Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Die Schweiz und die Todesstrafe

Die Geschichte zur Abschaffung der Todesstrafe in der Schweiz ist lang und durchlief viele Episoden.

1942 erhielt die Schweiz ein einheitliches Strafrecht, das die Todesstrafe verbietet.

In der alten Eidgenossenschaft waren Hinrichtungen nichts Aussergewöhnliches. Die Kantone waren autonom und richteten nach Gewohnheitsrecht oder nach dem “Peinlichen Helvetischen Gesetzbuch” von 1799.

Darin wurde nur noch die Enthauptung gestattet. Grausame Hinrichtungsarten wie Ertränken oder Verbrennen waren verboten.

Im 19. Jahrhundert wurde die Todesstrafe fast nur noch für schwere Delikte wie Mord oder Brandstiftung verhängt, selten für Diebstahl. So wurden in Basel 1819 drei Räuber öffentlich exekutiert.

Der moderne Bundesstaat von 1848

1848, als der Bundesstaat gegründet wurde, kannten noch alle Kantone die Todesstrafe. Die neue Bundesverfassung verbot ihnen lediglich, diese für politische Verbrechen zu verhängen.

Sieben liberale Kantone setzten sich für die Aufhebung der Todesstrafe für zivile Vergehen ein. 1874 erlangte das Verbot erstmals landesweite Gültigkeit in der revidierten Bundesverfassung.

Zwischen 1848 und 1874 wurden 95 Todesurteile verhängt, 38 davon wurden vollstreckt.

In einer Teilrevision der Verfassung wurde die Todesstrafe in 10 Kantonen wieder eingeführt.

In den 155 Jahren seit der Gründung des modernen Bundesstaates wurden in Helvetien 47 Menschen den Scharfrichtern übergeben.

Letzte zivile Hinrichtung

Am 18. Oktober 1940 um 1.55 Uhr wurde der Dreifachmörder Hans Vollenweider in Sarnen, Obwalden, mit der Guillotine hingerichtet. Es war die letzte zivile Hinrichtung in der Schweiz.

Während des Zweiten Weltkrieges wurden 17 Wehrmänner als Landesverräter verurteilt und anschliessend erschossen.

1942, mit Inkrafttreten des zivilen Strafgesetzbuches, wurde die Todesstrafe abgeschafft.

1992 wurde die Todesstrafe auch im Militärstrafrecht abgeschafft.

Seit 1999 ist das Verbot der Todesstrafe auch in der Bundesverfassung verankert.

swissinfo, Gaby Ochsenbein

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft