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Der Wald für das Wohl der Allgemeinheit

Die Schutzwälder stehen im Mittelpunkt des neuen Waldgesetzes. Keystone

Der Bund unterstützt weiterhin den Wald und seine Nutzung. Er fokussiert seine Leistungen jedoch auf die Schutzwälder und die Artenvielfalt.

Das Gesetz, das von der Regierung in die Vernehmlassung geschickt wurde, sieht weniger Mittel als bisher für die private Holz-Wirtschaft vor.

Der Bundesrat will jene Leistungen des Waldes und der Waldwirtschaft sichern, die der Allgemeinheit zugute kommen. Zudem soll die Waldwirtschaft verbesserte Rahmenbedingungen erhalten, damit wieder vermehrt Holz genutzt wird.

Das sind die Kernpunkte der Teilrevision des Waldgesetzes, die der Bundesrat am Mittwoch bis Ende Oktober in die Vernehmlassung geschickt hat. Der Bund konzentriert seine Kräfte und Geldmittel künftig auf die gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Dazu gehören der Schutz vor Naturgefahren und die biologische Vielfalt des Waldes.

Damit der Bund seine Ziele erreichen kann, verlangt er von den Kantonen die Ausscheidung sowie die Erhaltung und Verbesserung von Schutzwäldern und von Waldreservaten. Der Wald ist naturnah zu bewirtschaften, damit er gemäss dem Grundsatz der Nachhaltigkeit seine Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann.

Neue Rodungsregeln

Als Ersatz für bewilligte Rodungen besteht heute die Pflicht, in der Nähe eine gleich grosse Fläche aufzuforsten. Wo der Wald stark zunimmt (heute in den Alpen, im Jura und auf der Alpensüdseite), soll diese Pflicht gelockert werden.

In Gebieten, in denen eine erhebliche Zunahme der Waldfläche unerwünscht ist, können die Kantone die Grenze zwischen Wald und anderen Nutzungszonen definitiv festlegen. Neu entstehender Wald kann damit jederzeit wieder entfernt werden. Bis anhin ist das nur zwischen Wald und Bauzonen möglich.

Der Gesetzesentwurf sieht die Möglichkeit von Kahlschlägen in der Grösse von zwei Hektaren – rund zwei Fussballfelder – vor. Das soll den Einsatz von effizienten Holzernte-Methoden ermöglichen.

Zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten werden geschützte Herkunftsbezeichnungen für forstwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte eingeführt.

Für kommerzielle Holzernte- und Motorsägearbeiten im Wald soll neu ein obligatorischer Ausbildungsnachweis eingeführt werden.

Neue Finanzierung

Das Waldgesetz wird der neuen Finanz- und Aufgabenteilung (NFA) angepasst. Demnach sollen Abgeltungen und Finanzhilfen in der Regel mittels Programmvereinbarungen an die Kantone ausgerichtet werden, und zwar in Form von Globalbeiträgen und Pauschalen.

Die Variante der Streichung sämtlicher Bundessubventionen und aller Vorschriften für die Waldbewirtschaftung lehnte der Bundesrat ab. Dennoch habe die Konzentration des Bundes auf Schutzwald und Biodiversität einen teilweisen Wegfall von staatlicher Unterstützung im privatwirtschaftlichen Bereich zur Folge.

Der laufende Strukturwandel in der Waldwirtschaft werde dadurch verstärkt, was unter anderem Auswirkungen auf das Arbeitsplatzangebot haben werde.

Angesichts der finanziellen Situation des Bundeshaushaltes wird die Vorlage finanzneutral gehalten. Aus ordnungspolitischen Überlegungen (Eingriffe des Bundes in die Marktwirtschaft) verzichtet der Bundesrat auf die im Waldprogramm Schweiz geforderte Ausweitung der Investitionskredite auf Teile der Holzwirtschaft.

swissinfo und Agenturen

Waldfläche: 1,2 Mio. ha (ca. 30% der Landesoberfläche)
Schutzwaldfläche: 0,093 Mio. ha (rund 9% der Waldfläche)
Eigentumsverhältnisse: 73% öffentlicher Wald, 27% Privatwald
Holzzuwachs: 9,8 Mio. m3/Jahr
Holznutzung: 5,0 Mio. m3/Jahr
Holzverbrauch: 7,0 Mio. m3/Jahr

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