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Rekordzahl von Selbstanzeigen

Maisons au Portugal
Wer ein Haus besitzt, zum Beispiel im Süden Portugals, muss dieses in der Steuererklärung angeben. Getty

Die Einführung des automatischen Informationsaustauschs hat viele Steuerzahler veranlasst, ihre Situation bei den Steuerbehörden zu regeln. Bereits seit 2016 nimmt dieser Trend überall in der Schweiz zu, und 2017 steht für ein neues Rekordjahr.

In den rund zwanzig Kantonen, die ihre Zahlen für 2017 veröffentlicht haben, hat sich die Zahl der Selbstanzeigen im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt oder gar verdreifacht. Im Jura liegt sie sogar zehn Mal höher.

Diese Entwicklung ist auf das Inkrafttreten des automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuerfragen zurückzuführen, den die Schweiz seit dem 1. Januar 2017 mit 38 Staaten (gesamte Europäische Union und 10 Drittstaaten) betreibt. Ab Herbst 2018 werden erste Daten mit diesen Ländern ausgetauscht. Am 1. Januar 2018 kamen 43 weitere Länder hinzu. Mit ihnen beginnt der Austausch im Herbst 2019.

Mit den Rekordzahlen in vielen Kantonen steigt die Anzahl Steuerzahler, die 2017 von der Mini-Steuer-Amnestie profitiert haben, auf fast 30’000. Seit deren Einführung im Jahr 2010 haben nach Schätzung der Deutschschweizer Sonntagspresse rund 94’000 Menschen davon Gebrauch gemacht. Für Bund, Kantone und Gemeinden wären das mehr als 3 Milliarden Franken Mehreinnahmen.

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Verwirrung um Immobilien

Viele Steuerpflichtige, die sich bei den Steuerbehörden gemeldet haben, sind portugiesische, italienische oder spanische Staatsangehörige, die in ihrem Herkunftsland Immobilien besitzen. Die Idee, dass diese Güter Gegenstand des Informationsaustauschs sind und sowohl in der Schweiz wie auch im Herkunftsland besteuert werden sollten, löste bei den Einwanderer-Gemeinden heftige Emotionen aus.

Die Situation wurde allerdings nicht immer richtig verstanden. Zuerst muss klargestellt werden, dass der AIA nur Bankkonten und keine Immobilien betrifft. So werden beispielsweise die italienischen Behörden die Schweizer Steuerbehörden nicht über den Besitz eines Hauses in Italien informieren. Andererseits könnte der Austausch von Bankdaten die Steuerbehörden hellhörig machen und ihnen die Existenz einer Liegenschaft verraten, beispielsweise bei einer grossen Geldüberweisung nach einem Hausverkauf.

Zudem wird eine bereits im Ausland besteuerte Liegenschaft in der Schweiz nicht nochmals besteuert, wenn ein Doppelbesteuerungs-Abkommen besteht. Ändern wird sich einfach der Steuersatz auf dem in der Schweiz deklarierten Vermögen.

Nehmen wir ein fiktives Beispiel, um die Sache zu veranschaulichen: Ein Portugiese aus der Schweiz würde in seiner Schweizer Steuererklärung ein Vermögen von 50’000 Franken angeben, ohne jedoch sein Haus in Portugal im Wert von 200’000 Franken zu erwähnen. Dann müsste er auf den 50’000 Franken Vermögenssteuer zu einem vorgegebenen Steuersatz bezahlen. Gibt er von nun zusätzlich sein Haus in Portugal an, wird er insgesamt 250’000 Franken Vermögen versteuern müssen, aber zu einem höheren Steuersatz – wegen der Progression.

(Übertragung aus dem Französischen: Gaby Ochsenbein)

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