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Schwieriger Entscheid: Gurlitt-Erbe antreten oder nicht?

Max Liebermann's "Zwei Reiter am Strand" ist eines von nur zwei Werken aus der Gurlitt-Sammlung, für welche die deutsche Taskforce bisher eine Empfehlung zur Rückgabe erlassen hat. Courtesy of private source

Wohl kein anderes Ereignis seit dem Zweiten Weltkrieg schärfte das Bewusstsein über Nazi-Raubkunst mehr als die Entdeckung von 1240 Kunstwerken im Februar 2012, von denen angenommen worden war, dass sie im Bombenhagel zerstört worden waren. Nun sind alle Augen auf das Schweizer Museum gerichtet, dem die Kunstwerke vermacht wurden.

Das Kunstmuseum Bern hatte geplant, am 26. November bekannt zu geben, ob es die Erbschaft antreten will. Doch nun soll die Bekanntgabe schon zwei Tage früher erfolgen – und ausserhalb der Schweiz. Diese Entwicklung bekräftigt Gerüchte, dass das Museum die Sammlung annehmen, sie aber zunächst in Deutschland belassen werde, damit die Provenienzforschung zu Ende gebracht und potentielle Klagen geklärt werden könnten.

Der Kunstschatz war von Hildebrand Gurlitt, einem für die Nazis tätigen Kunsthändler, zusammengetragen worden. Später hatte sein zurückgezogen lebender Sohn Cornelius Gurlitt, der ohne direkte Nachfahren verstarb, den Kunstschatz in seiner Wohnung in München gehortet.

In einer Brüskierung des Landes, das seine Sammlung konfisziert hatte, nachdem diese bei einer Durchsuchung seiner Wohnung infolge von Ermittlungen über Steuerdelikte per Zufall entdeckt worden war, setzte Cornelius Gurlitt das Kunstmuseum Bern als Alleinerben ein.

Gurlitt hatte mit dieser Verfügung legal gehandelt, da die in Deutschland geltende Verjährungsfrist von 30 Jahren abgelaufen war; seine Sammlung sollte damit nicht mehr in Reichweite potentieller Kläger liegen, hatte er zumindest gedacht.

Die genaue Anzahl der Kunstwerke, die in Gurlitts Wohnungen in Deutschland und später in Österreich gefunden wurden, wurde nie offiziell bestätigt und bewegt sich zwischen 1240 und 1650 Werken. Auch gab es bisher keine Informationen zu den aufgefundenen leeren Rahmen, die Gemälde enthalten haben könnten, die Gurlitt über die Jahre hinweg mit stiller Komplizenschaft des Kunstmarktes verkauft haben könnte.

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Gurlitt-Sammlung: schweres Erbe für Bern

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Der Name Gurlitt wird künftig wie ein Mahnmal für den Kunstraub der Nazis stehen. Der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt wurde im November 2013 zu einer internationalen Berühmtheit. Damals wurde bekannt, dass er unbemerkt jahrzehntelang in seiner Münchner Wohnung rund 1300 Kunstwerke unter anderem von Picasso, Matisse, Liebermann, Chagall und anderen Grössen der…

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Vertrackte rechtliche Situation

Wenn das Kunstmuseum Bern die Erbschaft annimmt, wird es als öffentliche Institution an die Washingtoner ErklärungExterner Link gebunden sein, die 1998 von 44 Staaten, darunter die Schweiz, unterzeichnet wurde. Es handelt sich dabei um einen Verhaltenskodex zur Identifizierung und Restituierung von Nazi-Raubkunst, der das Ziel hat, in Raubkunstfällen gerechte und faire Lösungen zu erreichen.

Gemäss einem jüngst veröffentlichten Bericht der Conference on Jewish Material Claims Against GermanyExterner Link und der World Jewish Restitution OrganizationExterner Link haben jedoch zwei Drittel der Staaten bisher bei der Identifizierung und der Rückgabe von Kunstwerken, die in den 1930er- und 1940er-Jahren von Juden gekauft oder beschlagnahmt wurden, nur wenig oder keine Fortschritte gemacht.

Nun bestehen Hoffnungen, dass der Fall Gurlitt, der grosses öffentliches Aufsehen erregte, dazu führen wird, dass Rückgabe-Prozeduren etabliert werden, denen sich schliesslich auch jene Länder verpflichtet fühlen sollten, die sich bisher sehr unwillig zeigten, wie Italien, Russland, Polen, Spanien, Ungarn und Argentinien.

In der Zwischenzeit klärt der Stiftungsrat des Kunstmuseums Bern die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Geschenks ab, dass potentiell Klagen von Erben jüdischer Familien auslösen könnte, die in Länder geflohen sind, deren Gesetze sich von den deutschen unterscheiden.

Das Kunstmuseum muss auch die moralischen Implikationen abwägen, die sich aus der Annahme einer Sammlung ergeben könnten, von der bereits ein Drittel als beschlagnahmte Werke identifiziert wurde, auf welche die rechtmässigen Besitzer oder deren Erben Anspruch erheben könnten. Die Liste wurde auf der deutschen Lost-Art-Datenbank unter dem Eintrag Schwabinger KunstfundExterner Link (so benannt nach dem Münchner Quartier, in dem Gurlitt lebte) online geschaltet.

Über die anderen zwei Drittel der Sammlung ist bisher nur sehr wenig bekannt. Eine Armada von potentiellen Klägern, von denen viele bereits sehr alt und verständlicherweise ungeduldig sind, wirft den deutschen Behörden, die den Fund von 2012 fast zwei Jahre geheim gehalten hatten, Verschleierung und Behinderung vor. Im Januar 2014 nahm die Taskforce Schwabinger Kunstfund schliesslich ihre Arbeit auf, berichtete aber bisher erst spärlich über Fortschritte ihrer Nachforschungen.

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Mit Deutschland Abkommen aushandeln

Der US-Prozessanwalt Nicholas O’Donnell, der sich auf Restitutions-Ansprüche aus Kriegszeiten spezialisiert und den Art Law ReportExterner Link produziert, hat den Fall Gurlitt intensiv verfolgt. Er denkt, dass das Kunstmuseum Bern das Geschenk wohl annehmen werde, dabei aber wahrscheinlich auf einer Art Entschädigung von Deutschland bestehen werde, um die Kosten aufzufangen, die der Institution aus der Annahme der Sammlung oder wegen allfälligen Rückgaben entstehen könnten.

“Deutschland muss diese Möglichkeit in Betracht ziehen, schon nur, um das Problem loszuwerden”, sagte O’Donnell gegenüber swissinfo.ch.

Die Nazis hatten auch zahlreiche zeitgenössische Werke, die sie als “entartete Kunst” bezeichneten, in Museen konfisziert. Viele dieser Werke machten sie zu “Schmuggelware”, was es noch schwieriger macht, aufzuspüren, wo sich diese Werke in und nach dem Krieg befanden. Auch seien nicht alle ursprünglichen Besitzer von Raubkunst und “entarteter Kunst” jüdisch gewesen, sagt O’Donnell.

Auf die Frage, ob das Kunstmuseum Bern, eine Stiftung, letzten Endes frei wäre, Werke aus der Sammlung zu verkaufen, um seine Kosten zu decken, antwortete O’Donnell: “Niemand wird Kunst kaufen, deren Herkunft nicht eindeutig etabliert ist.”

“Bis Mitte der 1990er-Jahre hätte ein Werk mit der Bezeichnung ‘Aus einer Privatsammlung, Paris, 1942’, nicht für Stirnrunzeln gesorgt, seit der Unterzeichnung der Washingtoner Richtlinien lässt dies jedoch die Alarmglocken läuten”, sagte O’Donnell.

Er ist überzeugt, dass das Kunstmuseum Bern und Deutschland zurzeit über eine Reihe von Eventualitäten verhandeln, um nun bald zu einer Einigung zu kommen. “Es ist an der Zeit, dass sich die Dinge bewegen”, sagte er.

Eine elegante Lösung

Wie viele andere Museumsleute hatte Bernhard Fibicher, der Direktor des Kunstmuseums Lausanne, ursprünglich gedacht, dass er es aus ethischen Gründen ablehnen würde, einer derart behafteten Sammlung nahe zu kommen, doch änderte er unterdessen seine Meinung.

Fibicher erklärte, wenn das Kunstmuseum Bern die Erbschaft ausschlage, könnten die Kunstwerke in endlose Nachlassverfahren verstrickt werden, die so ausgehen könnten, dass entfernte Verwandte von Gurlitt als die rechtmässigen Erben identifiziert würden, zumindest was einen Teil der Sammlung angehe.

Mitglieder der Familie Gurlitt, von denen einige selber auch jüdisch sind, erklärten unterdessen, dass sie alle Raubkunst den rechtmässigen Besitzern zurückgeben würden, falls das Museum in Bern die Erbschaft ablehnen würde. Was mit Kunstwerken geschehen würde, auf die keine Besitzansprüche erhoben wurden, wurde nicht präzisiert.

Nach Ansicht von Fibicher sollte das Kunstmuseum Bern die Erbschaft annehmen und in Deutschland lassen, bis alle Herkunftsfragen geklärt wurden. “Das wäre eine elegante Lösung”, sagte er.

Bei einer Annahme der Schenkung würde das Museum die Vorgaben des Testaments respektieren und einen Präzedenzfall schaffen für eine strikte Auslegung der Washingtoner Richtlinien, der andere Museen dann folgen müssten. Genauso wichtig sei, dass dies der Taskforce erlauben würde, ihre Arbeit zu vollenden.

Es bestehe aber die Gefahr, dass die Sammlung zu einer Wanderschau werden könnte, die an andere Museen ausgeliehen würde, weil sie Massen anziehen und zu einem Kassenschlager werden könnte.

Ironischerweise heisst es heute, Informationen über die Qualität der Sammlung Gurlitt seien sehr übertrieben worden. Und die wenigen “Meisterwerke” aus der Sammlung dürften zudem die ersten sein, die erfolgreich zurückgefordert werden.

“Sitzende Frau” von Henri Matisse. Keystone

Eine Chance für die Schweiz

Eines der Werke aus der Sammlung, die als besonders bedeutend bezeichnet werden, ist ein Gemälde von Matisse. Nachdem die Existenz des Bildes bekannt geworden war, hatten Christopher Marinello, Anwalt der Rosenberg-Erben sowie Gründer und Direktor von Art Recovery InternationalExterner Link, und sein Team gleich alles in Bewegung gesetzt, um das Gemälde zurück zu bekommen. 

Er schliesst sich dem Chor der Kritik gegen die “unsensible” Taskforce an, lobt aber die einzelnen Experten, die mit der Provenienzforschung (Abklärung der Herkunft) befasst seien. Sie seien hervorragend, aber überfordert.

“Man kann das beste Fussball-Team der Welt zusammenstellen, aber ohne entsprechendes Coaching und Unterstützung beim Management wird es schwierig sein, einen Match zu gewinnen.”

Matthias Henkel von der deutschen Taskforce erklärte gegenüber swissinfo.ch bei einem ersten Kontakt, dass die Abklärung der Herkunft ungeheuer schwierig sei und viel mehr Zeit in Anspruch nehme, als man sich vorstellen könne. Es ist nun ziemlich sicher, dass die gesetzte Frist von einem Jahr nicht ausreichen wird, um die Herkunft der Werke in der Sammlung Gurlitt abzuklären.

Nach Angaben von Marinello ist die Gurlitt-Erbschaft eine grosse Chance für eine Schweizer Institution, die Führung zu übernehmen und die bisherigen Mängel Deutschlands in diesem Fall auszubügeln. 

“Ich würde das Kunstmuseum drängen, die Gurlitt-Erbschaft anzunehmen und die Fragen im Zusammenhang mit den Nazi-Raubkunstwerken im Einklang mit den Washingtoner Richtlinien zu lösen”, sagte Marinello.

Schweigen und Geheimhaltung brechen

Anne Weber, Mitbegründerin der Kommission für Raubkunst in Europa (Commission for Looted Art in Europe, CLAE), die eine umfassende WebsiteExterner Link mit News-Artikeln und Hinweisen über Nazi-Raubkunst betreibt, teilt Marinellos Ansicht. Die ehemalige Filmerin gilt als eine anerkannte Protagonistin für die Rückerstattung von Raubkunst.

“Mit Eigentum ist Verantwortung verbunden. Wenn Bern die Sammlung Gurlitt annimmt, ist es unerlässlich, dass all die Nachforschungen mit grösserer Transparenz weitergehen”, sagte sie.

Webber ist bekannt für ihre unverblümten Stellungnahmen und weist darauf hin, dass Deutschland sich mit seinem Nazi-Erbe beispielhaft auseinandergesetzt habe, der Bereich Kunst bleibe allerdings seine “Achillessehne”. Sie sieht die mögliche Hinterlassenschaft an Bern als Chance, Schweigen und Geheimhaltung zu brechen, die in Deutschland in diesem Bereich andauerten.

“Die Identität der Provenienz-Forscher der deutschen Taskforce wurde nicht bekanntgegeben. Es ist nicht klar, wieso das nicht geschehen ist. Transparenz ist unerlässlich, wenn die Menschen Vertrauen haben sollen in die Arbeit der Taskforce”, sagte sie.

Sie verwies auch darauf, dass die Schweiz ihrem Engagement nicht nachgekommen sei, in ihren öffentlichen Sammlungen die Herkunft all jener Kunstwerke abzuklären, die seit 1933 erworben worden waren (siehe Artikel auf swissinfo.ch). Und sie glaubt, dass die Gurlitt-Erbschaft den Anstoss geben könnte, diese Verpflichtung umzusetzen.

Die Frage der leeren Rahmen

Webber sagte weiter, die Nachforschungen müssten mehr erfassen, als nur die Werke, die bei Cornelius Gurlitt gefunden worden seien. “Auch jene Kunstwerke, die seit der Zeit seines Vaters verkauft worden sind müssen aufgespürt und identifiziert werden.”

Cornelius Gurlitt Dukas/Actionpress

Es ist bekannt, dass Cornelius Gurlitt, der keine erklärte Einnahmequelle hatte, verschiedene Kunstwerke verkaufte, wie auch seine Mutter und seine Schwester, nachdem Hildebrand Gurlitt bei einem Autounfall 1956 ums Leben gekommen war.

Webber zitiert Alfred Weidinger, den stellvertretenden Direktor des imposanten Museums Belvedere in Österreich: “Die Tatsache, dass diese Sammlung existierte, war kein Geheimnis. Jeder grössere Kunsthändler in Süddeutschland wusste es – und wusste, wie umfassend sie war.” Webber fügte hinzu, auch Händler in Österreich und der Schweiz hätten im Namen der Gurlitt-Familie Werke verkauft.

Wie der Kunstmarkt ein geheimer Komplize des Gurlitt-Clans blieb, ist offen. “Wir verlangen eine vollständige Untersuchung und fordern jene Kunsthändler auf, sich zu melden, die diese Werke – auch an Museen – veräusserten”, erklärte Webber.

Sie wiederholte, dass der Transfer der Sammlung in die Schweiz “ein Vorbild werden könnte für die Abklärung der Herkunft, eine Vorlage für faire und gerechte Lösungen abgeben könnte.”

“Das Kunstmuseum Bern könnte helfen, die Transparenz zu schaffen, die die Familien, denen Unrecht angetan wurde, so dringend brauchen”, sagte Webber.

LINKS ZU DATENBANKEN ÜBER NAZI-RAUBKUNST

Die Herkunftsforschung (Provenienzrecherche) ist stark abhängig von Aufbau und Aggregation von Datenbanken.

Das 2011 geschaffene, in Washington ansässige International Research Portal for Records Related to Nazi-Era Cultural PropertyExterner Link soll zum Super-Aggregator der bereits bestehenden Portale werden, dazu gehören unter anderem:

Das allen zugängliche Zentralregister von Looted ArtExterner Link.

Die Datenbank Art Claim von Art Recovery InternationalExterner Link, wo auch visuelle Erkennung von Kunstwerken mit Hilfe von High-Tech-Methoden angeboten wird.

Terrain für mögliche Testaments-Anfechtung sondiert

Verwandte von Cornelius Gurlitt haben ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses lässt Zweifel aufkommen, ob der Kunsthändlersohn im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, als er das Kunstmuseum Bern in seinem Testament gegen Ende seines Lebens als Alleinerbin einsetzte.

Der Jurist und Psychiater Helmut Hausner, der das psychiatrische Gutachten erstellte, hatte Cornelius Gurlitt nie getroffen. Sein Urteil, Gurlitt habe an einer “leichtgradigen Demenz, einer schizoiden Persönlichkeitsstörung und einer wahnhaften Störung” gelitten und sei daher nicht mehr zu einem freien Willen in der Lage gewesen, fusst auf Dokumenten und Gesprächen mit Leuten, die Gurlitt kannten.

Der Anwalt Wolfgang Seybold, der Uta Werner, eine Cousine von Cornelius Gurlitt, und weitere Verwandte vertritt, erklärte, seine Mandaten wollten das Testament vorerst nicht anfechten, schlössen dies aber nicht vollkommen aus.

Am Montag hatte es geheissen, das Gutachten sei von Uta Werner und ihrem Bruder Dietrich Gurlitt veranlasst worden. Dietrich Gurlitt distanzierte sich am Dienstag von dieser Darstellung und erklärte in einer E-Mail an Matthias Frehner, den Direktor des Kunstmuseums Bern, er habe mit “den Versuchen einiger Verwandter, den Geisteszustand von Cornelius anzuzweifeln, nichts zu tun”.

Die Wirksamkeit des Testaments wird bisher nicht überprüft, dem zuständigen Nachlassgericht in München liegt dazu kein Antrag vor, wie eine Sprecherin des Gerichts sagte.

(Quelle: Agenturen)

Die Taskforce

Im Januar 2014 setzten die deutsche Bundesregierung und die Regierung des Freistaats Bayern die Taskforce Schwabinger KunstfundExterner Link ein. Das Mandat der Taskforce ist etwas zweideutig, da sie neben der Provenienzrecherche gleichzeitig die Staatsanwaltschaft Augsburg und deutsche Gerichte mit Recherchen unterstützen soll, um “Herkunft und Erwerbungsumstände der Kunstgegenstände” zu klären, “die sich in der Wohnung von Herrn Cornelius Gurlitt befanden…”.

Bisher hat die Taskforce erst zwei Empfehlungen für eine Rückgabe erlassen, darunter für das Werk  “Zwei Reiter am Strand”, von Max Liebermann (1901)Externer Link. Erstaunlicherweise wehrt sich der deutsche Staat gegen diese Empfehlung. Beim zweiten Werk, das die Taskforce als Raubkunst betrachtet, handelt es sich um “Sitzende Frau” von Henri Matisse (1921)Externer Link. Verhandlungen um die Rückgabe dieses Werks laufen derzeit mit den Nachfahren des Kunsthändlers Paul Rosenberg, darunter die profilierte französische Journalistin Anne Sinclair.

swissinfo.ch versuchte von der Taskforce Schwabinger Kunstfund folgende Klarstellungen zu erhalten: Umfasst das Mandat auch die Suche nach und die Identifizierung möglicher Besitzer, und würde die Arbeit der Taskforce ungeachtet des Entscheids des Kunstmuseums Bern weitergehen?

Auch die Frage nach dem Rechtsschutz der Taskforce vor einer “Lawine” von Klagen wurde aufgebracht, vor der Ronald Lauder, der ehemalige Präsident des Jüdischen Weltkongresses, das Berner Museum warnte, falls es das Erbe von Gurlitt antreten sollte.

“Es tut uns leid – aber im Moment ist [Taskforce-Leiterin] Dr. Berggreen-Merkel nicht bereit, Ihre Fragen zu beantworten”, lautete die schriftliche Antwort. 

(Übertragung aus dem Englischen: Rita Emch)

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