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Freisprüche für Moritz Suter und André Dosé

Ex-CEO André Dosé (links), und Gründer Moritz Suter während einer Prozesspause in Bellinzona. Keystone

Die früheren Crossair-Verantwortlichen tragen keine Schuld am Flugzeugabsturz von Bassersdorf. Das Bundesstrafgericht hat den Airline-Gründer Moritz Suter und den damaligen CEO André Dosé freigesprochen.

Damit hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona die beiden Hauptangeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Auch die vier weiteren angeklagten ehemaligen Crossair-Angestellten wurden freigesprochen.

Das dreiköpfige Gremium des Bundesstrafgerichts kam in seinem Urteil zum Schluss, dass die Anklage der Bundesanwaltschaft nicht haltbar sei. Es folgte damit weitgehend der Argumentation der Verteidiger.

So sei beispielsweise das Rapportwesen bei der Crossair zweckmässig gewesen, hielt das Gremium fest. Auch eine Unterdotierung der Flugsicherheitsabteilung sei nicht erwiesen, ebenso wenig eine generelle Angstkultur in der Firma.
Auch an der Umschulung des Unglückspiloten hatte das Bundesstrafgericht nichts
zu kritisieren.

Für den Bund kommt der Prozess teuer zu stehen. Die Freigesprochenen erhalten gemäss Antrag der Verteidigung einen Schadenersatz im Umfang von insgesamt rund 850’000 Franken, den grössten Teil davon für die Kosten der Verteidigung. Dosé und Suter erhalten eine Entschädigung von 161’000 respektive 139’000, die anderen je 100’000 Franken.

Bericht des Büros für Flugunfalluntersuchung

Am Abend des 24. November 2001 war in einem Waldstück bei Bassersdorf ein Crossair-Jumbolino im Anflug auf den Flughafen Kloten abgestürzt. Beim Unglück kamen 24 Menschen – darunter die beiden Piloten – ums Leben, neun wurden zum Teil schwer verletzt.

In seinem Untersuchungsbericht vom Januar 2004 kam das Büro für Flugunfalluntersuchung des Bundes zum Schluss, dass der Absturz auf Fehler des übermüdeten 57-jährigen Piloten zurückzuführen sei.

Zeugen hatten die Qualifikation des Piloten während des Prozesses stark in Frage gestellt.

Der Pilot steuerte laut Bericht die Maschine trotz denkbar schlechten Sichtverhältnissen unter die vorgeschriebene Mindestflughöhe und touchierte dabei einen Baum. Als er den Fehler bemerkte, leitete er ein erfolgloses Durchstartmanöver ein.

Dosé: Rücktritt als Swiss-CEO wegen Strafverfahren

Die Bundesanwaltschaft (Staatsanwalt des Bundes) hatte den sechs Angeklagten vorgeworfen, mit ihrem Verhalten und Versäumnissen zum Absturz in Bassersdorf beigetragen zu haben, und forderte bedingte Haftstrafen (Bewährungsstrafen) von bis zu zwei Jahren.

Sie sah das Unglück als Folge einer “Angstkultur” bei der Fluglinie, die zur bewussten Missachtung von Vorschriften geführt habe.

André Dose hatte seinen Rücktritt als CEO der Swiss im März 2004 mit der gegen ihn laufenden Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Absturz von Bassersdorf begründet.

Reaktionen auf das Urteil

Suter zeigte sich erleichtert über das Urteil. Für die Familie des Piloten seien die Vorwürfe schlimm gewesen. Dosé sagte, die Tragödie von Bassersdorf sei eine Verkettung von unglücklichen Umständen gewesen, die man nicht
habe verhindern können.

Die Bundesanwaltschaft nahm die Urteile mit einer “gewissen Genugtuung” zur Kenntnis. Immerhin habe sich das Gericht detailliert mit der Anklage auseinandergesetzt, den Urteilsspruch differenziert begründet und sei namentlich der unsachlichen Argumentation der Verteidigung nicht gefolgt.

Dass die Beurteilung des Falles schwierig sei, sei sich die Bundesanwaltschaft von Anfang an bewusst gewesen. Sie werde sich nach “eingehender Analyse” der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob sie dieses an das Bundesgericht
weiterziehe.

swissinfo und Agenturen

Im November 2001 stürzte ein Crossair-Jumbolino in Bassersdorf ab.

24 Menschen starben, 9 Passagiere überlebten.

Hauptursache war ein Piloten-Fehler, so der Untersuchungsbericht; der Kapitän flog zu tief.

Die Bundesanwaltschaft ermittelte u.a. gegen Crossair-Gründer Moritz Suter, André Dosé (damals CEO der Crossair) und André Auer (Ex-Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt).

Suter und Dosé waren der fahrlässigen schweren Körperverletzung und der fahrlässigen Tötung angeklagt.

swissinfo.ch

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