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Kommission rügt zu harte Ausschaffungspraxis einiger Kantone

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter untersuchte unter anderem die Vorgänge im Flughafengefängnis in Kloten, wo auch Ausschaffungshäftlinge untergebracht sind. (Archiv) KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER sda-ats

(Keystone-SDA) Die Behörden gehen bei Ausschaffungsflügen vorsichtiger vor als noch vor vier Jahren. Das stellt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) in ihrem jüngsten Bericht fest. Doch in mehreren Kantonen gibt es nach wie vor Handlungsbedarf.

Während die Kommission den Kantonen Aargau und Bern wegen “wichtigen erzielten Verbesserungen” ein positives Zeugnis ausstellt, kommen die Kantone Basel-Stadt, Zug, Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis weniger gut weg, wie dem am Dienstag veröffentlichten Bericht an das Eidg. Justizdepartement (EJPD) und die Konferenz der Polizeidirektoren (KKJPD) zu entnehmen ist.

Vermummt oder mit Tasern bewaffnet

“Die polizeiliche Praxis erweist sich als äusserst heterogen, was kaum zweckdienlich erscheint.” Die Kommission fügte als Negativbeispiele zwei beobachtete Anhaltungen in den Kantonen Basel-Stadt und Zug an. Dort waren Polizisten mit Elektroschockpistolen, sogenannten Tasern, bewaffnet.

Auch wenn diese nicht zum Einsatz gekommen sind, erachtet die NKVF eine solche Ausrüstung als nicht notwendig. Auch von vermummten Spezialeinheiten, wie sie in den Kantonen Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis beobachtet wurden, sei künftig grundsätzlich abzusehen.

Zudem würden Personen nach wie vor vorbeugend gefesselt. Auf einigen Sonderflügen mit Familien stellte die Kommission fest, dass Eltern ohne Anzeichen von Renitenz vor den Augen ihrer Kinder gefesselt wurden. Dies sei unangemessen. Besonders die Genfer Polizeibehörden seien in diesem Punkt uneinsichtig, heisst es im Bericht.

Verhältnismässigkeit gefragt

Indes begrüsst die Kommission, dass in etwa 30 Prozent der beobachteten Fälle ganz auf eine Fesselung verzichtet wurde. Doch brauche es weitere Verbesserungen beim Einhalten des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes.

Positiv erwähnt wird im Bericht der “in der Regel professionelle, respektvolle und auf Deeskalation ausgerichtete Umgang” der Behörden mit den auszuschaffenden Personen. So würden diese regelmässig mit Getränken und Esswaren versorgt und dürften regelmässig auf die Toilette gehen. Ausgenommen von dieser positiven Bilanz sei ein Fall aus dem Kanton Wallis.

Die NKVF beobachtet seit Juli 2012 sämtliche Ausschaffungsflüge und überprüft dabei die Behandlung der rückzuführenden Personen vor allem im Bezug auf mögliche Zwangsmassnahmen. Zwischen Mai 2015 und April 2016 begleitete die Kommission 53 Sonderflüge von insgesamt 328 Personen, 18 Familien und 36 Kindern sowie 43 Transporte aus 17 Kantonen an den jeweiligen Flughafen.

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