.

Die Tarifpartner ihrerseits wollen sich weiter bemühen, bis Ende Oktober eine Lösung zu finden, wie die Sprecherin des Spitalverbands H+, Dorit Djelid, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Da eine solche Lösung aber nicht mehr per 2017 in Kraft treten könnte, seien die Tarifpartner mit der Einfrierung der Tarmed-Tarife für das kommende Jahr einverstanden.

Nicht mehr sachgerecht

Der Gesundheitsminister äusserte sich im Rahmen der Behandlung einer Interpellation von CVP-Ständerat Pirmin Bischof (SO). Bischof wollte wissen, wie der Bundesrat das Scheitern der Tarmed-Verhandlungen beurteile und was er zu tun gedenke.

Der Ärztetarif Tarmed, nach dem ambulante medizinische Leistungen vergütet werden, ist nicht mehr sachgerecht. Einige Leistungen können wegen des technischen Fortschritts heute viel günstiger erbracht werden als noch vor einigen Jahren, der Preis ist aber nicht gesunken. Neuere Leistungen hingegen sind teilweise noch gar nicht richtig im Tarif abgebildet.

Langes Feilschen

Seit Jahren arbeiten Ärzteschaft, Krankenkassen und Spitäler daher an einer Tarmed-Revision. Diese umfasst rund 4600 Positionen, und um viele davon wurde erbittert gefeilscht. Umstritten war auch, wie auf Kostensteigerungen im Gesundheitswesen reagiert werden sollte. Eine Art Ausgabenbremse, die den Krankenkassen vorschwebte, war für die Ärzte jedoch undenkbar.

Wegen unüberbrückbarer Differenzen hatte sich der Krankenkassen-Dachverband santésuisse schon früh aus den Verhandlungen verabschiedet. Der Krankenkassenverband curafutura von CSS, Helsana, KPT und Sanitas verhandelte allein mit Spitälern und Ärzten. Doch die Einigung, die im vergangenen April zustande gekommen war, fiel bei der Basis durch. Nur der Spitalverband H+ bekannte sich letztlich zur neuen Tarifstruktur.

Seit einer Gesetzesänderung von 2013 kann der Bundesrat selber einen Tarif erlassen, wenn der geltende nicht mehr sachgerecht ist und sich die Tarifpartner nicht auf eine Anpassung einigen können.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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