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27 Monate Freiheitsstrafe für Gefängnisaufseherin beantragt

Das Gefängnis Limmattal, aus dem Anfang Februar eine Aufseherin einen Häftling befreit hat und mit ihm geflohen ist. (Archivbild) KEYSTONE/ENNIO LEANZA sda-ats

(Keystone-SDA) Die Aufseherin, die im Februar mit einem syrischen Häftling aus dem Zürcher Gefängnis Limmattal türmte, soll dafür eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten erhalten. Die Staatsanwaltschaft hat beim Bezirksgericht Dietikon Anklage erhoben.

Die Aufseherin zeigte sich im Strafverfahren geständig, wie die zuständige Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis am Mittwoch mitteilte. Kurz vor der geplanten Flucht hatte sie dem 27-jährigen Syrer, mit dem sie eine Beziehung hatte, ihr persönliches Mobiltelefon gegeben. Damit konnte er bereits von seiner Gefängniszelle aus die Details der bevorstehenden Flucht organisieren.

In der Tatnacht öffnete die 32-jährige Aufseherin mir ihrem Schlüssel die Zellen- und Gefängnistüren. Dann flüchteten die beiden gemeinsam im Auto der Frau nach Italien, wo sie rund eineinhalb Monate später geschnappt wurden.

Sieben Monate unbedingte Freiheitsstrafe

Gegen die Aufseherin ergeht Anklage wegen Begünstigung und Entweichenlassens eines Gefangenen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von insgesamt 27 Monaten, davon sieben unbedingt. Der Verdacht, sie habe noch weiteren Gefängnisinsassen zur Flucht verhelfen wollen, habe sich nicht erhärtet, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Dem Gefängnisinsassen, der eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung absitzen muss, wird vorgeworfen, er habe die Aufseherin zur gemeinsamen Flucht angestiftet. Dafür beantragt die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Der Gefängnisausbruch an sich ist nicht strafbar.

Gegen zwei weitere Personen, die in der Tatnacht vor dem Gefängnis auf die beiden Flüchtenden gewartet und ihnen ein Handy und Bargeld für die weitere Flucht übergeben hatten, hat die Staatsanwaltschaft Strafbefehle wegen Begünstigung erlassen. Sie wurden zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt.

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