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Ausländische Namen sind bei Wahlen ein doppeltes Handicap

Eine wählende Person erwägt, auf einer Kandidatenliste einen Namen zu streichen. Gemäss einer neuen Studie kommt das überdurchschnittlich oft vor, wenn der oder die Kandidierende einen fremdländisch klingenden Namen trägt (Symbolbild). Keystone/LAURENT GILLIERON sda-ats

(Keystone-SDA) Bei Wahlen haben Kandidierende mit ausländisch klingenden Namen ein doppeltes Handicap: Ihre Namen werden gemäss einer Luzerner Studie überdurchschnittlich oft von Listen gestrichen – meist zugunsten von Konkurrenten mit Schweizer Namen.

Für die Studie wurden über 600’000 veränderte Wahlzettel der Nationalratswahlen 2015 unter die Lupe genommen. Darauf wurden mittels Familiennamen-Registern “schweizerische” – das heisst schon vor 1940 nachgewiesene – Namen von “unschweizerischen” – erst später auftauchenden – unterschieden.

Danach wurde das Panaschier- und Kumulierverhalten der Wählenden untersucht. Es zeigte sich, dass ausländische Namen überproportional oft von Listen gestrichen und schweizerische Namen überdurchschnittlich oft ergänzt wurden.

Feindselig gegen aussen, wohlwollend gegen innen

Dieser Befund deutet gemäss Studie einerseits auf “Outgroup Hostility” hin, das heisst, Kandidatinnen und Kandidaten mit Migrationshintergrund werden abgewertet. Gleichzeitig manifestiere sich ein “Ingroup Favoritism”, will sagen, die Wählenden verschaffen einheimischen Kandidatinnen und Kandidaten einen Vorteil, den sie jenen mit einem Migrationshintergrund nicht zugestehen. “Outgroup Hostility” beobachteten die Studienautoren vor allem bei Angehörigen rechter Parteien, während “Ingroup Favoritism” das Wahlverhalten von “rechts bis in die Mitte” prägte.

Dennoch ist für Kandidierende mit “verräterischen” Namen nicht alles verloren. Die Studie weist nämlich auch nach, dass Parteien Gegensteuer geben können bei drohender Wahldiskriminierung: Ein guter Listenplatz möglichst weit oben kann ein Namen-Handicap neutralisieren.

Untervertretung im Parlament nachgewiesen

Knapp 38 Prozent der erwachsenen Schweizer Wohnbevölkerung haben einen Migrationshintergrund. Etwas mehr als ein Drittel von ihnen – also über 13 Prozent – sind gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) eingebürgert, haben also die vollen politischen Rechte. Darüber, wie viele Parlamentarier einen Migrationshintergrund haben, gibt es keine verbrieften Zahlen.

Nenad Stojanović, damals Politologe an der Universität Luzern, hat in einer früheren Studie nach den nationalen Wahlen 2015 die Familiennamen der gewählten Politikerinnen und Politiker unter die Lupe genommen. Dabei ist er auf einen Migranten-Anteil von 5,5 Prozent im National- und 6,5 Prozent im Ständerat gekommen.

Stojanović, mittlerweile Professor an der Universität Genf, und Lea Portmann, Forschungsmitarbeiterin am Politikwissenschaftlichen Seminar der Universität Luzern, haben mit der vorliegenden Studie zur Diskriminierung bei Wahlen frühere Arbeiten ergänzt.

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