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Gericht: Beschwerden gegen Zürcher Tramdeal wären abzuweisen

Das "Tram 2000" der VBZ muss ersetzt werden. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat nun entschieden, den Beschwerden gegen die Trambeschaffung keine aufschiebende Wirkung zu gewähren. (Symbolbild) KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT sda-ats

(Keystone-SDA) Den Beschwerden von Stadler Rail und Siemens gegen die Auftragsvergabe durch die VBZ für 70 neue Trams an den Konkurrenten Bombardier kommt keine aufschiebende Wirkung zu. Das hat das Verwaltungsgericht Zürich am Dienstag mitgeteilt.

Es bestehe kein Grund, das Submissionsverfahren zu wiederholen, erkannte das Verwaltungsgericht im Rahmen einer vorläufigen Beurteilung der Beschwerden. Es hat das Gesuch bezüglich einer aufschiebenden Wirkung abgewiesen.

Das öffentliche Interesse an einer baldigen Vergabe des Auftrags für die neuen Trams ist laut Gericht erheblich. Im Mai 2016 hatten Stadt und Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) bekanntgegeben, dass Bombardier den Zuschlag für 70 neue Trams und 70 Optionsfahrzeuge erhalten habe.

Die Mitbewerber Stadler Rail und Siemens hatten daraufhin Beschwerde gegen die Vergabe eingereicht. Beiden Unternehmen steht nun frei, auch gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde zu erheben.

Wenn sie damit vors Bundesgericht gingen, würde sich die Trambeschaffung nochmals erheblich verzögern. Die VBZ weisen in ihrer Mitteilung vom Dienstag darauf hin, dass ihr in den kommenden Jahren Fahrzeuge fehlen werden, wenn die Bestellung an Bombardier nicht umgehend ausgelöst werden könnte.

Die zusätzlichen Trams werden für die wachsenden Passagierzahlen und neue Linien benötigt.

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