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Bundesanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen Falcon Bank

Die Zürcher Falcon Bank soll in Singapur in gravierender Weise die Geldwäschereigesetzgebung missachtet haben. Nach dem Lizenzentzug durch die Singapurer Zenteralbank (MAS) droht nun auch die Bundesanwaltschaft mit einer Verfahrenseröffnung. (Symbol) KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI sda-ats

(Keystone-SDA) Für die Zürcher Privatbank Falcon wird die Situation immer ungemütlicher. Dem Institut, das in den Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB verwickelt ist, droht nun auch Ungemach von Seiten der Bundesanwaltschaft.

Die Bundesanwaltschaft prüfe derzeit die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die Falcon Private Bank, schrieb die Ermittlungs- und Anklagebehörde am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Die Behörde hat demnach bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma die Herausgabe des Enforcement-Entscheides beantragt und wird im Anschluss an die Analyse über die Verfahrenseröffnung entscheiden. Weitergehend will sich die Bundesanwaltschaft derzeit nicht äussern.

In der Nacht hatte die Finma mitgeteilt, dass sie die Falcon Bank aufgrund der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld des malaysischen Staatsfonds 1MDB sanktioniert hat. Die Finma zieht den ungerechtfertigten Gewinn von 2,5 Millionen Franken ein und droht mit dem Entzug der Banklizenz.

Bereits entzogen worden ist der Bank die Lizenz in Singapur. Dies hatte die Singapurer Zentralbank (MAS), ebenfalls in der Nacht, mitgeteilt. Im Stadtstaat war zudem der Leiter der dortigen Niederlassung am 5. Oktober durch das Commercial Affairs Department verhaftet.

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