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Brüssel warnt vor “Rubik”-Verlockung

Steuerabkommen mit der Schweiz: Warnende Worte von EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta. AFP

Die EU-Kommission hat die 27 Mitgliedstaaten der Union davor gewarnt, mit der Schweiz zu ambitiöse bilaterale Steuerabkommen zu vereinbaren, wie das Grossbritannien und Deutschland getan haben. Die Schweiz sieht diese jedoch nicht gefährdet.

In einem am Montag an die dänische Finanzministerin Margrethe Vestager, deren Land den EU-Vorsitz hat, verschickten Brief hält EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta fest, die EU-Mitgliedstaaten sollten davon absehen, mit der Schweiz oder anderen Drittländern Steuerabkommen zu verhandeln, anzudiskutieren, zu unterzeichnen oder zu ratifizieren, falls gewisse Aspekte nicht geltendem oder künftigem EU-Recht entsprächen.

Das ist der Fall bei den so genannten “Rubik”-Abkommen, welche Grossbritannien und Deutschland im vergangenen Jahr mit der Schweiz abgeschlossen haben. Rubik schlägt als Alternative zum automatischen Informationsaustausch eine Abgeltungssteuer an Drittstaaten vor, mit der Wahrung der Anonymität des ausländischen Halters eines Kontos in der Schweiz.

Die Kommission hatte die Steuerabkommen von Grossbritannien und Deutschland mit der Schweiz schon kurz nach deren Unterzeichnung letzten Herbst kritisiert.

Die Diskussionen der EU-Kommission mit den beiden EU-Ländern zu den Steuerabkommen seien sehr detailliert gewesen, sagte Semeta vor den Medien in Brüssel. Die Länder hätten die Änderungen vorgelegt, die sie an den Abkommen vornehmen wollten. “Ich bin sicher, dass die endgültigen Versionen der Steuerabkommen genau so sein werden, wie wir es vereinbart haben”, erklärte der Steuerkommissar.

Schweiz sieht keinen Änderungsbedarf

Die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sieht die Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien nicht gefährdet. Auf die Aussagen des EU-Steuerkommissars Algirdas Semeta, wonach die Abkommen geändert würden, reagierte sie mit Erstaunen.

Sie wisse nicht, was die Ursache des Schreibens von Semeta sei, sagte sie gegenüber Schweizer Radio DRS. Es sei auch nicht an die Schweiz gerichtet.

Die EU-Kommission habe stets klar gesagt, dass solche Abkommen in der Kompetenz der einzelnen Staaten lägen, war die Bundesrätin Dienstag früh in der Sendung “Heute Morgen” zu vernehmen.

Die Schweiz habe vor einigen Wochen einen Lösungsvorschlag unterbreitet für jenen Teil, in dem sich die Abgeltungssteuer mit der Zinsbesteuerung überschneide. Was jetzt neu hinzugekommen sei, entziehe sich ihrer Kenntnis, sagte sie zu dem am Montag bekannt gewordenen Schreiben Semetas.

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel habe vor einem Monat ausdrücklich gesagt, dass sie das Abkommen mit der vorgesehenen Abgeltungssteuer möchte. Und Grossbritannien habe noch letzte Woche signalisiert, das Abkommen mit der Schweiz in Kraft zu setzen.

Grenzen nicht überschreiten

In dem am Montag verschickten Brief, der mit Kopie an alle EU-Finanzminister ging, hält Semeta zwar fest, dass die 27 Mitgliedsstaaten bilaterale Abkommen in Steuersachen verhandeln und abschliessen können. Gleichzeitig ruft er aber die Bereiche in Erinnerung, die nicht bilateral verhandelt werden dürfen.

Die EU-Kommission sieht seit Unterzeichnung der Abkommen mögliche Widersprüche mit bestehendem EU-Recht sowie mit dem bilateralen Zinsbesteuerungs-Abkommen Schweiz-EU. Steuerkommissar Semeta appellierte an die Schweiz, sich ebenfalls konstruktiv zu verhalten.

Nicht genehm sind der EU-Kommission unter anderem auch gewisse Konzessionen, die Deutschland und Grossbritannien der Schweiz gegenüber gemacht haben. Die beiden Länder erklärten sich namentlich bereit, den Zugang für Schweizer Operateure auf ihren nationalen Finanzmärkten zu erleichtern.

Kein Nachgeben gibt es für die EU auch in Bereichen, die bereits geregelt sind oder es künftig sein werden durch “die gemeinschaftliche Harmonisierung”, wie es im Brief von Steuerkommissar Semeta steht: “Das Prinzip der ausschliesslichen Kompetenz der EU gegenüber dem Ausland muss respektiert werden (…). Dies kann auch die Banken- und Investitions-Dienstleistungen betreffen.”

Nach Informationen von swissinfo.ch bleibt dieser Punkt indessen weiterhin strittig zwischen Brüssel auf der einen und London und Berlin auf der anderen Seite.

Für die EU ist klar: Nur geeint kann sie auf die Schweiz Druck ausüben; die Schweiz, die Meisterin in der Anwendung des Prinzips “teile und herrsche” ist.

Mandate prioritär

Die Steuerabkommen haben den EU-internen Revisionsprozess zur Zinsbesteuerung weiter gebremst. Blockiert sind zudem Mandate der Kommission für Neuverhandlungen mit der Schweiz und anderen Drittstaaten zur Erweiterung des Anwendungsbereichs in den bilateralen Zinsbesteuerungs-Abkommen.

Die Erteilung der Mandate für solche Verhandlungen mit Drittstaaten hat für Semeta “hohe Priorität”. Blockiert werden sie durch Österreich und Luxemburg. Semeta hofft nun auf eine Einigung bis zum Ende der dänischen Ratspräsidentschaft, also bis Ende Juni.

Unterstützung durch EU-Parlament

Am Montag, 5. März, hat Semeta die volle Unterstützung der liberalen Britin Sharon Bowles erhalten, die als Präsidentin der einflussreichen Kommission für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments amtiert.

Am Brüsseler Steuerforum erklärte sie, ein Grossteil der EU-Abgeordneten sähen die Rubik-Abkommen nicht gerne. Diese würden, einmal in Kraft gesetzt, London und Berlin den Vorteil verschaffen, ihre Kassen wieder füllen zu können, während sie der sakrosankten “Gemeinschaftsmethode” schadeten, die das Parlament in Strassburg immer verteidige.

Die mit Deutschland und Grossbritannien unterzeichneten “Rubik”-Abkommen zielen auf eine Regularisierung der nicht-deklarierten, unversteuerten Guthaben ab, die Staatsangehörige dieser beiden Länder in der Schweiz deponiert haben.
 
Zur Bereinigung der “Altlasten” soll eine Pauschalsteuer erhoben und das Geld unter Wahrung der Anonymität des Kontohalters an die Steuerbehörden in Deutschland und in Grossbritannien überwiesen werden. Die Rate für die Abgeltungssteuer soll dabei zwischen 19 und 35% liegen.
 
Für künftige Kapitalerträge soll dann eine Quellensteuer auf Zinsen und Dividenden erhoben werden. Für Deutschland wurde die Rate bei 26,375% festgelegt, gleich hoch wie die derzeitig geltende Steuerrate in Deutschland. Für Grossbritannien schwankt die Rate zwischen 27 und 48%, je nach Kategorie der Rendite auf dem Kapital. 

(Inputs und Übertragung aus dem Französischen: Jean-Michel Berthoud)

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