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Ständeratskommission will gefährliche Laserpointer verbieten

(Keystone-SDA) Die Bevölkerung soll besser vor Gesundheitsschäden durch nichtionisierende Strahlung geschützt werden. Die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK) hat sich ohne Gegenstimme für ein neues Gesetz ausgesprochen.

Dieses umfasst unter anderem Laserpointer, Medizinlaser und Solarien. In der Detailberatung folgte die Kommission in allen Punkten den Vorschlägen des Bundesrates, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Bei besonders gefährlichen Produkten soll künftig nicht nur die Einfuhr oder Abgabe, sondern auch der Besitz verboten werden können. Im Fokus stehen starke Laserpointer. Diese dürfen in der Schweiz schon heute nicht mehr verkauft werden. Mit dem neuen Gesetz könnte der Bund auch den Besitz verbieten.

Wenn die Strahlung solcher Laserpointer auf das Auge treffen, können Netzhautverletzungen resultieren, die das Sehvermögen beeinträchtigen oder gar zur Erblindung führen. Zudem stellten Laserpointer für Berufsgruppen wie Piloten ein gravierendes Sicherheitsproblem dar, argumentiert der Bundesrat.

Korrekte Anwendung

Weniger weitreichende Massnahmen sieht das Gesetz für Produkte vor, die Personen zwar stark belasten können, aber die Gesundheit nicht oder nur geringfügig gefährden, wenn sie sachkundig bedient werden. Das betrifft Produkte wie Blitzlampen zur Haarentfernung oder Ultraschallgeräte für kosmetische Behandlungen.

Bei solchen Produkten setzt der Bundesrat in erster Linie auf die korrekte Anwendung. Behandlungen mit Produkten, die sehr hohe Belastungen verursachen, sollen ausschliesslich durch Personen vorgenommen werden, die nachweislich über genügend Sachkunde verfügen.

Jugendschutz im Solarium

Im Auge hat der Bundesrat ferner Solarien: Künftig soll kontrolliert werden, ob die Anbieter die Benutzerinnen und Benutzer genügend über die Gefahren informieren und die Sicherheitsvorgabe des Herstellers einhalten.

In der Ausführungsverordnung will der Bundesrat die Pflichten von Solariumbetreibern konkretisieren und so auch den Schutz von Jugendlichen verstärken. Die Ständeratskommission möchte die Ausformulierung dieser Pflichten verfolgen und hat deshalb beschlossen, sich zum Verordnungsrecht konsultieren zu lassen.

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