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Entlassung von Terroristen bringt Schweiz in Dilemma

Der mutmassliche Drahtzieher eines in der Schweiz geplanten Terroranschlags (vorne links) musste sich dieses Jahr vor Bundesstrafgericht verantworten. Er wurde zu vier Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Keystone

Der erste von drei in der Schweiz verurteilten IS-Mitgliedern hätte eigentlich aus dem Gefängnis entlassen werden sollen. Dem Bundesamt für Polizei scheint das zu gefährlich. Schweizer Nachrichtendienst und Politik diskutieren heftig darüber, was passieren soll. Eine Lösung scheint nicht in Sicht.

Bundesanwalt Michael Lauber gab kurz nach Bekanntwerden der Verurteilungen im März zu, dass die Behörden vor einem Dilemma stehen, was die Zeit nach der Entlassung aus dem Gefängnis betrifft.

“Einerseits kann man nicht erlauben, dass verurteilte Terroristen in der Schweiz bleiben. Andererseits dürfen wir die humanitäre Tradition der Schweiz nicht gefährden. Nun müssen wir über diese Fragen nachdenken und Antworten haben, sobald diese Personen aus dem Gefängnis entlassen werden”, sagte er gegenüber dem Schweizer Radio SRF früher in diesem Jahr.

Es war die erste Verurteilung in der Schweiz wegen Beteiligung an Aktivitäten des Islamischen Staates (IS). Vier Iraker wurden angeklagt, einen Terroranschlag geplant zu haben. Drei wurden verurteilt, der vierte wurde freigelassen.

Die längste verhängte Gefängnisstrafe in diesem Fall beträgt vier Jahre und acht Monate. Wegen guter Führung hätte nun einer der Täter nach Verbüssung von zwei Dritteln seiner Haftstrafe bereits entlassen werden sollen. Gemäss Bericht des Schweizer Fernsehens SRF hält das Bundesamt für Polizei den Mann für gefährlich und will ihn ausweisen. Dabei kann der Mann maximal sechs Monate in Ausschaffungshaft gesetzt werden. Eine Ausschaffung des Irakers ist allerdings kaum möglich, da die Lage in seinem Heimatland instabil ist.

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Das gleiche Problem stellt sich bei den Komplizen: Die IS-Anhänger werden nächstes Jahr freigelassen. Was passiert mit ihnen?

Alain Mermoud, ein nachrichtendienstlicher Berater bei der Schweizer Armee, sieht drei mögliche Szenarien: Die drei Männer könnten in den Irak ausgeschafft werden; mehr Beweise könnten gefunden werden, um die Männer hinter Gittern zu behalten; oder die Behörden könnten sie freilassen und in der Schweiz überwachen.

“Wer will Terroristen zurückhaben? Niemand. Also ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass sie ausgeschafft werden”, sagt er. Die Schweiz habe kein Ausschaffungsabkommen mit dem Irak, ergänzt er. Der Irak sei zudem kein “sicheres Land”, in das Menschen zurückgeschickt werden könnten.

Es gebe keine gesetzliche Grundlage, die Strafe zu verlängern. Daher sei die wahrscheinlichste Variante, dass die Männer freigelassen würden, sagt er. “Sie haben ihre Schuld bei der Gesellschaft gesühnt, das ist die Idee unseres Rechtssystems”, so Mermoud. “Aber wir müssen sie im Auge behalten.”

Aber wie? In der Schweiz darf der Nachrichtendienst Personen elektronisch überwachen, wenn Grund zur Annahme besteht, die Person sei eine Gefahr für die nationale Sicherheit.

“Obwohl die Verurteilten rechtlich als rehabilitiert gelten, wenn sie ihre Strafe abgesessen haben, heisst das nicht, dass sie nicht noch immer eine Bedrohung für die Sicherheit darstellen”, sagt Isabelle Graber, Chefin Kommunikation des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB).

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“Der NDB kann Personen überwachen, die während oder nach ihrer Strafe eine Bedrohung für die Schweiz darstellen, das hängt vom einzelnen Fall ab”, sagt sie gegenüber swissinfo.ch.

Selbstregulierung

Andere europäische Länder verwenden elektronische Fussfesseln, um gefährliche Personen zu überwachen, doch die Schweiz erlaubt dies nicht. Laut Mermoud braucht es dringend ein neues Gesetz, damit der NDB mehr Überwachungskompetenzen erhält.

Letztes Jahr hat das Parlament einem Gesetz zugestimmt, das dem Nachrichtendienst mehr Möglichkeiten zur Überwachung der privaten Kommunikation gibt. Das Schweizer Stimmvolk wird im September darüber abstimmen.

In der Zwischenzeit müssen die Behörden laut Mermoud “quer denken”, vielleicht sogar auf Selbstregulierung durch Nachbarn und Gemeinschaften zurückgreifen.

“Die Regierung könnte Informanten dafür bezahlen, die Terroristen im Auge zu behalten – das Stereotyp der alten Dame hinter dem Vorhang, aber es ist wohl die beste Möglichkeit, die wir haben”, sagt er und betont, dass dies bloss eine Idee sei, kein offizieller Plan der Schweizer Regierung.

Persönlich wäre es ihm am liebsten, wenn die Männer das Land aus eigenem Antrieb verliessen, weil sie dafür einen Anreiz haben. Er führt allerdings nicht aus, worin dieser Anreiz liegen könnte.

Terror-Urteile – ein europäisches Dilemma

Die Frage, wie mit verurteilten Terroristen umzugehen ist, beschäftigt ganz Europa. In EU-Mitgliedstaaten betrug die durchschnittliche Gefängnisstrafe für Terroraktivitäten 2014 gemäss Europol sechs Jahre – 2013 waren es zehn Jahre.

“Trotz aggressiver geheimdienstlicher Arbeit und strengen Anti-Terror-Gesetzen verbüssen europäische Terroristen häufig Gefängnisstrafen unter zehn Jahren für Delikte, die in den USA mit 20 Jahren bis lebenslänglich bestraft würden”, schreibt der Journalist Sebastian Rotella in einem Artikel für ProPublicaExterner Link zum Thema, dass Europas “Drehtür-Gefängnisse” die Terrorgefahr verschlimmern würden.

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Bundesanwalt Lauber hatte für den Anführer der IS-Terroristen in der Schweiz eine Gefängnisstrafe von 7,5 Jahren beantragt. Die vier Jahre und acht Monate, zu denen der Mann schliesslich verurteilt wurde, liegen unter dem europäischen Schnitt.

Längere Gefängnisstrafen vermitteln die Botschaft, dass die Regierung keinen Terrorismus duldet, sagt Christina Schori Liang, Beraterin am “Geneva Centre for Security Policy”. Sie weist allerdings auch auf Forschungsergebnisse hin, wonach die Zeit im Gefängnis unerwünschte Folgen haben kann.

Die Terroranschläge in Brüssel und Paris hätten die Debatte über die Länge von Gefängnisstrafen beeinflusst, sagt sie. Doch die Hauptdiskussion drehe sich darum, was in Gefängnissen gegen die Terrorrekrutierung getan werden könne.

Beide Drahtzieher der Pariser Terrorattacken sind vermutlich im Gefängnis radikalisiert worden, sagt Schori Liang. Im Online-Magazin des Islamischen Staates wurde kürzlich erwähnt, dass die Zeit im Gefängnis gewinnbringend sei, weil man die Botschaft des IS verbreiten könne.

Zunehmendes Tempo

Das bringt die Behörden im Umgang mit Terrorverurteilten umso mehr in die Zwickmühle. Die Schweiz hat mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen. Laut Schori Liang hat die Vermischung von internationalen Beziehungen und Geheimdienstaktivitäten zu einem Zusammenstoss der rechtlichen Rahmenbedingungen geführt.

“Gleichzeitig werten die Schweizer Behörden Social Media-Aktivitäten von etwa 400 möglichen Terroristen aus”, sagt sie. “Die Zahl nimmt dauernd zu, und es wird schwierig, das Tempo zu halten.”

Mermoud findet auch, dass die Strukturen in der Schweiz ein Hindernis sein können – vor allem die Tatsache, dass die kantonalen Behörden autonom arbeiten –, wenn es um das Kommunizieren und Abwehren einer Terrorgefahr geht.

Zuversichtlich ist Mermoud hingegen, dass die Schweizer bezüglich der entlassenen Terroristen einen gutschweizerischen Kompromiss finden werden – “nichts Extremes, zwar mit ein bisschen Überwachung, aber etwas in der Mitte”.

Was soll Ihrer Meinung nach mit verurteilten Terroristen nach Verbüssung der Gefängnisstrafe passieren? Diskutieren Sie mit uns unten in den Kommentaren.

(Übertragung aus dem Englischen: Sibilla Bondolfi)

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