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Anklage gegen Auftragskiller im Fall Walker erhoben

Das Rathaus von Altdorf, in dem im Prozess gegen den Barbetreiber Ignaz Walker der Auftragsmörder eine umstrittene Zeugenaussage machte. Nun wurde er wegen Falschaussage angeklagt. (Archivbild) KEYSTONE/ALEXANDRA WEY sda-ats

(Keystone-SDA) Falsche Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege: Das wirft der ausserordentliche Urner Staatsanwalt dem verurteilten Auftragsschützen im Fall des ehemaligen Barbetreibers Ignaz Walker vor. Gegen den Kroaten wurde Anklage vor dem Landgericht Uri erhoben.

Staatsanwalt André Graf beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten, wie er am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Die Anklage hatte er am 28. Dezember eingereicht. Graf bestätigte damit eine Meldung der “Neuen Zürcher Zeitung”.

Der Auftragsschütze wurde 2012 rechtskräftig verurteilt, 2010 auf die Ex-Frau des Erstfelder Barbetreibers geschossen zu haben. Das Urner Landgericht verhängte gegen ihn achteinhalb Jahren Haft.

Im Gefängnis änderte er seine Aussagen und sagte in der “Rundschau” von SRF, der Barbetreiber sei unschuldig und Opfer eines Komplotts. Die versuchte Ermordung der Frau sei von ihr selbst und ihrem Freund inszeniert worden, um den Barbetreiber in Haft zu bringen. Die Inszenierung sei aber teilweise fehlgeschlagen.

Einstellung bemängelt

Der Kanton Uri setzte in dem Fall Graf als ausserordentlichen Staatsanwalt ein, der unter anderem ein Verfahren gegen den Auftragsschützen prüfte. Er stellte es aber ein.

Diese Einstellungsverfügung wurde darauf vom ausserordentlichen Oberstaatsanwalt Alexandre Vonwil bemängelt. Grund war, dass der Angeklagte die Aussagen gegenüber dem Fernsehen gemacht und später bei der Zeugenbefragung vor Obergericht bestätigt hatte.

Graf, der mittlerweile pensioniert ist und auf Ersuchen der Urner Staatsanwaltschaft den Fall noch betreut, sagte, wegen der Aussage bei der Zeugenbefragung hätte man eine Anklage in der Tat schon vorgängig in Betracht ziehen können. Das werde nun nachgeholt.

Graf geht von einem Abwesenheitsverfahren aus, zumal er den Angeklagten bereits vor der Einstellung des Verfahrens zweimal einvernommen habe. Damals habe er die Aussage verweigert.

Das Bundesgericht bestätigte im Dezember die Verurteilung des Barbetreibers zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen versuchten Mordes an seiner damaligen Frau und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Mit dem Bundesgerichtsurteil ist der Fall des ehemaligen Erstfelder Barbetreibers Ignaz Walker juristisch abgeschlossen, nicht aber für die Urner Regierung.

Rolle der Medien

Der Medienwissenschaftler Vinzenz Wyss soll die Berichterstattung über den Fall des verurteilten Erstfelder Barbetreibers Ignaz Walker unter die Lupe nehmen. Der Urner Regierungsrat hat den Journalistikprofessor mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragt.

Wyss solle in einem unabhängigen Gutachten Befunde erarbeiten, die aus medienwissenschaftlicher, medienethischer und juristischer Sicht interessierten, teilte die Kantonsregierung am Dienstag mit. Die wissenschaftliche Arbeit solle dabei helfen, den Fall auch im Hinblick auf die behördliche Kommunikationsarbeit aufzuarbeiten und entsprechende Erkenntnisse daraus zu gewinnen.

“Die Medien schauen uns auf die Finger, warum soll das nicht auch einmal umgekehrt sein”, hatte Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti im Dezember zum Studienauftrag gesagt. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Untersuchung publiziert.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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