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Haupttäter soll nach Überfall in Ibach 15 Jahre ins Gefängnis

Am Strafgericht Schwyz wird der Überfall von Ibach im Jahr 2014 verhandelt. Der Hauptangeklagte soll gemäss Antrag der Staatanwaltschaft 15 Jahre hinter Gitter. (Symbolbild) KEYSTONE/SIGI TISCHLER sda-ats

(Keystone-SDA) Es hätte ein kurzer Überfall werden sollen, um rasch an Drogen oder Geld zu gelangen: Doch das Vorhaben dreier Männer in Ibach SZ geriet ausser Kontrolle. Der Haupttäter verletzte zwei Hausbewohner mit Schüssen schwer. Jetzt soll er für 15 Jahre ins Gefängnis.

Der 39-jährige Serbe und zwei Komplizen mussten sich am Donnerstag vor dem fünfköpfigen Schwyzer Strafgericht verantworten. Ihm warf die Staatsanwaltschaft unter anderem mehrfache, versuchte vorsätzliche Tötung vor. Es sei ein Massaker gewesen, das er veranstaltet habe, sagte die Staatsanwältin. Um an Geld zu kommen, habe er den Tod des Paares im Haus in Kauf genommen.

Der Mann überfiel im Auftrag von zwei Komplizen Mitte Oktober 2014 nachts ein Bauernhaus im Ibacher Grosssteingebiet. Diese vermuteten darin Marihuana oder Bargeld. Während sie im Auto warteten, brach der Hauptangeklagte mit einer Pistole ins Haus ein. Dabei schreckte er die beiden Bewohner im Bett auf. Beim Schlafzimmer kam es zum Tumult. Der Angeklagte schlug mehrmals auf das männliche Opfer ein und feuerte Schüsse ab.

Der Angeklagte erbeutete im Haus umgerechnet knapp 400 Franken Bargeld und 560 Gramm Marihuana. Dabei war er laut Aussage nach dem Gespräch mit seinen Komplizen davon ausgegangen, dass sich im Haus Beute im Wert von gegen 60’000 Franken befinden würde.

Opfer leiden noch immer

Der damals 35-jährige Bewohner war beim Überfall lebensgefährlich verletzt worden. Er wurde ins Bein getroffen und erlitt Kopfverletzungen. Er musste wieder sprechen und schreiben lernen und ist heute teils gelähmt. Seiner damals 43 Jahre alten Partnerin war ins Gesicht geschossen worden. Das Paar leidet auch zweieinhalb Jahre nach der Tat an den Verletzungen. Unter anderem verloren sie ihre Jobs.

Das weibliche Opfer schilderte vor Gericht, sie glaubte zunächst an einen Nachtbubenstreich, als es am Tatabend an der Tür geklingelt hatte. Als der Täter ins Schlafzimmer kam, habe sie aber um ihr Leben gefürchtet. Der Angeklagte habe sie angesehen und ihr aus nächster Nähe ins Gesicht geschossen. Der Hausbewohner, der die Tat nur knapp überlebte, war am Prozess nicht anwesend.

Neben der 15-jährigen Freiheitsstrafe forderte die Staatsanwältin für den Hauptangeklagten eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen und eine Busse von 100 Franken. Seinen Opfern soll er 80’000 und 100’000 Franken Genugtuung zahlen sowie Schadenersatz leisten.

Der vor der Tat in Paris lebende Mann war Sozialhilfebezüger und ist wegen Diebstahls vorbestraft. Er lernte die Komplizen per Zufall im Ausgang in Luzern kennen. Er bedauerte die Tat und sagte, der Überfall sei ausser Kontrolle geraten. Er habe von der Waffe nicht Gebrauch machen und diese nur zur Einschüchterung mitbringen wollen. Der Hausbewohner habe sich aber nicht an seine Anweisungen gehalten.

Weiter erklärte der Angeklagte, alles sei schnell gegangen. Das weibliche Opfer habe er erst gar nicht bemerkt. Er müsse die Frau angeschossen haben, als er einen Warnschuss abgeben wollte.

Gefängnis auch für Komplizen gefordert

Die beiden Komplizen sollen nach dem Willen der Anklage etwa wegen Raubes ebenfalls ins Gefängnis. Der 25-jährige gebürtige Kosovare, der den Haupttäter anwarb und als Chauffeur fungierte, soll zu einer 36-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt werden, davon 15 Monate unbedingt. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen und eine Busse von 300 Franken.

Für den 22-jährigen Italiener, der die Idee zur Tat hatte und das männliche Opfer kannte, forderte die Staatsanwältin eine 34-monatige Freiheitsstrafe, ebenfalls 15 Monate davon unbedingt. Hinzu kommen eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen und 100 Franken Busse.

Die Komplizen erklärten vor Gericht, ein brutaler Überfall sei nie geplant gewesen. Ihnen sei es nur um den Diebstahl von Drogen gegangen, nicht um Geld. Sie sahen die Hauptschuld beim Auftragsdieb, der eigenmächtig gehandelt habe. Die Verteidiger der Komplizen plädierten für deutlich tiefere Strafen, nämlich für eine bedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten respektive eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen.

Die drei Angeklagten machten am Prozess sich teils widersprechende Aussagen. Die Staatsanwältin warf den Komplizen Falschaussagen vor, um ihre Strafen zu reduzieren. Zahlreiche Fragen blieben offen, etwa was genau die Angeklagten im Vorfeld abgesprochen hatten und woher die Tatwaffe stammte.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Vorgesehen ist das Plädoyer des Verteidigers des Hauptangeklagten. Das Urteil wird später erwartet.

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