Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Sturmgewehr im Kofferraum vergessen: Teurer Trip in den Europapark

(Keystone-SDA) Weil er mit dem Sturmgewehr im Kofferraum nach Deutschland einreiste und später wieder ausreisen wollte, hat ein Gericht in Lörrach (D) einen Schweizer verurteilt: Der Mann aus dem Kanton St. Gallen muss eine Geldstrafe von 8100 Euro bezahlen.

Verurteilt wurde der 24-Jährige wegen eines fahrlässigen Verstosses gegen das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag Medienberichte bestätigte. Das Gericht in Lörrach sprach als erste Instanz eine Strafe von 90 Tagsätzen à 90 Euro aus. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Der Mann war im Oktober 2014 auf dem Rückweg eines Ausflugs in den Europapark mit Freunden am Autobahnzoll Weil am Rhein (D) bei Basel kontrolliert worden. Dabei wurde das Sturmgewehr entdeckt, das in eine Wolldecke eingewickelt war. Der Mann gab an, die Armeewaffe nach einem Feldschiessen gut eine Woche zuvor im Auto vergessen zu haben.

Der deutsche Zoll beschlagnahmte das Gewehr in der Folge – als Ausrüstung eines Dienstpflichtigen ist es Eigentum der Schweizer Armee. Mit der Einfuhr einer Waffe nach Deutschland, dem Mitführen eines Gewehres ausserhalb abgeschlossener Gebäude und dem Versuch damit wieder auszureisen, hatte sich der Mann gleich mehrfach strafbar gemacht.

Möglicherweise wird der Trip in den deutschen Vergnügungspark aber noch teurer: Die Militärjustiz prüft gemäss einem Sprecher in einem solchen Fall, ob der Armeeangehörige sich der unsorgfältigen Aufbewahrung der Waffe schuldig gemacht hat.

Wenn der Mann dafür bereits anderweitig bestraft wurde, würde dies berücksichtigt, und er könnte möglicherweise gar nicht mehr bestraft werden oder nur noch disziplinarisch. Dabei droht schlimmstenfalls eine Busse bis 1000 Franken.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft