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Feldversuch mit gentechnisch verändertem Winterweizen geplant

Ein gentechnisch eingefügtes Gersten-Gen erhöht im Winterweizen die Zuckeraufnahme und führt so zu dickeren Körnern (rechts) im Vergleich zur Ausgangssorte (links). IPK Gatersleben sda-ats

(Keystone-SDA) Auf ihrer Versuchsfläche am Standort Reckenholz in Zürich plant die eidgenössische Forschungsanstalt Agroscope Feldversuche mit gentechnisch verändertem Winterweizen. Das Bewilligungsgesuch liege dem Bundesamt für Umwelt vor.

Gemeinsam mit Forschenden des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung IPK in Gatersleben, Deutschland, will Agroscope die vom IPK entwickelte Weizensorte während der kommenden sechs Jahre prüfen.

Laut Mitteilung der Agroscope handelt es sich bei dem Winterweizen um die Sorte Certo, der mit gentechnischen Methoden ein Gen aus Gerste eingefügt wurde. Dieses Gen verändere den Zuckertransport im sich entwickelnden Korn und erhöhe dort die Aufnahmekapazität für Saccharose (Haushaltszucker). Die Körner werden dadurch besser gefüllt, also dicker.

Bessere Erträge auch im Feld?

Der so erzeugte Weizen wurde bereits am IPK untersucht und mit der Ausgangssorte Certo verglichen. Das eingefügte Gen habe in Gewächshausversuchen bereits zu einer Ertragssteigerung von durchschnittlich fünf Prozent geführt. Auf der “Protected Site” bei Reckenholz soll nun geklärt werden, ob sich diese Ertragssteigerung auch im Feld und mit gleichem Einsatz von Nährstoffen erreichen lässt.

Ausserdem sind Untersuchungen geplant, wie sich der gentechnisch veränderte Weizen im Vergleich zu konventionell gezüchteten Sorten auf Insekten und Mikroorganismen im Boden auswirkt, so die Mitteilung.

Bewilligungsverfahren eingeleitet

Das Bewilligungsgesuch für die Feldversuche hat Agroscope Mitte April beim Bundesamt für Umwelt BAFU eingereicht. Bei Vollständigkeit der Unterlagen wird das Gesuch den Fachstellen des Bundes, den Fachkommissionen und der Fachstelle des Kantons Zürich zur Stellungnahme vorgelegt.

Zur gleichen Zeit wird die Gesuchseingabe im Bundesblatt bekannt gemacht und eine öffentliche Einspruchs- und Stellungnahmefrist eröffnet. Das BAFU prüft in den folgenden Monaten das Gesuch und die Stellungnahmen.

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