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Rumäniens Verfassungsgericht ruft um Hilfe

(Keystone-SDA) Die für Grundrechte zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding hat sich “sehr besorgt” über den politischen Druck auf die obersten Richter Rumäniens gezeigt. Politiker dürften nicht versuchen, Richter einzuschüchtern.

Der Präsident des rumänischen Verfassungsgerichts, Augustin Zegrean, hatte in einer “dringenden Mitteilung” an die EU-Kommission, den Europarat und den UNO-Kommissar für Menschenrechte über massive Einmischung des sozialistischen Regierungschefs Victor Ponta in Entscheidungen des Gerichts geklagt.

Das Verfassungsgericht will am 31. August darüber entscheiden, ob die von Ponta veranlasste Abstimmung über die Amtsenthebung des konservativen Staatspräsidenten Traian Basescu ungültig ist oder nicht.

Die Wahlleitung hatte vor gut einer Woche erklärt, Basescu habe das Referendum überstanden, weil weniger als 50 Prozent aller Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben hätten.

Liste mit Druckversuchen

Zegrean informierte in seiner “dringenden Mitteilung” darüber, dass einer der Richter nicht abstimmen wolle, weil er und seine Familie bedroht worden seien. Der Gerichtspräsident listete auch eine Reihe von anderen Fällen auf.

Eine Richterin sei “ernsthaft bedroht” worden, bei einem anderen Richter habe die Regierung die Rechtmässigkeit der Ernennung bestritten. Zudem habe der von Ponta eingesetzte Interims-Präsident Crin Antonescu erklärt, die Regierung werde ungeachtet der Meinung des Gerichts an der Amtsenthebung Basescus festhalten.

Rumäniens Regierung wird beobachtet

Reding versicherte Zegrean in einem am Dienstag in Brüssel veröffentlichten Schreiben, die EU-Kommission verfolge die Lage in Rumänien “sehr aufmerksam” und sei “entschlossen, die Respektierung der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz in Rumänien zu garantieren”.

Sie sei “besonders besorgt” über die Mitteilung hinsichtlich der Drohungen gegen Richter im Streit um die Absetzung des Staatspräsidenten. “Ich möchte daran erinnern, dass Politiker nicht versuchen dürfen, Richter vor anstehenden Entscheidungen einzuschüchtern und Richter nicht wegen Entscheidungen, die ihnen nicht gefallen, angreifen dürfen.”

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