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Kein Geld zurück nach verunglückter Oldtimer-Restauration

Der Eigentümer des schlecht restaurierten Jaguars XK 140 sollte sich gemäss Experten-Meinung wegen der Defekte nicht auf lange Ausfahrten wagen. (Symbolbild) KEYSTONE/PATRICK STRAUB sda-ats

(Keystone-SDA) Der Eigentümer eines Jaguars aus den 50er-Jahren erhält kein Geld zurück, obwohl sein Oldtimer nach einer Renovation für rund 145’000 Franken von einem Spezialisten als “Wrack” bezeichnet wurde. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Innerhalb eines Jahres sollte der Jaguar XK 140 mit Baujahr 1955 für 130’000 Franken total restauriert sein. Dies verabredeten der Waadtländer Eigentümer des Oldtimers und ein Restaurator im Februar 2008.

Über drei Jahre später und um 145’000 Franken erleichtert, erhielt der Eigentümer seinen Wagen zurück – frisch ab Motorfahrzeugkontrolle. Einige Ausfahrten später war dem Mann klar, dass sein elegantes Cabriolet zahlreiche Macken hatte.

Wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, liess der Waadtländer das Auto von einem anderen Fachmann begutachten. Dieser stellte zahlreiche Defekte fest. Und auch eine zweite Expertise von Ende Oktober 2012 kam zu keinem besseren Befund.

Zu spät reklamiert

Erst am 20. November liess der Eigentümer den ursprünglichen Restaurator wissen, dass er mit dessen Arbeit nicht zufrieden sei. Der Waadtländer zog vor Gericht und verlangte sein Geld zurück, allerdings vergeblich.

Alle Instanzen, und nun auch das Bundesgericht, sind zum Schluss gekommen, dass der Jaguar-Eigentümer die Mängel zu spät rügte und damit sein Rechte verwirkt seien. Zudem gehen die Gerichte nicht von einem absichtlichen Verheimlichen der Mängel aus. (Urteil 4A_245/2018 vom 04.07.2018)

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