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Tessin stimmt über Burka-Verbot ab

Vollverschleierte Frauen sind im Kanton Tessin kaum je gesehen worden. Dafür gehören sie in Genf ins Strassenbild. Keystone

Als erster Kanton entscheidet das Tessin am 22. September in einer Volksabstimmung über ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Eine Annahme der Vorlage erscheint wahrscheinlich, auch wenn Burka- oder Kopftuchverbote in anderen Kantonen bisher keine Chance hatten.

Kaum eine Tessinerin oder ein Tessiner hat im eigenen Kanton bisher vollverschleierte Frauen gesehen. Das Tessin ist nicht Genf. Und doch wird sich wohl das Tessin als erster Kanton ein Verhüllungsverbot nach französischem Vorbild in die kantonale Verfassung schreiben. Zumindest gehen politische Beobachter davon aus, dass eine Mehrheit der Stimmberechtigten einem solchen Verbot zustimmen wird.

Am 22. September kommt eine Volksinitiative an die Urne, welche in einem neuen Artikel der Kantonsverfassung verankern will, “dass niemand auf öffentlichen Strassen und Plätzen das eigene Gesicht verschleiern oder verbergen kann”. Die Formulierung ist allgemein gewählt, doch in der Sache geht es um vollverschleierte Musliminnen. Betroffen von einer solchen Regelung wären Ganzgesichts-Verhüllungen wie bei Burka oder Nikab, nicht aber das Kopftuch.

Die Initiative wurde im März 2011 mit 11’767 gültigen Unterschriften eingereicht. Initiant war der politische Einzelkämpfer und ehemalige Journalist Giorgio Ghiringhelli aus Losone, der schon in anderen Fällen bewiesen hat, dass er durchaus die Volksmehrheit hinter sich zu scharen weiss. Im Komitee sitzen auch bekannte Frauen wie die ehemalige freisinnige Staatsrätin Marina Masoni.

In Frankreich ist die Totalverschleierung seit April 2011 verboten, bei Widerhandlungen drohen Bussen in der Höhe von 150 Euro.

Das Verbot gab immer wieder Anlass für Unruhen, jüngst im Pariser Vorort Trappes, als bei einer Identitätskontrolle eine Familie angehalten wurde.

Die Mutter, die einen Kinderwagen schob, trug einen Nikab, ein langes Gewand mit Schleier, das nur einen Schlitz für die Augen offen lässt. Auf dem Polizeiposten kam es offenbar zur Rangeleien mit dem Familienvater, später auch zu Tumulten auf der Strasse.

Schon mehrere Burka-Kontrollen sind in Frankreich aus dem Ruder gelaufen. Seit Einführung des Verbots wurden rund 700 vollverschleierte Frauen kontrolliert. Dabei kam es immer wieder vor, dass diese sich der Kontrolle verweigerten und laut um Hilfe riefen.

Initiative mit “präventivem Charakter”

Für Ghiringhelli hat die Initiative “vorbeugenden Charakter”. Denn auch er weiss, dass im Südkanton keine französischen Zustände herrschen. Doch ein Verbot packe das Problem an der Wurzel und “schiebt der sonst unausweichlichen Verbreitung von Nikab und Burka einen Riegel”, meint er.

Wenig begeistert von der Idee, ein solches Verbot in die Verfassung aufzunehmen, war der Tessiner Staatsrat. Doch in der Annahme, dass eine Mehrheit der Tessiner das Verbot prinzipiell begrüsst, stellte die Kantonsregierung der Verfassungsinitiative einen Gegenvorschlag im Sinne einer Änderung des Gesetzes über die öffentliche Ordnung gegenüber.

Auch gemäss diesem Gesetz ist die Gesichtsbedeckung in der Öffentlichkeit untersagt, wobei dieses Verbot auch Demonstrationen oder Sportveranstaltungen betrifft, aber zugleich Ausnahmen definiert: Etwa Helme für Motorradfahrer, Staubfilter für Arbeiter oder Masken beim Karneval.

Vorbild Frankreich

Der Grosse Rat machte sich diese Version mehrheitlich zu Eigen. Warnende Stimmen, wonach die Isolation von verschleierten Frauen verstärkt werde, wenn sie sich nicht mehr in die Öffentlichkeit zeigen könnten, gingen in der Parlamentsdebatte vom April unter.

Am 22. September wird nun über Initiative und Gegenvorschlag abgestimmt. Falls bei einem doppelten Ja die Stimmbürger der Verfassungsinitiative den Vorrang geben, muss der neue Artikel noch formal von der Bundesversammlung genehmigt werden.

“Das Tessiner Gesetz ist praktisch eine Fotokopie des französischen Gesetzes”, sagt Guido Corti, Rechtsberater des Staatsrats. Er verweist zugleich darauf, dass das französische Gesetz nach wie vor umstritten sei. Es muss noch von der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beurteilt werden.

Bislang hatten Burka- oder Kopftuchverbote in den Kantonen keine Chance. So wurden in den Kantonsparlamenten Basel-Stadt, Bern, Schwyz, Solothurn und Freiburg solche Verbote abgelehnt.

Eine Standesinitiative des Kantons Aargau, das Tragen von gesichtsverhüllenden Kleidungsstücken schweizweit zu verbieten, scheiterte im Eidgenössischen Parlament genauso wie diverse Einzelvorstösse. Das Tessiner Votum könnte daher durchaus Geschichte schreiben.

Auch Verbote zum Tragen von Kopftüchern sorgen immer wieder für Aufregung. Vor kurzem hat das Bundesgericht entschieden, dass das Verbot der Thurgauer Gemeinde Bürglen, in der Volksschule Kopftücher zu tragen, nicht haltbar sei. Das entsprechende Reglement der Schule sei in einer solch wichtigen Frage als Rechtsgrundlage nicht ausreichend.

Aufgrund solcher Erwägungen will nun die Schweizerische Volkspartei (SVP) im Kantonsparlament St. Gallen ein Kopftuchverbot für die Schule durchsetzen. Allerdings steht die SVP dabei ziemlich alleine da, andere Parteien untersagen die Unterstützung eines Verbots. Deshalb soll auch in St. Gallen eine kantonale Volksinitiative lancieret werden, um ein Kopftuch- und Burka-Verbot durchzusetzen.

Tourismusbranche nicht beunruhigt

Im Tessin wird bisher wenig öffentlich über die Vorlage diskutiert. In der Politik herrscht Sommerpause. In der Tourismusbranche, für die sich wegen der – nicht sehr verbreiteten – arabischen Klientel möglicherweise Nachteile ergeben könnten, schaut man dem Votum gelassen entgegen.

Im Edelhotel Splendide Royal von Lugano, das eine ganze Etage für die Erfordernisse von arabischen Gästen umgebaut hat, heisst es: “Es wird für uns keine Probleme schaffen.” Man habe kaum vollverschleierte Gäste.

Fernando Brunner, Präsident von Hotelleriesuisse Ticino, meint: “Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass sich die Gäste dem Gastland anpassen müssen.”

Lega-Nationalrat Lorenzo Quadri gehört dem Initiativ-Komitee an, leitet aber auch das städtische Tourismusamt von Lugano. Schwierigkeiten sieht er nicht. Der Verfassungsartikel, beziehungsweise das Gesetz, ziele nicht auf Touristen, meint er. Doch Gesetz ist Gesetz: Demnach gilt es für alle Personen, die im Tessin ihr Gesicht verschleiert haben.

Wenig begeistert von dem neuen Gesetz ist die Sozialdemokratische Partei (SP) des Kantons Tessin. Ihrer Meinung nach müsste man in dieser Frage gar nicht legiferieren. Aber wenn schon, sei ein Gesetz besser als die Verfassungsänderung, meint die SP. Aus diesem Grund enthielt sie sich im Parlament der Stimme.

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