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Referenzzinssatz für Mietzinsen verharrt bei 1,75 Prozent

Der Referenzzinssatz bleibt bei 1,75 Prozent. Damit dürfen Vermieter den Mietzins nicht unbegründet anheben und Mieterinnen keine Mietzinssenkung verlangen. Keystone/DPA dpa/A3116/_TIM BRAKEMEIER sda-ats

(Keystone-SDA) Die Mietzinse in der Schweiz bleiben unverändert. Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt auch im neuen Jahr bei rekordtiefen 1,75 Prozent. Allerdings fehlte nur wenig für eine Senkung auf 1,5 Prozent.

Der Durchschnittszinssatz, der vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mit Stichtag 31. Dezember 2016 ermittelt wurde, sank gegenüber dem Vorquartal von 1,67 Prozent auf 1,64 Prozent. Damit bleibt der mietrechtlich relevante Referenzzinssatz kaufmännisch gerundet weiterhin bei 1,75 Prozent, wie das BWO am Mittwoch mitteilte.

Dies allerdings nur knapp: Bei einem Durchschnittszinssatz von 1,63 Prozent wäre der Referenzzinssatz um ein Viertelprozent gesunken. Bei einem Durchschnittszinssatz von 1,87 Prozent hätte er angehoben werden müssen.

Weil sich der Referenzzinssatz seit dem vergangenen Quartal nicht verändert hat, haben Mieterinnen und Mieter keinen Anspruch auf eine Senkung der Miete. Ein Senkungsanspruch besteht hingegen, wenn der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis nicht auf dem aktuellen, sondern noch auf einem höheren Referenzzinssatz basiert.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt, der sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern kann. Dieser ersetzte den in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.

Seit der Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er immer weiter. Seit Juni 2015 gilt der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent.

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