Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Rechtliche Schwierigkeiten mit Online-Kommentaren in der Schweiz

apps
Soziale Medien: Wichtig für die Demokratie, schwierig zu überwachen. Keystone

Schon bevor das Internet zur Tribüne für jeden und alles wurde, war die Linie zwischen freier Meinungsäusserung und Diskriminierung schwierig genug zu definieren. Soziale Medien und unmittelbare Kommunikation haben dies zu einem Minenfeld gemacht, wie ein Fall aus der Schweiz zeigt.

Im Oktober 2017 filmte jemand in der Nähe des Bahnhofs der Nordwestschweizer Stadt Delsberg eine Auseinandersetzung zwischen zwei Jungen und stellte den Film ins Netz. Er zeigt, wie sich der eine Junge dem anderen nähert, diesen zu Boden wirft, und wie beide darauf ihres Weges gehen.

Nachdem der Film 50’000 Mal angesehen und 20’000 Mal geteilt worden war, sorgte die Mutter des angegriffenen Jungen auf Anraten der örtlichen Polizei dafür, dass das Video vom Netz genommen wurde. Weshalb? Viele der mehreren Hundert Kommentare fokussierten sich auf die Hautfarbe: Der Aggressor war dunkel-, der Angegriffene hellhäutig, und die Diskussion führte zu einer Spirale von Hasstiraden, viele davon gegen Eingewanderte.

Noch bevor der Angreifer gefunden wurde, warnte die Bezirksstaatsanwaltschaft davor, dass jegliche Kommentare, die zu Hass oder Rache aufrufen, gerichtlich verfolgt und von der Justiz geprüft würden; der Fall wurde komplex.

Die rechtliche Basis

Wer und was kann in solchen Fällen verfolgt werden? Das Beispiel zeigt gleichzeitig die Schwierigkeit, das Internet zu überwachen und das wachsende Gefühl, dass dies wegen zunehmenden Fällen von Online-Missbrauch, -Beschimpfungen und -Belästigungen nötig wird.

Freie Meinungsäusserung, ein ähnliches Konzept wie die amerikanische Meinungsfreiheit, ist im Schweizer Recht seit 2000 fest verankert. Artikel 16 der BundesverfassungExterner Link spricht jeder Person das Recht zu, Meinungen und Informationen zu bilden, zu äussern, zu verbreiten und zu empfangen.

Mehrere internationale Verträge und Abkommen, welche die Schweiz unterzeichnet hat, schreiben ebenfalls die freie Meinungsäusserung als lebenswichtigen Bestandteil des Bürgerlebens fest – besonders Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechts-Konvention.

Doch die Schnittstelle zwischen diesem Grundrecht und den Bürgerpflichten eines jeden gegenüber anderen und dem Staat ist kompliziert. In der Schweiz manifestiert sich die Kehrseite der Meinungsfreiheit vor allem die drei gesetzlichen Bestimmungen: Artikel 261 des Schweizerischen StrafgesetzbuchesExterner Link, der rassistische und antireligiöse Äusserungen verbietet; Artikel 173 aus der gleichen Sammlung, der Ehrverletzungen unter Strafe stellt; und Artikel 28 des Zivilgesetzbuches, der “persönliche Rechte” garantiert.

Gemäss diesen Vorschriften sind Fälle mit spezifischen rassistischen oder antireligiösen Elementen, darunter auch die Leugnung des Holocaust, direkt mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren oder einer Geldstrafe zu bestrafen. Andere Fälle, wie Angriffe auf nicht erwähnte Minderheiten wie etwa Personen aus dem LGBT-Bereich (sexuelle Orientierungen), sind ebenfalls strafbar, müssen aber unter dem breiteren Schirm der Ehre und der Persönlichkeitsrechte ausgetragen werden.

Schwierige Netzüberwachung

Doch solche Bestimmungen durchzusetzen, ist eine grosse Herausforderung. Erstens sind die Definitionen von Rassismus, Vorurteilen, Würde usw. innerhalb des Rechtssystems interpretierbar. Was für jemanden eine Tatsache ist, ist für andere oft eine Verunglimpfung.

Laut der Informationspattform humanrights.ch gibt es in der Schweiz keine offizielle Definition von “Volksverhetzung”, auch wenn die Vereinten Nationen (UNO) eine Liste mit unverbindlichen KriterienExterner Link herausgegeben hat, um solche zu erkennen.

Dann steht die Frage im Raum, wie die Millionen von Kommentaren zu überwachen sind, die täglich geschrieben werden. Die Westschweizer Tageszeitung Le TempsExterner Link berichtet, dass in der Schweiz kürzlich die ersten Internet-Polizisten angestellt wurden. Sie sollen Online-Debatten verfolgen und nötigenfalls eingreifen. Gemäss dem Bericht sollen sie auch Jugendliche in der Öffentlichkeit ansprechen und für das Thema sensibilisieren. Doch es bleibt abzuwarten, ob solche Massnahmen auch unter der Spitze des Eisbergs wirken können.

Und auch wenn die Polizei bei rassistischen und religiösen Anstachelungen Massnahmen zur Strafverfolgung einleiten kann, liegt es in anderen Fällen an Einzelpersonen oder Gruppen, eine Beschwerde einzureichen. Für diejenigen, die mit den Feinheiten der Meinungsfreiheit nicht vertraut sind, kann dies schwierig sein.

Hilfe finden Betroffene zum Beispiel bei netzcourage.ch. Gegründet von einer Zuger Politikerin, die nach einem Sex-Skandal 2014 selber Opfer von Verunglimpfungen in Internet geworden war, bietet diese Gruppe rechtliche und persönliche Beratung für Personen an, die sich benachteiligt fühlen.

Selbstregulierung

Momentan bleibt die Beweislast bei Einzelpersonen, und der Staat setzt die bestehenden Gesetze durch: sei es durch die Rechtsprechung oder durch Bildungsprogramme, die auf Online-Verhalten fokussieren (das Innendepartement arbeitet derzeit an einem solchen Vorhaben).

Nach grossen Fake-News-Skandalen verlangen einige auch, dass Technologie-Giganten wie Facebook und Twitter eine wichtigere Rolle einnehmen, wenn es darum geht, was auf deren Seiten läuft. Gegenwärtig bietet Facebook die Möglichkeit an, unangemessene Nachrichten zu melden (Facebook prüft diese und entfernt Inhalte, die Menschen aus rassistischen, religiösen oder anderen Gründen angreifen). Twitter friert manchmal offensive Benutzerkonten ein und plant gegenwärtig eine Verschärfung der RegelnExterner Link gegen Hasstiraden und Einschüchterungen.

Solche Aktionen aber bleiben freiwillig, zumindest in der Schweiz. Im Mai entschied sich die Landesregierung (Bundesrat) dagegen, dem Beispiel Deutschlands zu folgen, das strengere Gesetze für Firmen im Bereich Soziale Medien einführt. Die Begründung: Vorerst sei das existierende Recht ausreichend, kombiniert mit der Tendenz der Industrie, sich selber zu regulieren, um Online-Nutzer zu schützen. Die Regierung erklärte aber auch, das Thema im Auge zu behalten.

(Übertragung aus dem Englischen: Christian Raaflaub)

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft