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Ein Gesetz gegen Hollywood

Massgeblich am neuen Gesetz beteiligt: David Streiff, Direktor des Bundesamtes für Kultur. Keystone

Das neue Filmgesetz soll den Schweizer Film gegenüber Hollywood stärken. Es tritt am 1. August in Kraft.

Das Gesetz wäre fast durchgefallen bei der Herbst-Session 2001. Erst in letzter Minute konnte es gerettet werden. Und damit wird die Schweizer Filmförderung an die Standarts anderer europäischer Länder angegeglichen. Einige Parlamentarier hatten eine allzu krasse Reglementierung des Filmwesens mit negativen Folgen auf die Wahlfreiheit der Zuschauerinnen und Zuschauer befürchtet.

Der Direktor des Bundesamts für Kultur, David Streiff, weist die Bedenken zurück: “Das Gesetz will ein breiteres Angebot garantieren. Denn die Übermacht einiger amerikanischer Produzenten bedroht die Präsenz von Filmen aus anderen Ländern.” Als Staat in der Mitte Europas müsse die Schweiz den Blick auf die europäischen Nachbarländer und in die südliche Hemisphäre garantieren.

Man wolle nicht die Wahlfreiheit des Publikums einschränken, sondern allen Arten von Filmen gleiche Marktchancen offerieren. “Viele Kinobesitzer und Verleiher sind bereit, Filme anzubieten, die nicht aus Hollywood stammen”, sagt Streiff. Ihnen würde nun geholfen.

Förderung auf zwei Ebenen

Das Gesetz wird von einem Rahmenkredit in Höhe von 30 Millionen Franken begleitet, um das Filmbusiness anzukurbeln. “Die Herstellung eines Films ist teuer und wir müssen aktiver werden, auch wenn unsere Mittel im Vergleich zu unseren Nachbarländern noch bescheiden sind”, sagt Streiff, der als Ex-Direktor des Filmfestivals von Locarno die Branche bestens kennt.

Die Förderung erfolgt auf zwei Ebenen. Einerseits wird die einheimische Filmproduktion bezuschusst. Andererseits können Verleiher und Kinobesitzer unterstützt werden, wenn sie nicht-kommerzielle Produkte zeigen. So soll der Bekanntheitsgrad des Schweizer Films allgemein gesteigert werden.

Gefördert werden auch internationale Koproduktionen. Und schliesslich die diversen Filmfestivals, die als Schlüsselmomente für die Filmkultur im Land gelten. Die Zuschüsse der öffentlichen Hand an die Festivals erhalten eine dauerhafte gesetzliche Grundlage.

Das Gesetz sieht auch einschneidendere Massnahmen vor, falls die Selbstregulierung auf dem Markt nicht funktioniert, beispielsweise durch einen Zustupf von zwei Franken pro Billett. David Streiff hält eine Anwendung dieser Möglichkeit für äusserst unwahrscheinlich: “Wir glauben an die Wirksamkeit unseres Abkommens mit der Filmbranche.”

Neue Allianzen

Auch die Zusammenarbeit mit dem Fernsehen, insbesondere bei Koproduktionen, ist wichtig. Die alte Fehde zwischen Fernsehen und Film ist nicht mehr existent. Im Gegenteil: Kooperation lautet die Devise, wie SF DRS unter Beweis stellt. Regelmässig werden am Sonntag Schweizerische Filme gezeigt. Und dies mit grossem Erfolg.

Für Streiff ist dies nicht überraschend: “Das Fernsehen hilft, unser einheimisches Filmschaffen bekannt zu machen. Ein breites Publikum kann so sehen, dass die Zeit der Filmschinken aus den 50-er Jahren abgelaufen ist und nicht nur Experimentalfilme existieren.” Die neuen Regisseure seien in der Lage, schöne und gut gedrehte Geschichten zu erzählen.

Gemäss Streiff kann das neue Filmgesetz allerdings nicht die regionalen Unterschiede ausgleichen. Grosse Produktionen werden auch künftig im Tessin kaum möglich sein, während die Deutsche Schweiz schon jetzt dazu in der Lage ist.

Autorenkino

In den Schweizer Kinosälen darf man folglich viel Neues erwarten, aber keine Revolutionen. Streiff macht sich keine Illusionen: der Schweizer Film wird auch in Zukunft nur eine Randerscheinung bleiben: “In der Schweiz gibt es keinen Platz für eine gigantische Filmindustrie, aber es gibt einen gewissen Raum für Autorenfilme und bestimmte Volksfilme.”

“Die Schweizer Künstler werden auch in Zukunft ihren internationalen Beitrag leisten, so wie sie dies in der Vergangenheit getan haben. Denken wir nur an Giacometti und Le Courbusier oder im Film an Godard. Entscheidend ist die Lust am Filmschaffen, auch bei bescheidenen Mitteln”, bilanziert der Direktor des Bundesamtes für Kultur.

Daniele Papacella

Übertragen aus dem Italienischen: Gerhard Lob

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