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Bankeinleger besser schützen

Wenn eine Bank Konkurs geht, bangen die Kunden um ihre Spareinlagen. Das Finanzdepartement will nun den Schutz der Sparerinnen dem EU-Niveau anpassen, wie es am Dienstag (14.11.) mitteilte.

Banken gehen gelegentlich Konkurs. Letztmals Schlagzeilen gemacht hat 1991 die Spar- und Leihkasse Thun (SLT). Elf Verantwortliche wurden angeklagt, am Ende fehlten 236 Mio. Franken. Kleinsparer verloren etwa 40 Prozent ihrer Einlagen.

Kleineinleger im Visier

So etwas soll nicht mehr vorkommen. Eine Expertengruppe der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) hat nun Vorschläge unterbreitet, um den Einlegerschutz zu erhöhen. Die Experten schlagen eine Revision des Bankengesetzes vor. Das Zusammenspiel von Aufsichts-, Sanierungs- und Liquidationsrecht soll optimiert werden. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) soll die Verfahren einzelfall-gerecht leiten und prüfen, ob eine überschuldete Bank überhaupt saniert werden kann.

Daneben soll der Schutz der Einleger auf das Niveau der EU angehoben werden. Das bedeutet eine gesicherte Rückzahlung sämtlicher Bankeinlagen bis zu 30’000 Franken.

Der Expertenbericht soll im Januar 2001 veröffentlicht werden.

swissinfo und Agenturen

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