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Bund soll für Biberschäden aufkommen müssen

Vor 200 Jahren war der Biber in der Schweiz fast vollständig ausgerottet. Heute leben in der Schweiz rund 2800 Biber, 500 davon im Thurgau. (Symbolbild) Keystone/DPA dpa/A4514/_THOMAS WARNACK sda-ats

(Keystone-SDA) Nach dem Willen des Parlaments muss in Zukunft der Bund zahlen, wenn Biber Strassen, Kanalböschungen und andere Infrastrukturen beschädigen. Der Ständerat hat am Dienstag im zweiten Anlauf eine Standesinitiative des Kantons Thurgau angenommen.

Der Biber ist in der Schweiz geschützt, natürliche Feinde hat er nicht. Entsprechend wächst die Population, und mit ihr die Schäden, welche die Nager anrichten.

Vergütet werden heute nur Schäden, die Biber an Kulturen und Bäumen anrichteten. Der Kanton Thurgau wünscht nun auch eine Entschädigung für Schäden an Infrastrukturen. Laut einer Schätzung der Bundesverwaltung belaufen sich die Kosten schweizweit auf rund eine Million Franken.

Der Schadensdruck sei zu gross geworden, argumentierten die Befürworter der Standesinitiative. Bei dieser gehe es ja nicht um eine Jagderlaubnis, sondern um Entschädigungen.

Die Gegner zusätzlicher Entschädigungen argumentieren, stattdessen sollten die baulichen Massnahmen zur Prävention vorangetrieben werden. Zur Verhinderung von Schäden beitragen könnte auch das neue Gewässerschutzgesetz. Es gelte abzuwarten, welche Auswirkungen dieses habe.

Bei der ersten Abstimmung hatte der Ständerat die Initiative noch abgelehnt. Der Nationalrat stimmte ihr jedoch oppositionslos zu, worauf der Ständerat umschwenkte und das Anliegen mit 25 zu 12 Stimmen guthiess.

2800 Biber

Heute leben in der Schweiz rund 2800 Biber, 500 davon im Thurgau. Vor 200 Jahren war das Tier in der Schweiz fast vollständig ausgerottet worden. Ab den 1950er Jahren wurde der Biber in den Gewässern verschiedener Regionen der Schweiz wieder angesiedelt.

Der Biber ist einer der grössten Landschaftsgestalter im Tierreich. In ursprünglichen Landschaften baut er Dämme und beeinflusst damit die Vegetation und den Wasserhaushalt.

Die Standesinitiative geht nun zurück an die Kommission des Nationalrats, die einen Erlassentwurf ausarbeiten muss.

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