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CH/Unternehmenssteuerreform: Rückwirkung soll im Aktienrecht geregelt werden

Bern (awp/sda) – Die kantonalen Finanzdirektoren widersprechen Bundesrätin Widmer-Schlumpf: Um die Steuerausfälle von bis zu 6 Mrd CHF zu bekämpfen, wollen sie die Verkürzung der Rückwirkungsfrist übers Aktienrecht regeln.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat es vor zehn Tagen vor den Medien abgelehnt, die Rückwirkungsfrist von 14 Jahren aufzuheben. Ihre Begründung: Dazu wäre ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren notwendig, das viel Zeit brauche. Sollte ein revidiertes Gesetz Anfang 2013 in Kraft treten, wäre ein Teil der Steuerausfälle bereits Tatsache, so Widmer-Schlumpf.
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) hat nun einen anderen Vorschlag, wie sie in einer Mitteilung vom Freitag schreibt. Statt über die Steuergesetze auf Bundes- und Kantonsebene solle die Verkürzung der Rückwirkung im Aktienrecht geregelt werden. Dieser Vorschlag soll der Bund prüfen, schreibt die FDK.
Durch diese Lösung würde die Änderung der kantonalen Steuergesetze entfallen, sagte FDK-Sekretär Andreas Huber-Schlatter auf Anfrage der SDA. Gesetzgebungstechnisch könne die Rückwirkung schneller verkürzt werden.
Bei der Unternehmenssteuerreform II entgehen dem Fiskus während zehn Jahren jährlich zwischen 400 und 600 Mio CHF. Grund für die Mindereinnahmen ist die lange Rückwirkungsfrist beim sogenannten Kapitaleinlageprinzip. Das Volk hatte diese 2008 gutgeheissen. Die FDK hält sie zwar für rechtlich zulässig, bezeichnet ihre Dauer aber als “unverhältnismässig”.
Insgesamt reisst die Reform ein Loch von bis zu 6 Mrd CHF in die Bundeskasse. Trotzdem will der Bundesrat nicht an der Steuerreform rütteln. Die Mindereinnahmen sind laut Widmer-Schlumpf “verkraftbar”.
cf

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