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Auf dem Fahrrad zur Eroberung des Wahlrechts

Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen hat beschlossen, die Geschichte der Frauen in aller Kürze zu erzählen.

Dabei bedient sie sich des Bildes von der Geschichte des Fahrrads.

Das erste Fahrrad hiess Draisine und wurde 1818 vom deutschen Baron von Drais patentiert, dank der Unterstützung des Grossherzogs von Baden. Doch auch Jahrzehnte nach dieser Erfindung war eine Frau, die in die Pedale tritt, undenkbar.

Noch zu Beginn des 20.Jahrhunderts sorgte Amelie Rother, eine Pionierin des Frauen-Radsports, für Aufsehen, als sie erklärte: “Jetzt ist Schluss mit verpassten Zügen oder pferdegezogenen Trams! Endlich kann ich vollkommen selbständig und autonom entscheiden, wo und wann ich ankommen will.”

100 Jahre später hat sich die Situation glücklicherweise grundlegend gewandelt. Frauen können jegliche Art der Fortbewegung frei wählen und haben Zutritt zu Ausbildung und Berufen.

Öffnung “dank” Revolution

Die Schweizer Universitäten öffneten Frauen ihre Tore dank russischer Studentinnen, die 1863 nach der Revolution von den heimischen Hochschulen vertrieben worden waren. Die erste diplomierte Medizinerin in Zürich 1867 hiesst Nadezca Suslova.

Im Jahr 1891 gab es in der Schweiz die erste Hochschullehrerin, die erste Rechtsanwältin im Jahr 1923: Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind dies echte Rekorde. Wesentlich länger brauchten die helvetischen Frauen, um in der Politik Fuss zu fassen. Das eidgenössische Wahl- und Stimmrecht erhielten sie erst 1971 und damit über 100 Jahre später als ihre Geschlechtsgenossinnen aus Schweden.

Die Kantone Waadt und Neuenburg hatten den Frauen das Wahlrecht bereits 1959 verliehen, das Tessin folgte 1969. Das Schlusslicht bildete Appenzell Innerrhoden, das 1990 vom Bundesgericht gezwungen wurde, den Frauen das kantonale Wahl- und Stimmrecht zu verleihen.

Serena Tinari

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