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Nur wenige wollen Schweizer werden

Ein Schweizer Pass steckt in einer Brusttasche eines Hemdes.
Erleichterte Einbürgerung: Der dritten Generation von Ausländern und Ausländerinnen steht diese Möglichkeit seit einem Jahr offen. © Keystone / Christian Beutler

Seit einem Jahr können sich Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation in der Schweiz erleichtert einbürgern lassen. Doch nur gut 1000 machten vom neuen Gesetz Gebrauch. Dafür gibt es wohl mehrere Gründe.

Im ersten Jahr der erleichterten Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sind 1065 Gesuche eingereicht worden. 309 Personen erhielten über diesen Weg die Staatsbürgerschaft, wie die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) mitteilte.

Von rund 25’000 jungen Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz, die zur dritten Generation gezählt werden, hätten im ersten Jahr zirka 3000 ein klares Interesse an der Einbürgerung gezeigt. Seit dem 15. Februar 2018 können sich Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben, erleichtert einbürgern lassen.

Weniger Gesuche als erwartet

“Man hätte sich eigentlich gewünscht, dass deutlich mehr junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation von dem Angebot Gebrauch machen würden”, sagt Walter Leimgruber, Präsident der EKM. Die Betreffenden seien in der Schweiz voll integriert – ausser der Tatsache, dass sie keinen Schweizer Pass hätten.

“Als Gesellschaft sollte man sich wünschen, dass junge Menschen, die hier geboren wurden und leben, sich als Teil ebendieser Gesellschaft sehen.” Ein Punkt sei dabei die Staatsangehörigkeit – um sich auch politisch und gesellschaftlich vermehrt zu engagieren, so Leimgruber weiter.

80% aus vier Ländern

Von den insgesamt 1065 Anträgen auf Einbürgerung seit Mitte Februar 2018 entfallen knapp 80% auf Staatsangehörige aus den Ländern Italien, Türkei, Kosovo und Spanien.

55% der Gesuche wurden von EU/EFTA-Staatsangehörigen gestellt, bei den Eingebürgerten entfielen 72% auf EU/EFTA-Staatsangehörige.

Erforderliche Nachweise fehlen oft

Der Bericht der EKM zeigt auf, dass viele Interessierte nicht nachweisen konnten, dass ein Elternteil mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht hatte. Dieser Nachweis habe sich als “Stolperstein” erwiesen, sagt EKM-Präsident Leimgruber.

Viele Grosseltern der dritten Ausländergeneration hätten während Jahren als Saisonniers in der Schweiz gearbeitet. Der Familiennachzug sei erst möglich geworden, nachdem die Saisonbewilligung in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt worden sei.

Viele Eltern der Betroffenen seien deshalb als Jugendliche in die Schweiz gekommen und hätten nur noch wenige Jahre die obligatorische Schule besucht – aber meist eine Berufsbildung angehängt.

Berufsbildung ebenfalls berücksichtigen?

Die Anforderungen zur erleichterten Einbürgerung seien offensichtlich nicht optimal auf diese Einwanderungsgenerationen ausgerichtet, stellt die EKM fest. Sie empfiehlt aufgrund dieser Erkenntnis, die Berufsbildung bei den Eltern als Nachweis der Integration ebenfalls zu berücksichtigen und die entsprechenden Gesetzesbestimmungen anzupassen.

Der EKM sei es ein grosses Anliegen, das Verfahren transparenter und einfacher zu gestalten und betroffene Personen zu ermutigen, vermehrt von ihrem neuen Recht Gebrauch zu machen. Sie erachte es daher als wichtig, dass die Gemeinden und Kantone einen aktiven Beitrag bei der Verbreitung der notwendigen Informationen leisten.

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