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Bieler Rentner Kneubühl beendet Hungerstreik

Peter Hans Kneubühl (links) beim Weg ins Gericht in Biel im Jahr 2013. Keystone/LAURENT GILLIERON sda-ats

(Keystone-SDA) Der inhaftierte Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl hat seinen Hungerstreik beendet. Die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) bestätigten am Dienstag entsprechende Angaben von Kneubühls neuem Anwalt.

Es habe ein Gespräch stattgefunden mit therapeutischen Fachpersonen, erklärte UPD-Sprecher Mike Sutter. Eine Vertrauensperson von Kneubühl sei bei dem Gespräch dabei gewesen. “Dieses Gespräch sowie die neue rechtliche Vertretung haben ihn bewogen, den Hungerstreik abzubrechen.”

Kneubühls Zustand sei stabil. Er befinde sich auf dem Weg zur Erholung. Der 74-Jährige hat mehrere Wochen ohne Nahrung hinter sich. Offen ist, wie es mit ihm weitergeht.

Mit seinem Hungerstreik wollte Kneubühl eine Rückverlegung von der Strafanstalt Thorberg ins Regionalgefängnis Thun erzwingen. Das bernische Amt für Justizvollzug teilte auf Anfrage mit, man mache keine Angaben zum weiteren Verlauf des Massnahmenvollzugs.

Der bekannte Zürcher Anwalt Valentin Landmann kümmert sich neuerdings um den Fall, wie Landmann am Dienstag gegenüber “Blick Online” und Radio SRF sagte. Nach seinen Angaben bleibt der Rentner einstweilen in der Klinik. Sobald es die Gesundheit erlaube, solle er wieder in den Vollzug überführt werden.

“Kneubühl möchte gerne in eine andere Anstalt verlegt werden, so lange er im Vollzug bleiben muss”, bestätigte Landmann. “Das werden wir mit ihm anschauen. Wir werden ihn sicher besuchen.”

Vor sechs Jahren hatte Kneubühl die ganze Schweiz in Atem gehalten. 2010 sollte sein Haus in Biel zwangsversteigert werden. Als die Polizei anrückte, schoss er und verletzte einen Mann schwer.

Nach tagelanger Flucht konnte der Rentner gefasst werden. Die Gerichte taxierten Kneubühl als schuldunfähig, weil er an einem Wahn leide. Er wurde zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt. Daher ist er nach wie vor im Vollzug.

Die Verantwortlichen der UPD und des Amts für Justizvollzugs hatten vor einer Woche an einer Medienkonferenz klar gemacht, dass sie Kneubühl notfalls zwangsernähren würden. Kneubühl verfüge nicht über genügend Urteilsvermögen, um die Wirkung seines Hungerstreiks einzuschätzen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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