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Auslandschweizer nicht überall voll wahlberechtigt

parlament.ch

Auslandschweizer sind nicht gleich Auslandschweizer. Je nach Kanton dürfen sie nur an den Nationalrats-, nicht aber an den Ständeratswahlen teilnehmen.

Ein Walliser Politiker findet diesen Zustand ungerecht und will im Kantonsparlament einen entsprechenden Vorstoss lancieren.

Die Ausgangslage scheint auf den ersten Blick einfach: Schweizer, die im Ausland leben und sich in der Schweiz in ein Wahlregister eingetragen haben, dürfen hierzulande auf eidgenössischer Ebene stimmen und wählen. Sie dürfen sich gar selbst ins Parlament wählen lassen.

Wie der laufende Wahlkampf zeigt, haben das einige Parteien gemerkt und werben entsprechend um diese Stimmen.

Nimmt man die politischen Rechte der Auslandschweizer in ihrer Heimat genauer unter die Lupe, ergibt sich rasch ein kompliziertes Bild.

Die Wahlen in den Ständerat (kleine Parlamentskammer) unterliegen nämlich kantonalem Recht. Im Lande des Föderalismus kommt dies einem grossen Wirrwarr gleich.

Föderalistischer Wildwuchs

Volles Stimm- und Wahlrecht auf nationaler und kantonaler Ebene haben Auslandschweizer nur in 10 Kantonen, wie Hans-Urs Wili, Leiter der Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei, auf Anfrage sagte. Nämlich in den Kantonen Baselland, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Schwyz, Solothurn und Tessin.

In diesen Kantonen dürfen die Auslandschweizer nicht nur an National- und Ständeratswahlen teilnehmen; sie dürfen neben eidgenössischen auch kantonale Sachgeschäfte beurteilen. Letzteres dürfen sie im Kanton Zürich zwar nicht. Doch hat ihnen Zürich die Teilnahme an den Ständeratswahlen erlaubt.

In allen anderen 15 Kantonen dürfen die Auslandschweizer nur an eidgenössischen Urnengängen teilnehmen. Einen Spezialfall bilden zudem die Kantone Baselland und Neuenburg. Hier dürfen die Auslandschweizer bei nationalen, kantonalen und sogar bei kommunalen Geschäften mitreden.

Neuer Vorstoss im Wallis

In diversen Kantonen werden von linken und rechten Parteien immer wieder Vorstösse lanciert, um die im Ausland lebenden Schweizer auch auf kantonaler Ebene an den demokratischen Rechten teilhaben zu lassen.

Den neusten Anlauf nimmt der Walliser Léonard Bender, Vizepräsident der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) Schweiz. “Im Wallis sind 3014 Auslandschweizer in den Wahlregistern eingetragen. Zu den Nationalratswahlen sind sie zugelassen, zu den Ständeratswahlen jedoch nicht. Das ist nicht gerecht”, ereifert sich Bender, der selber für den Ständerat kandidiert.

Seine Partei werde nun im Kantonsparlament entsprechende Vorstösse einreichen, bestätigte er einen Bericht der Tageszeitung “Le Nouvelliste” vom Dienstag. Das FDP-Präsidium habe ausserdem allen Sektionen von Kantonen, die in der gleichen Lage seien wie das Wallis, das gleiche Vorgehen empfohlen.

Bereits im Juni hat der sozialdemokratische Nationalrat Mario Fehr die Landesregierung aufgefordert, die Kantone zu Schritten zu ermuntern, welche den Auslandschweizern das Wahlrecht einräumt.

swissinfo und Agenturen

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Ständeratswahl

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Wahl der kleinen Kammer der Bundesversammlung. Sie wird nach kantonalem Recht und deshalb nicht in allen Kantonen am selben Tag und auch nicht immer gleichzeitig mit den Nationalratswahlen durchgeführt. (Quelle: Glossar Bundesbehörden)

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Ende 2006 lebten 645’000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland. Diese Zahl steigt jedes Jahr um rund 10’000 Personen.

Fast zwei Drittel von ihnen leben in der Europäischen Union. Die meisten in Frankreich (171’732), Deutschland (72’384) und Italien (47’012).

Im Rest der Welt lebten 2005 mehr als 163’000 In Amerika, die Mehrheit von ihnen in den USA, Kanada, Argentinien und Brasilien.

18’000 lebten in Afrika, davon 8000 in Südafrika.

In Asien befanden sich rund 30’000 Auslandschweizer und in Australien und Ozeanien rund 27’000.

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