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Gericht bewilligt Versuche mit Affen an Uni und ETH Zürich

Die Universität und ETH Zürich können ihre beantragten Versuche mit Makaken Affen durchführen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Bewilligung abgewiesen. (Archivbild) KEYSTONE/AP/JOERG SARBACH sda-ats

(Keystone-SDA) Die Universität und die ETH Zürich können Versuche mit Primaten durchführen: Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat eine Beschwerde gegen die Bewilligung abgewiesen. Tierschutzorganisationen kritisieren den Entscheid als “bedenklich” und “empörend”.

Forscher des Instituts für Neuroinformatik der Uni und ETH Zürich wollen das “komplexe Zusammenspiel von Nervennetzen in der stirnseitigen Hirnregion” besser verstehen. Sie versprechen sich dadurch neue Erkenntnisse für die künftige Behandlung von psychischen Erkrankungen – etwa Schizophrenie.

Diese Erkenntnisse sollen mit Hilfe von Tierversuchen gewonnen werden: Uni und ETH haben deshalb vor rund drei Jahren ein Gesuch für mehrmonatige Hirnexperimente mit zwei Affen gestellt. Bei Makaken sei der präfrontale Cortex ähnlich strukturiert wie bei Menschen, schreiben die beiden Hochschulen in einer Medienmitteilung vom Donnerstag.

Das Veterinäramt des Kantons Zürich bewilligte diesen Versuch im Juli 2014 auf Antrag der elfköpfigen Tierversuchskommission. Drei ihrer Mitglieder – die drei Vertreter von Tierschutzorganisationen – legten gegen diese Bewilligung Rekurs ein. Diesen lehnte der Regierungsrat im Dezember 2015 ab. Und nun wies auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Beschwerde ab.

Güterabwägung zugunsten Forschung

Das Urteil wurde im Detail noch nicht veröffentlicht. Aber das Verwaltungsgericht hat offenbar wie zuvor der Regierungsrat in einer Gesamtbetrachtung befunden, dass der möglich Nutzen des Tierversuches die für die beiden Makaken entstehenden Belastungen überwiegt.

Uni-Rektor Michael O. Hengartner wird in der Medienmitteilung denn auch mit den Worten zitiert: “Wie die sorgfältige Güterabwägung aller Instanzen bisher gezeigt hat, überwiegen die möglichen wissenschaftlichen Erkenntnisse dieser Studie.”

Die beiden Hochschulen seien sich der grossen Verantwortung gegenüber den Tieren bewusst, hält Hengartner weiter fest. Sie würden “respektvoll mit den uns anvertrauten Makaken umgehen”. So sei die Zahl der Versuchstiere auf das Minimum beschränkt. Deren Belastung soll so gering wie möglich gehalten werden.

Harsche Kritik von Tierschützern

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kritisiert die Bewilligung für die Primatenversuche hingegen scharf: Das Leiden der Versuchsaffen sei massiv, die Tiere würden sowohl in ihrer körperlichen Integrität als auch in ihrer Würde erheblich verletzt.

“Mit fixiertem Kopf werden die Affen gezwungen, jeden Tag während mehrere Stunden mit den Augen Aufgaben an einem Bildschirm zu lösen”, schreibt TIR. Für die richtige Lösung erhielten die Tiere ein paar Tropfen Flüssigkeit. Ansonsten würden sie, um sie zur Kooperation zu bewegen, durstig gehalten.

Das Tierleid werde von den Forschern systematisch heruntergespielt, hält auch der Zürcher Tierschutz fest. Die Aufgaben der Versuchstiere würden “zynisch als freiwillige Computerspiele beschönigt, Begriffe wie Sklavenarbeit oder Folter wären angemessener”.

Von einem “klaren Fehlurteil” spricht Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz. Es gehe nicht nur um diesen Einzelfall: “Die Forschenden erhoffen sich einen Freipass für eine ganze Serie langjähriger Primatenversuche.”

Die Vorbereitungen starten

Sobald der Entscheid des Verwaltungsgerichts rechtskräftig ist, wollen die Forscher des Instituts für Neuroinformatik die Vorbereitungen zu ihrer Studie einleiten. Als erstes werden die Tiere aus einer anerkannten Zucht ausgewählt und nach Zürich gebracht.

Danach werden die Makaken “eingeführt und spielerisch an ihre Aufgaben herangeführt”, heisst es in der Mitteilung. Erst wenn die Affen ihre Verhaltensaufgaben weitgehend stressfrei lösen, seien die erhobenen Daten auch aussagekräftig, wird der Forschungsleiter Valerio Mante zitiert. Mit den eigentlichen Versuchen könne frühestens im Herbst begonnen werden.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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