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Mildere Regeln bei Verstössen mit Führerausweis auf Probe

Der Führerausweis auf Probe soll künftig nur bei zwei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz annulliert werden können. (Symbolbild) KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER sda-ats

(Keystone-SDA) Die Regeln zum Verfall des Führerausweises sollen gelockert werden. Wenn ein Autofahrer mit einem Führerausweis auf Probe zwei Mal das Gesetz bricht, soll der Ausweis künftig nur noch dann verfallen, wenn auch die zweite Widerhandlung schwer oder mittelschwer ist.

Nach der grossen hat am Dienstag auch die kleine Kammer eine Motion des ehemaligen Nationalrats Oskar Freysinger (SVP/VS) angenommen. Der Entscheid fiel stillschweigend, die Verkehrskommission hatte einstimmig beantragt, den Vorstoss zu überweisen. Die heutige Regel sei unverhältnismässig, argumentierte sie.

Heute besagt das Gesetz Folgendes: Wenn der Autofahrer mit einem Führerausweis auf Probe eine erste schwere oder mittelschwere Widerhandlung begeht, wird ihm der Ausweis für eine bestimmte Zeitdauer entzogen, und die Probezeit wird um ein Jahr verlängert. Nach der zweiten Widerhandlung während der Probezeit verfällt der Führerausweis – unabhängig davon, wie schwer die Widerhandlung ist.

Motionär Freysinger nannte als Beispiel eine geringe Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Er gab zu bedenken, dass der Verfall des Führerausweises eine Sperrfrist von einem Jahr zur Folge habe. Der Betroffene müsse dann ein verkehrspsychologisches Gutachten vorlegen und alle Prüfungen nochmals ablegen.

Der Bundesrat hatte sich bereiterklärt, dem Parlament eine Botschaft mit Berücksichtigung von Härtefällen zu unterbreiten.

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