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Verbot von Cannabisstudie: Ausnahme oder Alltag?

un uomo tiene in mano della canapa
In der Schweiz ist Produktion, Verkauf und Konsum von Cannabis mit mehr als 1% THC verboten. Reuters

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ein Pilotprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis gestoppt. Der Entscheid bringt eine Grundsatzfrage mit sich: Bremst die Schweizer Politik wissenschaftliche Versuche?

Die Stadt Bern wollte ein Forschungsprojekt durchführen, in dessen Rahmen Apotheken in Bern Cannabis verkauft hätten. So sollten Erkenntnisse über das Konsum- und Kaufverhalten, das Befinden der Probanden und den Schwarzmarkt gewonnen werden.

Die kantonale Ethikkommission hatte ihr Einverständnis gegeben. Zwei Rechtsgutachten bescheinigten, dass die Studie im heutigen gesetzlichen Rahmen hätte durchgeführt werden können. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hatte 720’000 Franken für den Versuch gesprochen.
Weitere Städte wie Basel, Zürich und Genf hatten Interesse an dem Vorhaben signalisiert. Bundesrat und Gesundheitsminister Alain Berset (SP) hatte das Pilotprojekt begrüsst. Sein Kollege und Neo-Aussenminister Ignazio Cassis (FDP) ist ein Befürworter der Legalisierung von Cannabis.

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Keine rechtliche Grundlage

Gleichwohl wurde das Pilotprojekt des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin (ISPM) der Universität Bern nicht bewilligt. Das geltende Betäubungsmittelgesetz verbietet den Konsum von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken”, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer MedienmitteilungExterner Link mit, auch wenn es ein gesundheitspolitisches Anliegen gebe, mit solchen Studien neue Formen des gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabis zu erforschen. Es wäre denn auch grundsätzlich zu begrüssen, neue Regulierungsmodelle wissenschaftlich analysieren zu können.

In der Schweiz sind unter anderem Anbau, Herstellung, Inverkehrbringen, Besitz und Konsum von Cannabis mit einem THC-Gehalt von mehr als 1 Prozent verboten. THC ist die psychoaktive Substanz, welche bei einem Gehalt von mehr als 1 Prozent eine Rauschwirkung von Cannabis verursachen kann.

Für wissenschaftliche Forschungsprojekte oder für die beschränkte medizinische Anwendung können Anbau, Herstellung und Inverkehrbringen von Cannabis laut BAG ausnahmsweise bewilligt werden. Der Konsum zu Genusszwecken, wie ihn die vorliegende Studie anstrebe, bleibt gemäss BAG aber in jedem Fall verboten und könne nach Betäubungsmittelgesetz nicht bewilligt werden, auch nicht im Rahmen von wissenschaftlichen Studien. Im Gesetz wird zwischen Cannabis zu medizinischen Zwecken und Drogen klar unterschieden.

Grafik über Cannabis in der Schweiz
swissinfo.ch


Gesetz strikt angewendet

Die Universität Bern als Gesuchstellerin kann gegen den Entscheid innerhalb von 30 Tagen Beschwerde einreichen. Bereits jetzt hat der Entscheid kontroverse Reaktionen ausgelöst. Politiker der national-konservativen SVP sowie Jugendschutzverbände begrüssten den Entscheid, da sie in einer allfälligen Bewilligung einen ersten Schritt zu einer Legalisierung von Cannabis gesehen hätten. Genau umgekehrt fiel die Reaktion von Gruppen aus, welche gegen den Drogenhandel auf der Strasse kämpfen, beispielsweise die “Fachgruppe Westschweiz zu Abhängigkeiten”. Sie bezeichnen den BAG-Entscheid als “Katastrophe”.

“Das Betäubungsmittelgesetz erlaubt diese Art der Versuche nicht”, räumt Soziologe Sandro Cattacin ein, der an der Universität Genf lehrt und sich für die kontrollierte Abgabe von Cannabis in Genf einsetzt. “Gleichwohl wäre eine weniger legalistische Auslegung des Gesetzes wünschenswert gewesen”, kommentierte er in der Westschweizer Tageszeitung “24 heures”.

Auch Sven Trelle, Projektleiter und Co-Direktor des klinischen Studienzentrums der Universität Bern, hätte sich mehr Flexibilität der Behörden gewünscht. “Ich bin kein Jurist, aber die von uns in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten haben aufgezeigt, dass es einen gewissen Spielraum bei der Interpretation des Gesetzes gibt. Nächste Woche werden wir entscheiden, was nun zu tun ist”, sagt Trelle auf Anfrage von swissinfo.ch

Cannabis und Heroin

Die Berner Cannabisstudie erinnert an ein anderes Schweizer Pilotprojekt im Bereich der Betäubungsmittel: Die kontrollierte medizinische Abgabe von Heroin. Die entsprechenden Versuche begannen 1994. Ganz im Gegenteil zur Abgabe von Cannabis als Genussmittel in Apotheken, ist die Abgabe von Heroin zu medizinischen Zwecken im Gesetz ausdrücklich erwähnt. Was damals eine weltweite Neuheit war, ist ein wichtiges Element der Schweizer Drogenpolitik gemäss dem Vier-Säulen-ModellExterner Link geworden.

Politik unterstützt Forschung

Für Daniel Scheidegger, Vorstandsmitglied bei der Schweizerischen Akademie der Wissenschaften, ist das Verbot der Cannabisstudie nicht gleichzusetzen mit einer generellen politischen Verweigerung in Bezug auf wissenschaftliche Experimente. Ganz im Gegenteil. “Es ist äusserst selten, dass ein Projekt politisch gestoppt wird. Wissenschaftler und Ethik-Kommissionen kennen nicht notwendigerweise alle gesetzgeberischen Details. Und daher kann es vorkommen, dass jemand einen Gesetzesparagraphen entdeckt, der ein bestimmtes Projekt nicht zulässt”, hält Scheidegger fest. Vorteilhaft in der Schweiz sei die Tatsache, dass Kantone oder auch einzelne Bürger die Realisierung von Forschungsvorhaben fordern könnten, allenfalls auch durch einen zusätzlich einzuführenden Gesetzesartikel. “Der einzige Nachteil: So etwas braucht viel Zeit”, sagt Scheidegger.

Tatsächlich hält das Bundesamt für Gesundheit in seinem Entscheid zur Cannabisstudie fest, dass das Betäubungsmittelgesetz mit einem Experimentierartikel ergänzt werden müsste. Erst dann “könnte das Verbot des Konsums von Cannabis zu Genusszwecken während einer bestimmten Zeit und beschränkt auf bestimmte Orte und einen bestimmten Adressatenkreis für wissenschaftlich begleitete Studien ausser Kraft gesetzt werden.”

FDP-Nationalrätin Regine Sauter hat in der Tageszeitung “Der Bund” bereits angekündigt, einen entsprechenden Vorstoss im Parlament einreichen zu wollen. Nach Aussagen von Daniel Scheidegger ist die Schweizer Politik grundsätzlich forschungsfreundlich eingestellt: “Das kann man sehen, wenn die Rahmenkredite zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Parlament verabschiedet werden. Ich kenne viele ausländische Forscher, die aus diesem Grund in die Schweiz kommen: Denn die Spielregeln werden hier nicht geändert, wenn es zu Veränderungen in der Regierung oder der Präsidentschaft kommt.”

Volksinitiative geplant

Schätzungsweise 200’000 bis 300’000 Personen in der Schweiz konsumieren regelmässig Cannabis. Die Grünen haben eine parlamentarische InitiativeExterner Link eingereicht, welche eine Entkriminalisierung des Hanfkonsums sowie eine klare Regulierung fordert. Die Initiative ist noch hängig.  

Der Verein “Legalize it!Externer Link” plant zudem die Lancierung einer Volksinitiative zur Legalisierung des Hanfkonsums. Das Schweizer Volk hat sich an der Urne bereits 2008 zu einem ähnlichen Vorhaben geäussert. Damals sagten 63 Prozent des Stimmvolks Nein zur Volksinitiative “Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz”.

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Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob

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