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TV-Bericht über ärgerliche AHV-Lücke für Auslandschweizer

Senior am Strand
Wenn Auslandschweizer im Alter in die Schweiz zurückkehren möchten, sollten sie sparen. Keystone

Wer in ein EU- oder Efta-Land auswandert, kann nicht freiwillig in die Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) einzahlen. Schuld daran ist das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der EU. Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen in anderen Ländern können nämlich vorsorgen.

Dank Personenfreizügigkeit können Schweizer und Schweizerinnen relativ unkompliziert in EU-Länder auswandern und dort arbeiten. Viele nutzen das, um einige Jahre berufliche und private Erfahrungen im Ausland zu sammeln. 2017 lebten über 450’000 Schweizer und Schweizerinnen in einem EU- oder Efta-Land.

Damit verbunden ist aber eine Falle, auf die das Schweizer Fernsehen SRF nun aufmerksam macht: Sie bezahlen Rentenbeiträge in dem Land, in dem sie arbeiten. Die Teilrente aus dem EU-Ausland kann den AHV-Rentenausfall in der Schweiz aber nicht wett machen. Bei einer allfälligen Rückkehr in die Schweiz rächt sich das. Inlandschweizer können 5 Jahre rückwirkend Beiträge zahlen, doch Rückkehrern aus dem Ausland ist das verwehrt. Die Sendung “Kassensturz” widmet dieser Problematik am 8. Januar einen einen ausführlichen Beitrag (er wird auf swissinfo.ch abrufbar sein).

Personenfreizügigkeit verunmöglicht Beiträge

Auslandschweizer, die in einem aussereuropäischen Land wohnen, haben die Möglichkeit, während ihres Auslandaufenthalts der freiwilligen AHV beizutretenExterner Link und damit Beitragslücken zu vermeiden. Auslandschweizern im EU/Efta-Raum ist dies jedoch verwehrt!

Denn das Personenfreizügigkeits-Abkommen zwischen der EU und der Schweiz hält fest, dass Bürger nur in ein einziges Rentensystem einzahlen können. “Es kann ja nicht sein, dass wir wegen dem Personenfreizügigkeits-Abkommen für unsere Leute derartige Nachteile nachher haben”, sagte Rino Büchel, ein Parlamentarier der Schweizerischen Volkspartei (SVP) gegenüber dem Kassensturz.

Wenig Geld im Alter

Lücken bei der AHV können empfindlich ins Geld gehen, wie der Kassensturz am Beispiel einer heute 30-jährigen Frau mit einem Jahreseinkommen von 100’000 Franken zeigt: Die Maximalrente wäre 25’044 Franken AHV im Jahr. Mit einer Lücke von vier Jahren bei den bisherigen Einzahlungen wäre die AHV-Rente noch 22’764 Franken. Das wären 2’280 Franken weniger. Jährlich!

Bis die Politik eine Lösung gefunden hat, heisst es also für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Sparen, sparen, sparen. Damit sie im Alter nicht aus finanziellen Gründen gezwungen sind, im Ausland zu bleiben.

Sendungshinweis: Mehr zum Thema erfahren Sie in der Sendung KassensturzExterner Link am 8. Januar 2019 um 21.05 Uhr auf SRF 1.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie im FactsheetExterner Link der Auslandschweizer-Organisation.

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