Keine doppelte Vaterschaft
Ein homosexuelles Paar aus der Ostschweiz hat mit Hilfe einer anonymen Eispenderin und einer Leihmutter in Kalifornien eine Familie gegründet. Dort sind solche Methoden der Fortpflanzungsmedizin zugelassen. Das kalifornische Obergericht hatte den genetischen Vater als leiblichen und dessen Partner als "zweiten Vater" anerkannt. Nicht so das Bundesgericht in Lausanne. Dieses anerkennt den Partner des leiblichen Vaters nicht als Elternteil. Die Umgehung des in der Schweiz geltenden Verbots soll nicht belohnt werden, argumentieren die Bundesrichter.
Bundesgerichts-Urteile haben immer auch Präjudiz-Charakter, an dem sich andere Richter orientieren. Aber was heisst das für die Kinder einer Leihmutterschaft?
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