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Freiwilliger Verzicht auf Bankgeheimnis

Bei der Verrechnungssteuer sollen Personen in der Schweiz künftig die Wahl haben: Entweder wählen sie den Steuerabzug mit Rückerstattung, oder die Bank meldet die Vermögenswerte und den Ertrag der Steuerverwaltung, was einem freiwilligen Verzicht auf das Bankgeheimnis gleichkommt. Die Reform sei insbesondere im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch wichtig, erläutert die Regierung ihre Reformpläne. Zum einen werde der Schweizer Kapitalmarkt für ausländische Investoren attraktiver, zum anderen soll das neue System besser gegen Steuerhinterziehung wirken.

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