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Verfassungsgerichtsbarkeit als Hüterin der Demokratie

Swissinfo Redaktion

Die Schweiz braucht wie andere Länder eine Verfassungsgerichtsbarkeit, um Rechtsstaat und Demokratie zu schützen. Das findet Rechtsanwalt Martin E. Looser, der zu diesem Thema eine Dissertation verfasst hat. Die Verfassung stehe an oberster Stelle und es sei unhaltbar, dass verfassungswidrige Bundesgesetze von den Richtern angewendet werden müssten.

In den meisten rechtsstaatlichen Ländern ist die Verfassung der oberste Erlass, der allen nationalen Gesetzen und Verordnungen vorgeht. In Deutschland beispielsweise kann das Bundesverfassungsgericht ein verfassungswidriges Bundesgesetz aufheben. In den USA können sämtliche Gerichte verfassungswidrigen Bundesgesetzen im konkreten Einzelfall die Anwendung versagen.

Dieser Beitrag ist Teil von #DearDemocracy, der Plattform für direkte Demokratie von swissinfo.ch.

In der Schweiz ist das anders: Hier können Richter nur verfassungswidrigen Verordnungen oder kantonalen Gesetzen die Anwendung versagen, nicht aber Bundesgesetzen. Art. 190 der schweizerischen Bundesverfassung schliesst die richterliche autoritative Überprüfung der Bundesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung aus. 

Dies hat zur Folge, dass sämtliche Gerichte und Behörden an bundesgesetzliche Inhalte gebunden sind und zwar unabhängig von ihrer Verfassungskonformität. 

Dr. iur. Martin E. Looser ist Rechtsanwalt und öffentlicher Notar in Gossau SG sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Looser hat eine Dissertation über Verfassungsgerichtliche Rechtskontrolle gegenüber schweizerischen Bundesgesetzen geschrieben. zvg

Wenn also beispielsweise ein Bundesgesetz eine Zwangsenteignung von privaten Grundstücken vorsieht, muss der Richter Zwangsenteignungen zulassen, auch wenn sie gegen die Eigentumsgarantie der Verfassung verstossen.

Gerade in den Bereichen Steuern, Umweltschutz und Ausländerrecht gibt es einige Be­stimmungen in Bundesgesetzen, die gegen die schweizerische Bundesverfassung verstossen.

Mehr oder weniger Demokratie?

Es wird vielfach behauptet, dass Art. 190 der Verfassung die direkt-demokratischen Rechte schütze, und eine Verfassungsgerichtsbarkeit undemokratisch wäre. Begründung: Bundesgesetze unterliegen dem fakultativen Referendum und sind damit demokratisch legitimiert.

Der Ausschluss der Bundesgesetze von der Verfassungsgerichtsbarkeit wurde indessen bei seiner Einführung nicht mit dem Schutz des Referendumsrechts begründet, sondern mit dem Verständnis der Gewaltenteilung: Die Bundesversammlung gilt als demokratisch legitimierter als ein Gericht, da die National- und Ständeräte direkt vom Volk gewählt werden.

Mit dem Ausschluss der Bundesgesetze von der Verfassungsgerichtsbarkeit wird also nicht die Referendumsdemokratie geschützt, zumal das Volk nicht per se über jede bundesgesetzliche Bestimmung entscheidet, sondern nur, wenn das Referendum ergriffen wurde.

Die Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen kann hingegen die Demokratie selbst schützen, indem der am meisten demokratisch legitimierten Bundesverfassung (obligatorische Zustimmung von Volk und Ständen) zur Durchsetzung gegenüber den weniger demokratischen Bundesgesetzen (nur fakultative Zustimmung vom Volk) verholfen wird. Damit werden sowohl die Meinungs- und Willensbildung des Volkes wie auch Minderheitsinteressen geschützt.

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Schweiz braucht kein Verfassungsgericht

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Soll das Bundesgericht überprüfen können, ob Bundesgesetze mit der Bundesverfassung im Einklang stehen? Darauf antwortet die Bundesverfassung mit einem Nein. In der Schweiz gibt es also anders als in vielen europäischen Staaten keine umfassende Verfassungsgerichtsbarkeit, die es einem Gericht erlaubt, vom demokratischen Gesetzgeber beschlossene Gesetze unter Rückgriff auf die Verfassung zu überprüfen, die Gesetze gegebenenfalls…

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Politik und Recht lassen sich nicht trennen

Dem Vorwurf, dass die Verfassungsgerichtbarkeit mehr Politik als Rechtsprechung sei und dass dadurch das Bundesgericht zu einer politisierenden Instanz werde, kann entgegnet werden, dass sich in sämtlichen Rechtgebieten Politik und Recht nicht strikte trennen lassen.

Durch eine entsprechende verfahrensrechtliche Ausgestaltung der Verfassungsgerichtsbarkeit (z.B. keine richterliche Aufhebung von Bundesgesetzen, sondern lediglich Nichtanwendung im zu beurteilenden Einzelfall) kann die politische Dimension kanalisiert und Transparenz geschaffen werden. Zudem beweist die Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber kantonalen Erlassen immer wieder, dass das Bundesgericht die Gewaltenteilung und damit den Entscheidungsspielraum des kantonalen Gesetzgebers möglichst wahrt.

Eine Demokratie benötigt also zu ihrem Schutz eine Verfassungsgerichtsbarkeit, da die heutigen parlamentarischen Debatten, Vernehmlassungsverfahren wie auch Referendumsabstimmungen keine Garantie für verfassungskonforme Bundesgesetze bieten, und vor allem nicht in Anbetracht des heutigen politischen Populismus. Es ist auch bei der Gesetzgebung schlichtweg nicht möglich, sämtliche Anwendungsfälle und Verfassungsproblematiken eines Gesetzes vorauszusehen.

Kantone könnten sich besser wehren

Weiter führt der heutige Ausschluss der Bundesgesetze von der Verfassungsgerichtsbarkeit dazu, dass der Bundesgesetzgeber ungehindert Erlasse in Bereichen erlässt, in denen die Kantone zuständig sind. Die Verfassungsgerichtsbarkeit wäre hingegen ein wirkungsvolles Instrumentarium der Kantone, um sich gerichtlich gegen kompetenzanmassende und damit verfassungswidrige Bundesgesetze zu wehren.

Es ist deswegen an der Zeit, dass Bundesgesetze gerichtlich auf ihre Konformität mit der Verfassung kontrolliert und verfassungswidrige Bundesgesetze durch Nichtanwendung sanktioniert werden können. Demokratisch ist nämlich nicht der Ausschluss der Bundesgesetze von der Verfassungsgerichtsbarkeit, sondern die Überprüfung der Bundesgesetze auf ihre Verfassungskonformität. Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist ein Pfeiler der Wahrung der Demokratie und des Willens des höchsten Souveräns!

Kontaktieren Sie den Autor via Mail: looser@kueng-law.ch

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