Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Rentenreform in der Schweiz nimmt Form an

Auch Frauen müssen künftig bis zum 65. Altersjahr arbeiten, um die volle AHV-Rente zu bekommen. Keystone

Die Menschen im Rentenalter werden immer zahlreicher. Das belastet die Altersvorsorge. Versuche, das Jahrhundert-Sozialwerk zu reformieren, sind in den letzten 20 Jahren allesamt gescheitert. Jetzt hat die grosse Parlamentskammer einige Pflöcke eingeschlagen. Das Rentenalter für Frauen wird von 64 auf 65 Jahre erhöht.

Weil die geburtenstarken Jahrgänge ins Pensionierungsalter kommen, steigen die Ausgaben der Altersvorsorge. Der finanzielle Druck auf die “aktive” Bevölkerung nimmt zu. Vor 50 Jahren standen 10 Erwerbstätigen nur gerade zwei Rentner gegenüber. Heute sind es fast drei. 2030 dürften es gemäss Prognosen vier sein.

Das bringt die Altersvorsorge in Finanzierungsprobleme. Bis 2030 droht der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV, 1. Säule) eine Finanzierungslücke von rund 8 Mrd. Franken jährlich. Auch die 2. Säule (berufliche Vorsorge) bekommt die steigende Lebenserwartung und die tiefen Anlagerenditen zu spüren.

Wie soll die Lücke gefüllt werden?

Unbestritten ist, dass die Altersvorsorge nicht mehr “enkeltauglich” ist und Reformen unerlässlich sind. Weitgehende Einigkeit besteht auch darin, dass das Leistungsniveau der Altersvorsorge der 1. und 2. Säule insgesamt erhalten werden soll. Der politische Streit entzündet sich an der Frage, wer wie viel bezahlen soll. Konkret: Soll länger gearbeitet und dadurch weniger lang Rente bezogen werden, oder sollen mehr Steuergelder ausgegeben werden, um die Lücke zu füllen?

In der Herbstsession hat die grosse Parlamentskammer wichtige Entscheide gefällt. Frauen müssen künftig wie die Männer bis ins 65. Altersjahr arbeiten. Weil sich zuvor bereits die kleine Kammer dafür ausgesprochen hatte, kann dieser Entscheid nur noch vom Volk umgestossen werden.

Weniger Pension

Unter Dach sind auch Rentenkürzungen in der beruflichen Vorsorge durch eine Senkung des sogenannten Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6%. Für einen Versicherten mit einem Vorsorgekapital von 100’000 Franken bedeutet der Entscheid, dass er statt 6800 nur noch 6000 Franken Jahresrente erhält.

Die Ratslinke sperrt sich grundsätzlich gegen Abstriche an der Altersvorsorge und droht mit dem Referendum, wenn Kürzungen nicht kompensiert werden. Dass das Stimmvolk Rentenkürzungen nicht goutiert, hatte es in der Vergangenheit mehrmals gezeigt.

Um die Kürzung bei der beruflichen Vorsorge zu kompensieren hatte sich die kleine Parlamentskammer für eine Erhöhung der AHV-Renten um monatlich 70 Franken entschieden. Die grosse Kammer lehnt diese Erhöhung ab mit Verweis auf den jüngsten Volksentscheid. Der Souverän hatte am Wochenende klar Nein gesagt zu einer Erhöhung der AHV um 10 Prozent.

Mehr

Mehr

Nun geht die Monsterdebatte zur Altersreform 2020 los

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Wie genau nun ist das klare Nein von 59,4 Prozent des Schweizer Stimmvolkes zur Erhöhung der Renten für die Debatte zur Altersreform 2020 Parlament zu deuten? Das Nein bestärkt nicht nur die Skeptiker und die Finanzbranche, sondern zweifelsohne auch die Bürgerlichen. Diese konnten während des Abstimmungskampfes mit dem Argument der demografischen Entwicklung, der bevorstehenden Pensionierung…

Mehr Nun geht die Monsterdebatte zur Altersreform 2020 los

Gegen Kompensierungen wehrt sich zwar auch die Ratsrechte nicht ausdrücklich. Aber sie sperrt sich gegen höhere Belastungen für die Unternehmen.

Höhere Beiträge für Junge

Ob und wie die beschlossenen Rentenkürzungen in der zweiten Säule nun kompensiert werden sollen, ist noch offen. Die grosse Kammer hat sich mit knapper Mehrheit für ein Modell entschieden, das Kompensationen innerhalb der 2. Säule vorsieht. Der nicht versicherte Lohnanteil (Koordinationsabzug) soll abgeschafft werden. Ausserdem sollen junge Arbeitnehmende mehr von ihrem Lohn abliefern müssen, um ihre Pension zu finanzieren.

Man könne den jungen Leuten verständlich machen, dass sie in der zweiten Säule für sich selber sparen, erklärte die freisinnige Nationalrätin Regine Sauter, die sich für das Modell stark machte. Dieses war dem Parlament erst am Wochenende von Vertretern der liberalen Parteien vorgelegt worden. Widerstand – wenn auch vergeblich – leistete nur die Ratslinke: Das beschlossene Modell sei unseriös, teuer und nicht effizient, kritisierte Jean-François Steiert von der Sozialdemokratischen Partei (SP).

Externer Inhalt

“Rentenalter 67” ausgelagert

Ja gesagt hat die grosse Kammer auch zu einer so genannten Schuldenbremse: Sobald die AHV in eine finanzielle Schieflage gerät, soll das Rentenalter automatisch und schrittweise bis auf 67 Jahre angehoben werden.

Was die Ratsrechte als Notnagel bezeichnet, ist für Mitte-Links ein Sargnagel. Die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) werde einer Erhöhung des Rentenalters erst zustimmen, wenn die Wirtschaft bereit sei, älteren Arbeitnehmenden Stellen anzubieten, sagte CVP-Nationalrätin Ruth Humbel. Und Lorenz Hess von der Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP) zeigte sich überzeugt, dass das Volk dazu bestimmt nicht Ja sagen werde.

Diese Bedenken scheinen auch rechtsbürgerliche Parlamentarier zu teilen. Um das Reformpaket mit diesem Nagel nicht zu versenken, entschied sich die Parlamentskammer deshalb, die Schuldenbremse in eine separate Vorlage auszulagern. Damit wird das Stimmvolk über die Rentenreform und die Schuldenbremse getrennt entscheiden.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft