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Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe für Brustimplantate-Betrüger

Jean-Claude Mas wird am Montag nach Verlassen des Gerichts von Medienleuten umzingelt. /EPA/GUILLAUME HORCAJUELO sda-ats

(Keystone-SDA) Im Skandal um Brustimplantate aus Billig-Silikon der französischen Firma PIP hat ein Berufungsgericht am Montag die vierjährige Haftstrafe für Unternehmensgründer Jean-Claude Mas bestätigt.

Damit folgten die Richter im südfranzösischen Aix-en-Provence dem Antrag der Staatsanwaltschaft sowie dem Urteil der Vorinstanz. PIP hatte über Jahre zehntausende Brustimplantate mit billigerem Industrie-Silikon statt mit Spezial-Silikon gefüllt. Diese Kissen reissen leichter und können Entzündungen auslösen.

Weltweit wurden schätzungsweise rund 300’000 Frauen Implantate der Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt. Der Fall war 2010 aufgeflogen und hatte weltweit für Aufsehen gesorgt. Deutsche und französische Behörden empfahlen den Frauen, die Kissen vorsorglich entfernen zu lassen – allein in Frankreich kamen mehr als 18′ 000 Betroffene dieser Aufforderung nach.

In der Schweiz 280 Frauen betroffen

In der Schweiz hatten gemäss früheren Angaben von Swissmedic rund 280 Frauen PIP-Brustimplantate getragen. Ihnen war bei Bekanntwerden der Mängel eine halbjährliche Kontrolle empfohlen worden. Bei Auftreten von Problemen sollten sie sofort zum Arzt.

Bereits in erster Instanz war der Firmengründer Jean-Claude Mas im Dezember 2013 wegen schweren Betrugs zu vier Jahren Haft und 75’000 Euro Bussgeld verurteilt worden. Zudem wurde ihm verboten, jemals wieder im Gesundheitssektor zu arbeiten oder ein neues Unternehmen zu gründen. Der mittlerweile 76-Jährige legte gegen das Urteil Berufung ein, weil er in seinem Handeln keine schwere Täuschung erkennen konnte.

Mas hatte bereits früh eingestanden, betrügerisch gehandelt zu haben, aber stets bestritten, dass das von PIP verwendete Gel schädlich gewesen sei. Die Richter in Aix-en-Provence bestätigten nun das ursprüngliche Urteil in vollem Umfang.

Auch Urteile gegen vier Mitangeklagte bestätigt

Auch die erstinstanzlichen Urteile gegen vier mitangeklagte einstige Mitarbeiter von Mas’ Firma erhielt das Gericht aufrecht, darunter ein Jahr Haft für Ex-Finanzchef Claude Couty.

Mas wurde damals auch schuldig gesprochen, ausser den Frauen auch den TÜV Rheinland betrogen zu haben, der das Herstellungsverfahren der Implantate zertifiziert hatte. Der TÜV, der als Nebenkläger aufgetreten war, zeigte sich mit dem Berufungsurteil nun “sehr zufrieden”. Es habe einmal mehr bestätigt, dass neben den Frauen auch der TÜV Rheinland “systematisch” von PIP betrogen worden sei, erklärte Konzernsprecher Hartmut Müller-Gerbes.

Revision gegen Berufungsurteil angekündigt

Der Anwalt von Mas kündigte an, auch gegen das Berufungsurteil Revision beim Kassationsgericht einzulegen. “Mas und die anderen haben keinen Cent, niemand wird zahlen”, sagte sein Anwalt. Der Strafprozess mit mehr als 7000 Frauen als Nebenklägerinnen gilt als einer der grössten in der französischen Justizgeschichte.

Auf Mas warten noch zwei weitere Verfahren, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung wegen des Krebstods einer Frau und fahrlässiger Körperverletzung.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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