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Entwicklungshilfe nur gegen Ausschaffungen

Ankunft von Asylsuchenden aus Schwarzafrika im Aufnahmezentrum Chiasso. Ihre Chance auf Aufnahme ist praktisch Null. Keystone

Der Bundesrat will seine Entwicklungshilfe vermehrt an die Rückübernahme abgewiesener Asylsuchender koppeln. Dies soll insbesondere für afrikanische Länder gelten. Nichtregierungs-Organisationen zweifeln am Erfolg einer solchen Politik.

“Nehmen Sie die Asylbewerber zurück, die wir abgewiesen haben, und wir leisten Ihnen Entwicklungshilfe.” Die Formulierung würde zweifelsohne diplomatischer ausfallen, aber der Inhalt könnte durchaus die Richtung vorgeben, welche die Schweiz künftig in der Politik gegenüber denjenigen Ländern verfolgt, aus denen die meisten Asylsuchenden stammen.

Ein Satz von Simonetta Sommaruga, den die Justizministerin vergangene Woche in Interviews mit zwei Schweizer Zeitungen machte, lässt aufhorchen: “Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch einen wichtigen Entscheid gefällt: Er wird in der internationalen Zusammenarbeit künftig die Kooperationsbereitschaft eines Staates stärker gewichten”, sagte Sommaruga.

Dies treffe beispielsweise auf Tunesien zu. Die Schweiz unterstützt den dortigen Aufbau demokratischer Strukturen mit Geldmitteln. “Wir erwarten aber, dass Tunesien in der Rückkehrfrage mit uns zusammenarbeitet”, konkretisiert die Justizministerin.

Aussenminister Didier Burkhalter hatte bereits im Januar am Weltwirtschaftsforum WEF in Davos mit seinem tunesischen Amtskollegen über eine Koppelung gesprochen. Verhandlungen über ein solches Abkommen würden “in den nächsten Wochen” aufgenommen, hatte Burkhalter danach verlauten lassen.

Wird sich Bern mit seiner Forderung aber gegenüber Tunis durchsetzen können? Simonetta Sommaruga wollte keine Versprechungen machen. Und die Botschaft des Bundesrates über die Internationale Zusammenarbeit 2013-2016 bleibt in der Frage unbestimmt. Wo es rechtlich möglich sei, werde die Schweiz versuchen, ihr entwicklungspolitisches Engagement mit der Verteidigung ihrer Interessen im Bereich Migration zu verbinden, steht da.

Dieses Tempo ist rechten Kreisen zu langsam. In der Herbstsession 2011 hatte der Nationalrat zwei Motionen überwiesen, welche die Rücknahmen abgewiesener Asylsuchender als Voraussetzung für die Zahlung öffentlicher Entwicklungshilfe-Gelder statuieren wollen.

Der Bundesrat empfahl die beiden Vorstösse zur Ablehnung, in der Frühlingssessionbefindet der Ständerat (kleine Kammer) darüber.

Am Ziel vorbei

Die Wirksamkeit des einfachen Rezepts wird von Nichtregierungs-Organisationen (NGO) in Frage gestellt. “Wir haben ernsthafte Zweifel”, sagt Pepo Hofstetter von Alliance Sud, dem Zusammenschluss von sechs grossen NGO im Bereich Entwicklungszusammenarbeit. “2011 stammte nur ein Viertel aller Gesuchsteller aus Ländern, mit denen die Schweiz eine langjährige Entwicklungszusammenarbeit unterhält. Selbst wenn man noch die 13% aus den Ländern des Arabischen Frühlings dazu zählt, bleiben immer noch 62% Asylsuchende, die aus Ländern stammen, denen die Schweiz keine Entwicklungsprojekte finanziert”, so Hofstetter.

Hier würde die Drohung Berns, Entwicklungsgelder bei ausbleibender Kooperation bei den Rückführungen zu kürzen, ins Leere laufen. Die Frage aber bleibt, ob die anderen Staaten, die von Geldflüssen aus der Schweiz profitieren, sich leicht überzeugen lassen.

Auch hier setzt Pepo Hofstetter ein Fragezeichen. “Die Schweiz leistet ihre Hilfe nicht in erster Linie an die Zentralregierungen, sondern ist stets bemüht, lokale Behörden und Organisationen zu unterstützen, die möglichst nahe an der Basis arbeiten. Was nützt es also, einer Regierung mit dem Rückzug von Geldern zu drohen, über welche diese gar nicht verfügt?”

Alliance Sud stellt sich entschieden dagegen, dass die internationale Zusammenarbeit für andere Ziele instrumentalisiert werden dürfe. Würden die Gelder gekürzt, “leiden die Ärmsten darunter, nicht die politischen Eliten”. 

Schwarzafrika als schwarzer Flecken

Die Schweiz hat seit 1993 mit 44 Ländern Abkommen über die Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden abgeschlossen. Die Mehrheit dieser Staaten erhält von Bern keine Entwicklungsgelder.

Es fällt auf, dass unter den 44 Staaten kein Land aus Schwarzafrika figuriert. Zwar bestehen Verträge mit der Demokratischen Republik Kongo, Guinea-Conakry und Sierra Leone. Diese Abkommen aber haben lediglich den Status von Übergangsbestimmungen.

Im Fall von Nigeria testet die Schweiz seit einem Jahr den neuen Vertrags-Typus einer Migrations-Partnerschaft. Dies, nachdem in den letzten beiden Jahren fast 4000 Nigerianer in der Schweiz Zuflucht gesucht haben, und das praktisch ohne jegliche Aussicht, als Asylsuchende anerkannt zu werden: 2010 hatten nur zwei von ihnen Asyl erhalten!

Diese Migrations-Partnerschaft bedeutet einen Schritt in Richtung einer globalen Migrations-Aussenpolitik. Deren Ziele sind auch der Kampf gegen Menschen- und Drogenhandel sowie die Stärkung der Menschenrechte. Der Preis, den die Schweizer Seite dazu beiträgt, sind eine Rückkehrhilfe sowie Austauschprogramme.

So hatten letzten Herbst in St. Gallen Polizisten aus Nigeria Schweizer Fahnder bei der Kontrolle von nigerianischen Strassendealern begleitet.

Ein Abkommen ist nicht alles

Die Zusammenarbeit mit zahlreichen Ländern bei der Rückführung abgewiesener Asylbewerber funktioniere ausgezeichnet, bestätigte Justizministerin Simonetta Sommaruga im eingangs erwähnten Interview.

Anders sieht es in den Fällen Nigerias, Algeriens und der Demokratischen Republik Kongo aus. “In Kongo leistet die Schweiz in der Region der Grossen Seen humanitäre Hilfe. Aber die Regierung in Kinshasa verkennt die dramatischen Folgen für die dortigen Bewohner im Falle, dass die Schweiz ihre Hilfe einstellen würde”, sagt Pepo Hofstetter.

Die Forderung, die Zahlung von Geldern für die Entwicklungshilfe mit der Rückübernahme abgewiesener Asylsuchender zu verknüpfen, stammt aus dem Jahr 2002.

Im Bericht über die Schweizer Aussenpolitik vom August 2010 bezeichnete der Bundesrat die Massnahme als “ultima ratio”.

Im September 2011 überwies der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrats zwei Motionen. Darin wurde einerseits die Einstellung von Geldzahlungen an Länder verlangt, die sich weigern, bei Rückführungen mit der Schweiz zusammen zu arbeiten.

Andererseits sollen die Anfragen nordafrikanischer Staaten um Hilfszahlungen an Rückführungs-Abkommen geknüpft werden.

Im Januar 2012 besprach sich Aussenminister Didier Burkhalter am WEF in Davos mit seinem tunesischen Amtskollegen über eine solche Vernküpfung.

Justizministerin Simonetta Sommaruga erklärte im Februar 2012 gegenüber der Presse, dass der Bundesrat künftig vermehrt auf dem Willen zur Zusammenarbeit von Staaten bei der Rückübernahme abgewiesener Asylsuchender setzen wolle. 

In der Frühlingssession 2012 wird der Ständerat über die beiden erwähnten Motionen beraten.

(Übertragung aus dem Französischen: Renat Kuenzi)

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