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Arbeitsmarkt unter der Lupe

Die Schweiz ist ein stabiles Land, was die Arbeitswelt angeht. Sogar grosse Krisen in der Weltwirtschaft entfalten keine katastrophalen Wirkungen.

Dafür sind die Arbeitszeiten in der Schweiz recht lang: Für Vollzeitstellen liegen sie im Durchschnitt bei 41,7 Stunden pro Woche, wie aus Daten des Bundesamts für Statistik hervorgeht.

Bei einer vollen Stelle haben Angestellte nach Gesetz Anrecht auf mindestens vier Wochen (20 Arbeitstage) bezahlte Ferien im Jahr (bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es fünf Wochen). Gemäss Daten des Bundesamts für Statistik (BFS)Externer Link sind das weniger als in vielen anderen Ländern Europas. Dazu kommen je nach Kanton noch etwa 8-10 gesetzliche Feiertage.

Frauen haben Anrecht auf einen Mutterschaftsurlaub: Sie erhalten während 14 Wochen nach der Geburt 80% ihres durchschnittlichen Einkommens vor der Niederkunft – bis zu maximal 196 Franken pro Tag.

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Eine Erhebung der Schweizer Grossbank UBSExterner Link von 2015 in 71 Städten weltweit zeigte, dass Zürich und Genf zwar weiterhin zu den teuersten Städten der Welt gehören. Aber auch zu den Städten mit den höchsten Nettolöhnen und mit einer im Vergleich zu den anderen Städten hohen Kaufkraft.

Betrachtet man das ganze Land, sieht das Lohnniveau allerdings je nach Region und Branche sehr unterschiedlich aus. Die Diskrepanz kann durch die unterschiedlichen wirtschaftlichen Aktivitäten in den verschiedenen Regionen erklärt werden: Grund für die hohen Löhne in der Region Basel ist die Pharma-Industrie. Auch die Finanzzentren Zürich und Genf weisen ein hohes Pro-Kopf-Einkommen und eine hohe Kaufkraft aus.

Arbeitslosigkeit

Im Vergleich mit ihren Nachbarstaaten weist die Schweiz nach wie vor eine recht tiefe Arbeitslosenquote aus. Aktuelle Angaben zur Arbeitslosigkeit finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco)Externer Link.

Wie bei den Löhnen gibt es bei der Arbeitslosigkeit regionale Unterschiede: In den französisch- und italienischsprachigen Landesteilen liegen die Raten generell höher als in der Deutschschweiz. Zudem sind Frauen mehr von Arbeitslosigkeit betroffen als Männer und Ausländer mehr als Schweizer.

Ausländische Arbeitskräfte

Ein Viertel der Lohnabhängigen in der Schweiz sind Ausländer oder Ausländerinnen. Für ihr Funktionieren ist die Schweizer Wirtschaft auf die vielen unterschiedlichen Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen.

Die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes im Zuge des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) hat zu einer grösseren Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften geführt.

Weiterführende offizielle Informationen zum Personenfreizügigkeits-Abkommen bietet die Website des Staatssekretariats für MigrationExterner Link.

Die meisten ausländischen EU-Arbeitskräfte kommen aus Italien, der grösste Teil jeweils nur für eine relativ kurze Zeit. Etwas im Widerspruch dazu steht, dass Italiener und Italienerinnen auch jene Gruppe stellen, die am ehesten 30 Jahre oder länger in der Schweiz bleibt.

Eine weitere wichtige Gruppe geworden sind in den letzten Jahren die Deutschen. Die Schweiz ist für Deutsche zum bevorzugten Auswanderungsziel geworden. Diese “deutsche Welle” löst in der Schweiz teilweise Ängste aus, immer wieder sind die “Deutschen in der Schweiz” Thema in den Medien. Die meisten Deutschen bleiben weniger als vier Jahre in der Schweiz, viele sind hochqualifiziert und arbeiten als Manager, Lehrkräfte oder medizinisches Personal.

Der letzte ausführliche Bericht des Bundesamts für StatistikExterner Link zur ausländischen Bevölkerung der Schweiz stammt aus dem Jahr 2008.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) veröffentlicht zudem regelmässig detaillierte aktuelle Zahlen zur Entwicklung der ZuwanderungExterner Link.

Grenzgänger

Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind eine spezielle Kategorie unter den Arbeitskräften aus EU- und EFTA-Staaten: Personen, die in der Schweiz arbeiten, ihren Haupt-Wohnsitz aber im europäischen Ausland haben und mindestens einmal die Woche dorthin zurückkehren. Früher mussten Grenzgänger in bestimmten Zonen entlang der Grenze leben und arbeiten; diese Einschränkung wurde nun aufgehoben.

Für Staatsangehörige aus einigen der jüngsten EU-Staaten gelten Übergangsfristen. Details zu den Regelungen für die einzelnen Staaten finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für MigrationExterner Link.

Mehr als die Hälfte der Grenzgänger lebt in Frankreich, kleinere Kontingente kommen aus Italien und Deutschland. Die meisten Grenzgänger arbeiten in der Region um den Genfersee, im Nordwesten der Schweiz und im Tessin.

Weiterführende Informationen zum Themenbereich Migration (Asyl- und Ausländerpolitik, Integration, Arbeitsmarkt) finden Sie auf der Website des Schweizerischen Forums für Migrations- und Bevölkerungsstudien (SFM)Externer Link der Universität Neuenburg.

Selbstständig Erwerbende

Staatsangehörige aus EU- und EFTA-Staaten können in der Schweiz auch einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie müssen aber eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Detaillierte Auskünfte erteilen die kantonalen MigrationsbehördenExterner Link.

Allgemeine Informationen zur Gründung eines Unternehmens finden Sie auf dem Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) für kleine und mittlere Betriebe (KMU)Externer Link.

Kurzarbeit

Die Lage auf dem Schweizer Arbeitsmarkt ist grundsätzlich ziemlich stabil. So hat auch die jüngste globale Wirtschaftskrise keine katastrophalen Auswirkungen mit hohen Arbeitslosenquoten nach sich gezogen. Dennoch gehört die Angst vor der Arbeitslosigkeit seit Jahren zu den Hauptsorgen der Schweizer Bevölkerung.

Dass die Arbeitslosigkeit in der jüngsten Krise nicht ins Uferlose gestiegen ist, hat unter anderem damit zu tun, dass man in Rezessionen versucht, die wirtschaftlich schwierige Zeit mit dem System der Kurzarbeit zu überbrücken.

Konkret: Um Entlassungen zu vermeiden, können Firmen die Arbeitszeit verkürzen (zum Beispiel auf vier Tage pro Woche). Kurzarbeitende erhalten dann von der Arbeitslosenkasse 80% des Lohnausfalls vergütet.

Der Betrieb muss das Einverständnis der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einholen und die Kurzarbeit bei der zuständigen Amtsstelle des Kantons anmelden. Die Kurzarbeits-Entschädigung kann nur für eine bestimmte Zeit erfolgen. Während der letzten Krise hatte die Regierung diese von 12 auf 18 Monate, in einem weiteren Schritt im März 2010 auf 24 Monate erhöht.

Weitere Informationen zur Kurzarbeit finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco)Externer Link.

Weitere Informationen zu Stellen und Arbeitslosigkeit bietet das Portal der Regierung für StellensuchendeExterner Link.

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