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Schweizer Vorsorge wird umgebaut – Auswirkungen im Ausland

Hunderttausende gegenwärtige und künftige Rentner im Ausland dürften direkt von den Entscheiden über die Altersvorsorge, die Ende September in der Schweiz gefällt werden, betroffen sein. Keystone

Das Schweizer Stimmvolk und das Parlament äussern sich demnächst zu radikalen Systemwechseln bei den Altersrenten. Diese betreffen auch Hunderttausende, die nicht in der Schweiz leben. Für künftige Rentnerinnen und Rentner zeichnen sich grosse Einbussen ab.

Die Abstimmung vom 25. September über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) weckt weit über die Landesgrenzen hinaus grosses Interesse. Von den rund 2,2 Millionen Rentenbezügerinnen und -bezügern leben 721’000 im Ausland (104’000 mit, 617’000 ohne Schweizer Staatsbürgerschaft, Zahlen von 2015). Die Vorlage verlangt, dass die AHV-Renten um 10 Prozent erhöht werden.

Rund ein Drittel aller Renten-Begünstigten lebt also im Ausland. Eine Quote, die in Zukunft zunehmen könnte. Wie die folgende Grafik zeigt, ist das Wachstumstempo der Begünstigten im Ausland schneller als jenes im Inland.

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Zudem nahm in den letzten Jahren auch die Anzahl jener Rentnerinnen und Rentner zu, welche die Schweiz verlassen haben.

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Anders als AHV-Begünstigte in der Schweiz haben im Ausland Angesiedelte keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen, sollte ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Auch erhalten sie im Fall von schwerer Invalidität keine Hilflosen-Entschädigung.

Ins Ausland ausbezahlt werden hingegen Renten an Ehepartner und Kinder (2015 erhielten etwa 39’000 Personen Renten im Umfang von rund 56,2 Millionen Franken).

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“Altersvorsorge 2020”

Alterung der Bevölkerung, weniger junge Arbeitnehmende müssen Beiträge für mehr Rentnerinnen und Rentner zahlen, Rückgang der Kapitalerträge: das Schweizer Pensionssystem steht vor einer harten Probe.

Die Landesregierung (Bundesrat) hat deshalb einen langen Katalog an Massnahmen ausgearbeitet. Damit soll die finanzielle Stabilität in den kommenden Jahren – wenn die Generation der Babyboomer in Rente gehen wird – sichergestellt und das Niveau der Renten erhalten werden.

Das Reformprojekt “Altersvorsorge 2020” sieht Änderungen in 15 Gesetzen und in der Bundesverfassung vor. Der Ständerat hat das Projekt im September letzten Jahres diskutiert und verschiedene Änderungen verabschiedet.

Der Nationalrat berät gegenwärtig über das Projekt: Seine vorberatende Kommission hat verschiedenste Vorschläge gemacht, die von jenen der Kantonskammer abweichen. Zudem gab es in der Kommission ganze 39 Minderheitsanträge.

Es dürfte deshalb zu hitzigen Debatten kommen. Die Differenzen zwischen den beiden Parlamentskammern zu beseitigen, wird eine schwierige Mission. Schliesslich wird das Parlament auch mit dem Stimmvolk rechnen müssen. Und dessen Zustimmung ist alles andere als sicher.

Hier aber könnte es in Zukunft zu radikalen Veränderungen kommen: Im Rahmen des Projekts “Altersvorsorge 2020”Externer Link (siehe Kasten) schlägt die vorberatende Kommission des NationalratsExterner Link vor, keine Kinderrenten mehr an AHV-Bezügerinnen und -Bezüger auszuzahlen – nicht nur im Ausland, sondern auch im Inland. Zudem verlangt die Kommission, dass keine Waisenrenten mehr an Adoptivkinder ausbezahlt werden sollen, die im Ausland leben.

Ab 2015 mit 67 in Rente?

Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Der Nationalrat wird vom 26. bis 30. September über die “Altersvorsorge 2020” beraten. Zuoberst auf der Prioritätenliste steht die Höhe des Pensionsalters. Dabei soll zuerst das Rentenalter der Frauen jenem der Männer angeglichen werden: Innert drei Jahren soll dieses von heute 64 schrittweise auf 65 Jahre angehoben werden.

Der Ständerat hat diesem Vorhaben bereits zugestimmt, und die Nationalrats-Kommission unterstützt es ebenfalls. Die Chancen stehen also gut, dass auch der Nationalrat Ja sagen könnte.

Doch die Kommission will weitergehen und die Möglichkeit einer Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre einführen, sollte der AHV-Fonds unter 80 Prozent der Ausgaben eines Jahres fallen und die Politik keine Lösung zu dessen Sanierung finden.

In einem solchen Fall sollte das Rentenalter jährlich maximal um vier Monate angehoben werden dürfen, bis es 67 Jahre erreicht. Parallel dazu soll die Mehrwertsteuer jährlich um maximal 0,4 Prozentpunkte angehoben werden können.

Gemäss Hochrechnungen dürfte dieses Szenario etwa 2035 eintreten. Es ist klar, dass dieser von der Ratsrechten unterstützte Vorschlag auf starke Opposition stossen wird. Sollte der Nationalrat diesen Vorschlag annehmen, muss er noch dem Ständerat vorgelegt werden, wo er Mühe haben dürfte, eine Mehrheit zu finden.

Tiefere Renten aus der Berufsvorsorge

Eher angenommen werden dürfte die Reduktion des so genannten Mindestrenten-Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge von heute 6,8 auf 6 Prozent. Der Umwandlungssatz wird benutzt, um aus den Beiträgen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern eine Rente zu berechnen. Die Gesamtsumme dieser so genannten zweiten Säule wird im Moment der Pensionierung berechnet und bleibt bis zum Tod des Rentenbezügers oder der -bezügerin unverändert.

Konkret: Hat jemand im Verlauf seiner Erwerbstätigkeit ein Altersguthaben von 100‘000 Franken erworben, resultiert daraus eine jährliche Pension von 6800 Franken. Bei einem Umwandlungssatz von 6 Prozent beträgt sie noch 6000 Franken.

Laut dem Vorschlag soll der neue Umwandlungssatz nicht auf Renten für jene Personen angewendet werden, die bei Inkrafttreten der Reform (geplant 2018) bereits 50 Jahre oder älter sind.

Keine Erhöhung der AHV-Renten

Um die Erhöhung des Pensionsalters der Frauen und die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule zu kompensieren, hat der Ständerat entschieden, alle Altersrenten monatlich um 70 Franken und die Maximalrente für Ehepaare auf 155 Prozent einer Einzelrente (heute 150 Prozent) zu erhöhen.

Diese Massnahmen waren als Kompromisslösung gegenüber der Volksinitiative “AHVplus” gedacht. Doch wer auf diese Rentenerhöhung zählte, dürfte wahrscheinlich enttäuscht werden: Die vorberatende Kommission des Nationalrats schlägt vor, diese Bestimmungen wieder zu streichen. Höchstwahrscheinlich wird die Mehrheit der politischen Rechten der grossen Parlamentskammer der Kommission folgen.

Nicht erfüllte Auslandschweizer-Bedürfnisse

In der Schweiz ist jede Person mit Wohnsitz im Land obligatorisch bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert, sowohl Erwerbstätige und Selbständige (auch Grenzgänger und Gastarbeiter) wie auch Erwerbslose.

Schweizerinnen und Schweizer oder Personen aus einem Staat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die noch nicht im Rentenalter sind und in ein Land ausserhalb der EU oder der EFTA transferiert werden, haben die Möglichkeit, freiwillig weiterhin AHV-Beiträge zu entrichten, wenn sie zuvor ununterbrochen während mindestens 5 Jahren Beiträge geleistet haben.

Die Auslandschweizer-Organisation (ASO)Externer Link hatte im Rahmen der Reform “Altersvorsorge 2020” verlangt, diese Frist auf 3 Jahre zu reduzieren.

In Zeiten der grossen internationalen Mobilität begeben sich immer mehr junge Schweizerinnen und Schweizer für die Arbeit oder zur Ausbildung ins Ausland und ziehen dabei regelmässig das Aufenthaltsland wechseln. Deshalb sei es sehr wichtig, weiterhin AHV-Beiträge zu leisten, um Beitragslücken zu vermeiden, die sich negativ auf die künftige Rente auswirken würden, sagt Robert Engeler, Mitglied des ASO-VorstandsExterner Link.

“Tausende werden so bestraft. Das ist eine Bremse für die Mobilität, die heute in vielen Berufen ein wichtiger Faktor ist”, sagt er.

Doch weder die Regierung noch das Parlament haben bisher auf diese Forderung reagiert.


Kai Reusser / swissinfo.ch

Was denken die Schweizerinnen und Schweizer?

Eine Umfrage der Versicherung AXA Investment Managers kam zum Schlussm dass 56 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer der Meinung sind, das Rentensystem müsse umgebaut werden. Doch nur 12 Prozent sind mit einer Rentenkürzung einverstanden.

Was halten Sie von einer Erhöhung der Altersrenten, wie es die Initiative “AHVplus” vorsieht? Oder von den Diskussionen im Parlament, die Pensionen der zweiten Säule zu reduzieren und das Pensionsalter zu erhöhen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung.

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