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Gericht verurteilt muslimischen Vater zu Geldstrafe

Ein muslimischer Vater aus St. Margrethen weigerte sich, seine Töchter ins Schulschwimmen zu schicken. Das Kreisgericht Rheintal verurteilte ihn unter anderem deshalb zu einer Geldstrafe und einer Busse. (Symbolbild) KEYSTONE/PETER SCHNEIDER sda-ats

(Keystone-SDA) Ein muslimischer Familienvater aus St. Margrethen SG ist vom Einzelrichter des Kreisgerichts Rheintal zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden. Er hatte die Teilnahme seiner Töchter am Schulschwimmen und an einem Lager verweigert.

Der Einzelrichter sprach den 40-jährigen Bosnier am Mittwoch der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, der Widerhandlung gegen das kantonale Volksschulgesetz und des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig. Die Geldstrafe beträgt 100 Tagessätze zu 30 Franken. Hinzu kommt eine Busse von 1000 Franken.

Vom Vorwurf, er habe die Teilnahme seines Sohnes an einem Singspiel in der Schule in der Weihnachtszeit verhindert, wurde der Familienvater freigesprochen.

Der Einzelrichter erklärte dem Verurteilten, er verhindere mit seinem Verhalten die Integration seiner Kinder. Er komme ihm vor wie ein “muslimischer Winkelried, der eine Bresche in die feindlichen Reihen schlagen will”, sagte der Richter.

Anklage forderte Freiheitsstrafe

Die Staatsanwältin hatte für den einschlägig vorbestraften Mann eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten und eine Busse gefordert. Dem “Wiederholungstäter”, der seit 1990 in der Schweiz lebt, fehle es an Integrationsbereitschaft und Respekt vor der schweizerischen Rechtsordnung.

Der Mann sei unbelehrbar und narre immer wieder die Behörden. Eine Geldstrafe oder eine Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit bringe nichts. Die Staatsanwältin warf dem gläubigen Muslim vor, extreme Ansichten über Twitter zu verbreiten. Seine Kinder würden mit der Scharia aufwachsen.

Der Verteidiger relativierte die Vorwürfe und forderte einen Freispruch vom Hauptvorwurf der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. “Ehrenwerte religiöse Gründe” milderten die Schuld des Angeklagten. Pflichtverletzungen und Versäumnisse habe es aber gegeben, räumte der Verteidiger ein.

Die Familie habe ihre jüngere Tochter zwar nicht in den obligatorischen Schwimmunterricht der Schule geschickt. Die Kinder könnten aber dank privatem Schwimmunterricht schwimmen. Dass der Sohn vor Weihnachten 2014 nicht am Singspiel “Weihnachtsgeist” seiner Klasse teilnahm, sei ein Versehen gewesen.

Gewissenskonflikt

Zum Vorwurf, er habe seine ältere Tochter nicht am Winterlager ihrer Realschule teilnehmen lassen, sagte der Vater, dies sei nicht mit seinem Glauben vereinbar. Die Behörden von St. Margrethen würden ihn immer wieder in einen Gewissenskonflikt bringen. Lieber gehe er ins Gefängnis, als dass er seine Glaubensregeln breche.

Die Familie liegt sei Jahren mit den Behörden ihres Wohnorts im Streit. Die Eltern wurden bereits 2015 wegen ähnlicher Vorwürfe verurteilt. Ende 2015 erhielten sie von der Staatsanwaltschaft erneut Strafbefehle. Der Mann focht diesen an, weshalb jetzt der Einzelrichter des Kreisgerichts die Sache beurteilen musste.

Die Ehefrau wurde wegen der genau gleichen Vorwürfe per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie erhob dagegen ebenfalls Einsprache, zog diese aber dann zurück, so dass ihre Verurteilung rechtskräftig wurde.

Kopftuch-Streit

In einem weiteren Prozess erhielt die Familie Ende 2015 vom Bundesgericht Recht: Der älteren Tochter wurde erlaubt, mit Kopftuch zur Schule zu gehen. In jenem Verfahren wurde die Familie vom Islamischen Zentralrat der Schweiz unterstützt.

Im Strafbefehl gegen den Mann forderte die Staatsanwältin auch, ein Widerruf der Niederlassungsbewilligung sei durch das kantonale Migrationsamt zu prüfen. Der Mann, der als Beruf Chauffeur angab, ist arbeitslos, und die Familie lebt von der Sozialhilfe.

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