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Anerkennung der muslimischen Glaubensgemeinschaft ist umstritten

Anerkennung der Religionen liegt in Kantonshand

Das Judentum anerkennen die Kantone in der Schweiz seit langer Zeit. Keystone

Multikulturelle Schweiz, multireligiöse Gesellschaft: Die wachsende Vielfalt bringt Reibungen mit sich, zwischen einer christlichen Mehrheit und religiösen Minderheiten mit Migrationshintergrund. Wie geht die föderalistische Schweiz damit um? Die Analyse einer Fachperson.

Die religiöse Vielfalt in der Schweiz wächst. Für Gesellschaft und Staat bringt das juristische und soziale Herausforderungen mit sich. Die Postdoktorandin Stefanie Kurt forscht im nationalen Forschungsschwerpunkt (NFS) “nccr – on the moveExterner Link” an der Universität Neuenburg zum Thema.

Die verschiedenen Religionsgemeinden müssten in die gegenwärtigen Debatten miteinbezogen werden, sagt die Juristin. Auch das Gesetz müsse dieser neuen Realität Rechnung tragen.

Von der aktuellen Tendenz, sich direktdemokratischer Werkzeuge zu bedienen, um religiöse Praktiken und Symbole zu verbieten, hält Kurz wenig. “Das nährt die Konflikte und trägt nicht dazu bei, die Geister zu besänftigen.” Ein Interview.

Stefanie Kurt ist promovierte Juristin. Als Postdoktorandin recherchiert sie im nationalen Forschungsschwerpunkt (NFS) “nccr – on the move” und am Schweizer Kompetenzzentrum für Menschenrechte an der Universität Neuenburg. Im Zentrum ihrer Arbeit stehen der Föderalismus, die Staatsbürgerschaft und die Integration. Sie forscht aber auch zur Integration von Religionsgemeinschaften in der Schweiz. Ihre Doktorarbeit schrieb sie über Minderheiten und religiöse Diskriminierung in der Schweiz. null

swissinfo.ch: Inwiefern ist die Anerkennung von Religionsgemeinschaften in der Schweiz von Aktualität?

Stefanie Kurt: In den letzten Jahren hat sich das religiöse Landschaftsbild der Schweiz verändert: Einerseits treten Anhänger aus den nationalen Kirchen aus. Andererseits steigt die Mitgliederzahl von nicht anerkannten Religionsgemeinschaften. Die kantonalen Gesetzgeber müssen einen Umgang mit dieser gut sichtbaren religiösen Vielfalt finden.

Einige Kantone sind daran, ihre Gesetzgebungen anzupassen, so zum Beispiel Neuenburg. Andere stellen fest, dass es wichtig ist, Gesetze zu haben, welche die Möglichkeit nicht ausschliessen, neue Religionsgemeinschaften anzuerkennen.

Die Frage ist nicht neu in der Schweiz: Basel-Stadt zum Beispiel, hat seine Verfassung bereits geändert, um sich auch anderen Gemeinschaften zu öffnen. Waadt hat seine Verfassung und die Gesetzgebung in den vergangenen Jahren ebenfalls angepasst – zum Missfallen einiger Mitglieder der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP). Die Partei lancierte kürzlich eine kantonale Initiative “gegen religiösen Fundamentalismus”, deren Ziel es sei, religiöse Gemeinschaften daran zu hindern, aus religiösen Gründen Konzessionen oder Ausnahmen zu verlangen – auch wenn die betroffene Gemeinschaft anerkannt ist.

swissinfo.ch: Die Anerkennung ist also Sache der Kantone. Dennoch müssen deren Regeln mit dem national geltenden Recht übereinstimmen?

S.K.: Zwar überlässt die Schweizer Verfassung die Kompetenz zur Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religion den Kantonen. Letztere müssen aber fundamentale Grundsätze respektieren. Dazu gehören die Achtung der Menschenrechte, die Religionsfreiheit, die Gleichbehandlung vor dem Gesetz und das Verbot der religiösen Diskriminierung.

Dank dem Föderalismus entscheiden die Kantone also selber, wie sie ihr Verhältnis mit den Religionsgemeinschaften regeln wollen. Eine Möglichkeit ist beispielsweise die öffentlich-rechtliche Anerkennung (Neuenburg, Waadt) oder die Anerkennung als Institution von öffentlicher Bedeutung, die sogenannte “kleine Anerkennung” (Basel-Stadt). Es gibt aber auch Kantonsverfassungen, welche die Anerkennung von neuen Religionsgemeinschaften nicht vorsehen (Kantone der Zentral- und Ostschweiz wie Appenzell-Innerrhoden, Thurgau, Schwyz, Uri oder Zug).

swissinfo.ch: Welche Bedeutung hat eine öffentlich-rechtliche Anerkennung für eine Gemeinschaft im Alltag?

S.K.: Die Anerkennung ist ein System der Eingliederung, das auf Gegenseitigkeit basiert: Der Staat – in diesem Fall der Kanton – auferlegt die Kriterien, Bedingungen und das Verfahren für eine Anerkennung. Im Gegenzug erhält die Religionsgemeinschaft gewisse Privilegien.

Zu den Kriterien im Kanton Neuenburg gehören beispielsweise, dass die Gemeinschaft einen gewissen sozialen Einfluss haben, den Religionsfrieden und das Gesetz respektieren, seine Gelder transparent verwalten und seinen Mitgliedern jederzeit den Austritt ermöglichen muss.

Das Beispiel Österreich

2015 hat Österreich sein Gesetz über den Islam geändert. Die Änderung ging in Richtung einer grösseren offiziellen Anerkennung. Das Verhältnis zwischen Staat und muslimischen Gemeinschaften ist in dem Land aus historischen Gründen seit langer Zeit etabliert. “Österreich hat ein für andere Länder inspirierendes Gesetz erlassen: Ein Eingliederungsgesetz, das einerseits die Kriterien der Anerkennung regelt und andererseits die Rechte und Pflichten bestimmt, die damit einhergehen. Der Text lautet ähnlich wie der Vorschlag des Kantons Neuenburg”, sagt Kurt.

Die anerkannte Gemeinschaft profitiert ihrerseits von Kantonsgeldern und einer Steuerbefreiung. Auch kann sie am öffentlichen Leben teilnehmen und ihre Seelsorger dürfen in Gefängnissen und Spitälern tätig sein.

swissinfo.ch: Die schnelle Veränderung des religiösen Landschaftsbilds führt zu Spannungen. Wie kann man in diesem Umfeld sicherstellen, dass das Anerkennungsverfahren objektiv verläuft?

S.K.: Das ist eine schwierige Frage, denn ausser im Fall der nationalen Kirchen haben wir nicht viel Erfahrung mit der Anerkennung von Religionsgemeinschaften. Der Kanton Baselstadt anerkennt vier Gemeinschaften: zwei christliche und zwei alawitische (Splittergruppen des schiitischen Islams). Diese Vereine sind seit langem in dem Kanton präsent und bekannt für ihr Engagement.

Die kommende Zeit wird zeigen, in welche Richtung die Entwicklung gehen wird. Denn muslimische Gemeinschaften haben in Baselstadt und Waadt Schritte eingeleitet.

Es steht aber grundsätzlich ausser Frage, dass das administrative Verfahren für die Bewilligung eines juristischen Status auf objektiven Kriterien basieren muss. Nur so kann jegliches Risiko einer Diskriminierung verhindert werden.

Öffentlich-rechtliche Anerkennung: Die Mehrheit der Kantone verfügen über eine Verfassung oder Gesetze, die bestimmen, welche Religionsgemeinschaften öffentlich-rechtlich anerkannt sind. Diesen Gemeinschaften fallen gewisse Rechte (Zugang zu öffentlichen Institutionen wie Schulen, Spitäler und Gefängnisse etc.) und Pflichten zu.

Anerkennung als Institution mit gesellschaftlicher Bedeutung: Man spricht hier auch von der “kleinen” oder “einfachen”, resp. der kantonalen Anerkennung. In diesem Fall bleiben die Religionsgemeinschaften privatrechtliche Vereine. Je nachdem fallen ihnen aber dadurch gewisse Rechte und Pflichten zu.

Keine Anerkennung: In diesem Fall fehlt eine gesetzliche Grundlage, auf der andere Religionsgemeinschaften (als die bereits öffentlich-rechtlich anerkannten) anerkannt werden können. Das ist vor allem in Kantonen der Zentral- und Ostschweiz der Fall.

(Übertragung aus dem Französischen: Kathrin Ammann)

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