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Die Schweiz als innereuropäischer Steuer-Spaltpilz

EU-Steuerkommissär Algirdas Semeta will überprüfen, ob die bilateralen Steuerabkommen der Schweiz dem Fiskal-Rahmenabkommen mit der EU entsprechen. Reuters

Die Doppelbesteuerungs-Abkommen, welche die Schweiz mit Deutschland und England abgeschlossen hat, sorgen innerhalb der EU für Misstöne. Laut Luxemburg haben sie Folgen in den Neuverhandlungen, wie Spargelder versteuert werden.

Die “Rubik” genannten Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA), die auf dem Prinzip einer Abgeltungssteuer basieren, sind im August parafiert worden und sollten im Herbst unterzeichnet werden, bevor die Ratifikationsprozedur beginnt. Ihr Inkrafttreten ist auf Anfang 2013 vorgesehen. 

Die DAB versuchen, zwei Ziele unter einen Hut zu bringen: Erstens von der “Privatsphäre” der Schweizer Bankkunden möglichst das noch erhalten, was übrig geblieben ist (neue Version des Bankgeheimnisses), und zweitens die leeren Staatskassen in Berlin und London dennoch mit einigen Milliarden zu stopfen

Das “Rubik”-System basiert auf zwei Prinzipien: Die – anonyme – Legalisierung unversteuerter Gelder, die Deutsche und Engländer auf Schweizer Banken halten, mit Blick auf die Vergangenheit. Und die effektive Versteuerung aller Kapitalrenditen und -profite in Zukunft.  

Abgegolten werden sie an der Quelle, in der Schweiz. Der Steuersatz bewegt sich zwischen 20 und 25% bei der nachträglichen Legalisierung. Bei den künftigen Erträgen sind je nach geltendem Steuersatz in Deutschland und England zwischen rund 27 und 48% vorgesehen. Für das Eintreiben und Überweisen erhält die Schweiz einige Zugeständnisse.

Geplante Zusammenkunft am 22. September

Sind dieses “Rubik”-Abkommen nun kompatibel mit der europäischen Steuerreglementierung von Sparguthaben, die zur Zeit neu ausgehandelt wird, und mit dem Steuerabkommen, das die Schweiz 2004 mit der EU abgeschlossen hat?

Für den EU-Steuerkommissär Algirdas Semeta ist die Sache noch nicht erledigt: “Die Abkommenstexte sind noch nicht erhältlich”, sagte er am 8. September vor den Medien, “ich hoffe aber, dass Deutschland und England sie am 22. September vorlegen werden, wenn sich die EU-Arbeitsgruppe der 27 in Steuerangelegenheiten treffen wird. Bis dann dürfte eine Stellungnahme schwierig sein.”

Laut Semeta hätten zahlreiche Kontakte mit Deutschland und Grossbritannien bestanden, wobei ihm versichert worden sei, dass diese bilateralen Abkommen weder die EU-Direktiven zur Besteuerung von Spaguthaben noch das Steuerabkommen EU-Schweiz verletzten.

“Wir werden das überprüfen”, so Semeta. “Dabei ist aber vom internationalen Recht her klar, dass das Steuerabkommen EU-Schweiz über den bilateral ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommen steht.”

Einige Beobachter in Brüssel geben sich optimistisch: Die jüngsten DBA könnten die Neuverhandlungen über die steuerliche Behandlung der Sparguthaben zwischen der EU und der Schweiz erleichtern. Die DBA deckten ohnehin einen grösseren Bereich ab als das derzeitige EU-Schweiz-Abkommen.

Dies könnte Brüssel helfen, die Schweiz zu überzeugen, den Inhalt des Abkommens auf weitere Geltungsbereiche auszudehnen, um einen besseren Ausgleich zwischen Abgeltungssteuer einerseits und automatischem Informationsaustausch andererseits zu finden.

Luxemburg begehrt auf

Doch Luxemburg zumindest könnte einen Knebel in die Räderwerke der Kommission werfen. Sein Finanzminister “konstatiert, dass das Modell der Abgeltungssteuer – für das Luxemburg sich immer eingesetzt hat – eine zentrale Rolle innerhalb der Abkommen spielt”. Diese müssten deshalb einen Einfluss auf die laufenden Verhandlungen über die EU-Direktiven bei der Sparguthaben-Versteuerung haben.

Mit anderen Worten: Wenn Deutschland und das Vereinigte Königreich im Abkommen mit der Schweiz das Bankgeheimnis akzeptieren, sieht Luxemburg keinen Grund, weshalb sie es im Umgeld mit Luxemburg und Österreich EU-intern nicht auch tun können.

Semeta möchte das aber nicht so verstanden haben. “Die automatische Informationsaustausch ist innerhalb der EU die Regel. Der Umstand, dass Luxemburg und Österreich mit Abgeltungssteuern arbeiten, ist nur als Übergangslösung vorgesehen.” Für Drittländer jedoch (wie die Schweiz) sei die Sachlage anders. Da verlange die EU, dass diese Länder “gleichwertige Massnahmen wie jene in der EU” verwenden, und nicht “identische Massnahmen”.

Was zähle, sei das Respektieren der OECD-Standards betreffend den Informationsauftausch auf Anfrage, so Semeta. Solche Präzisierungen versprechen noch Einiges an verbalen Waffengängen. 

Die Schweiz hat Berlin und London Einiges abgeben müssen (falls “Rubik” in Kraft tritt).

Die Schweizer Banken zahlen ein Akkonto von rund 1,7 Mrd. Euro an Deutschland und mehr als 415 Mio. an Grossbritannien. 

Eine “Loyalitätsklausel” verbietet es ihnen zusätzlich, ihrer Kundschaft anzubieten, ihr Vermögen nach Singapur oder nach anderen Steuerparadiesen weiterzulagern.  

Sie werden über diese “Kapitalflucht” auch Statistiken liefern.

Die Schweiz hat sich zusätzlich verpflichtet, jährlich bei rund 500 Anfragen Informationsauskünfte zu geben.

Dafür erhält die Schweiz die Zusicherung, dass London und Berlin keine Informationen mehr aus gestohlenen Datenquellen wie CDs etc. bezieht.

Die Schweiz erhält für ihre Banken auch endlich den Zugang zu den britischen und deutschen Finanzmärkten zugesichert.

Auch riskieren Mitarbeitende von Schweizer Banken nicht mehr, strafrechtlich verfolgt zu werden.

(Übetragung aus dem Französischen: Alexander Künzle)

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